Die ewige Diskussion um die Beamtenpensionen
„Ich rate die, weiterzuleben, nur um diejenigen zu erzürnen, die deine Rente zahlen. Es ist das einzige Vergnügen, das mir noch bleibt.“
Voltaire
Immer wieder der gleiche Streit
Die Rentenkassen sind leer. Und das Problem wird immer gravierender. Die Rentenkassen sind nämlich nicht kapitalgestützt, sondern beruhen auf Beiträgen. Generationenvertrag heißt das. Wenn aber immer weniger einzahlen, und immer mehr kassieren, dann kommt das System schnell an den Abgrund. In den nächsten Jahren gehen die Baby-Boomer in den Ruhestand. Das heißt, immer weniger Arbeitnehmer müssen immer mehr Rentner finanzieren. Ich weiß nicht einmal wie die Rente berechnet wird. Spielt aber keine Rolle.
In diesem Zusammenhang kommen dann aber immer wieder die Argumentationen, dass Beamte so toll alimentiert werden, und demgegenüber die Rentner so arm dran seien.
Wenn man die Zahlen des statistischen Bundesamtes zu Rate zieht, dann könnte daran sogar etwas dran sein. Gemäß deren Aufstellung beträgt die durchschnittliche Pension in Deutschland 3240 Euro, die durchschnittliche Rente aber lediglich 1769 Euro. Dier Centbeträge erspare ich mir dabei einfach mal. Daraus ergibt sich dann ein Unterschiedsbetrag zugunsten der Pensionen von 1471 Euro. Und das ist schon ziemlich viel.
Die Beamten
Um eines vorweg zu nehmen, ich stimme durchaus zu, dass der Beamte nicht schlecht versorgt ist. Der große Unterschied, der in Diskussionen gerne als Argument verwendet wird, ist bei genauer Betrachtung aber gar nicht so groß.
Wo finden wir also Beamte. Beamte, die einem besonderen Treueverhältnis gegenüber dem Staat unterliegen, findet man überall dort, wo hoheitliche Aufgaben zu bewältigen sind. Das ist immer dann der Fall, wenn in Rechte des Bürgers eingegriffen werden muss. Das trifft in der Regel auf alle Sicherheitskräfte wie Polizei und Militär zu. Aber auch die Finanzbehörden gehören dazu. Darüber hinaus sind auch die Arbeitnehmer verbeamtet, die öffentliche Gelder verwenden. Die reine Finanzverwaltung, also der Kassenwart, muss nicht unbedingt verbeamtet sein. Die Finanzverwaltung ordnet nämlich Zahlungen nicht an, sondern führt diese einfach nur aus.
Einteilung der Beamten
Der einfache Dienst
Das Beamtenwesen ist in grundsätzlich vier Bereiche aufgeteilt. Der einfache Dienst, hier finden sich die Mitarbeiter, die der Arbeiterklasse zuzuordnen sind. Ich meine, früher gehörten die Postzusteller zu denen. Auch bei der Bahn hatte man Beamte im einfachen Dienst. Das waren glaube ich die, die beispielsweise Waggons aneinander gekuppelt haben. Diese Arbeitskräfte gibt es zwar immer noch. Sie sind aber bis auf ganz wenige Ausnahmen keine Beamten mehr. Die zahlen also in die Rentenkassen ein, und erhalten später eine Rente. Bei den Pensionären sind die also nicht zu finden.
Der mittlere Dienst
Der mittlere Dienst sind dann die Angestellten. Das waren früher einmal Polizisten im Streifendienst. Auch bei den Behörden gab es den einen oder anderen Beamten des mittleren Dienstes noch. Das waren Leute, die Abrechnungen ausführen konnten. Die findet man auch heute noch in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes. Vielleicht sagen ihnen die Begriffe Sekretär, Obersekretär oder Hauptsekretär noch etwas. Bei der Polizei und Feuerwehr waren das die Meister, Obermeister oder Hauptmeister. Die sind im zivilen tatsächlich mit der Meisterebene zu vergleichen. In den Behörden finden sie noch den einen oder anderen aus dieser Gruppe. Bei Polizei und Feuerwehr sind die allerdings selten geworden. Bei der Polizei ist beispielsweise der Streifendienst heut fast ausnahmslos im gehobenen Dienst. In der Regel ist der mittlere Dienst heute in einem normalen Angestelltenverhältnis. Auch diese Gruppe gehört also in den Bereich der Rentner.
Der gehobene und höhere Dienst
Hier finden wir dann die Beamten, die öffentliche Gelder verwalten und anweisen dürfen. In der Regel haben diese Beamten auch noch Führungsverantwortung. In den Behörden sind das Abteilungs- bzw. Sachgebietsleiter. Wenn man diese Ebene mit der zivilen Seite vergleicht, dann ist man da schon auf der Ebene eines Geschäftsführers in einem mittleren Betrieb. Im höheren Dienst findet man fast nur noch Akademiker. Dies sind dann schon Behördenleiter oder höhere Abteilungsleiter. Bei der Polizei wäre das die Ebene Polizeidirektion, bei der Bundeswehr die Ebene Brigade und höher.
In diesen Bereichen findet man die Masse der Beamten, da diese öffentliche Gelder im Rahmen des Haushalte eigenständig verwenden können.
Die Masse der Beamten finden wir also im Bereich des gehobenen und höheren Dienstes. Alleine dadurch müssen die durchschnittlichen Pensionen höher sein, als die Renten.
Rentner
Betrachten wir hier noch einmal kurz die Rentner. Der Großteil der Rentner rekrutiert sich aus dem Bereich der nichtselbstständigen Arbeiter. Das sind in der Regel einfache und somit schlechter bezahlte Arbeiter. Bitte verstehen sie mich nicht falsch. Ich will deren Arbeitsleistung in keiner Weise schmälern. Es geht hier einzig und allein um eine Betrachtung des Rentenniveaus.
Höher bezahlte Rentner findet man unter Umständen im Gesundheitswesen. Der fest angestellte Arzt im Krankenhaus dürfte dazu gehören. Ärzte, die eine eigene Praxis betreiben, gehören allerdings nicht dazu. Die sind in der Regel selbstständig. Sie können also sehen, dass nur wenige Gutverdiener zu den Rentnern gehören. Sie sind allerdings auch keine Pensionäre. Das gilt auch für Eigentümer von kleinen Handwerksunternehmen. Auch die sind weder Rentner noch Pensionäre. Somit dürfte klar sein, dass alleine aufgrund der Klientel das Rentenniveau niedriger ist als die Pensionen.
Die Steuerlast
Mittlerweile belasten die Pensionäre den Staat mit einer Summe von knapp 55 Mrd. Euro jährlich. Das hört sich viel an. Ist es auch. Wir sollten aber nicht vergessen, dass der Staat auch die Rentenkasse mit erheblichen Summen auffüllt. 2023 waren das gut 84 Mrd. Euro, Tendenz steigend. Genauere Zahlen können sie bei Statista nachlesen.
Es gibt aber noch einen weiteren wesentlichen Punkt. Der Beamte arbeitet in der Regel mindestens 40 Jahre. Das ist die Voraussetzung für eine ungekürzte Pension. Es gibt Ausnahmen, aber die sollen hier nicht betrachtet werden. Einem normalen Arbeitnehmer werden vom Gehalt verschiedene Versicherungsleistungen abgezogen. In diesem Zusammenhang ist natürlich die Rentenversicherung von Belang. Per Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, den gleichen Betrag noch einmal dazuzulegen. Bei einem Beamten entfällt diese Verpflichtung. Das heißt, der Staat spart über 40 Jahre die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung. Würde er diese Beträge zurücklegen, dann wären die steuerlichen Belastungen bei den Pensionen deutlich geringer. Allerdings wäre der Beamtenapparat in seiner aktiven Phase um einiges teurer. Ist wieder mal so ein Ding „rechte Tasche – linke Tasche“. hat aber der Beamte selbst nicht zu verantworten.
Krankenversicherung
Gerne wird auch das Argument gebracht, der Beamte hätte keine Sozialabgaben. Bei den Pensionären wird logischerweise auf die Krankenversicherung abgezielt. Das stimmt aber leider nicht. Richtig ist, dass dem Beamten die Krankenversicherung nicht sofort vom Gehalt abgezogen wird. Er hat sich aber zu 30 Prozent (aktive Beamte 50 Prozent) privat zu versichern. Muss auch der Ehepartner versichert werden, so ist auch für diesen eine separate Restkostenversicherung (30 Prozent) abzuschließen. Ich bezahle derzeit für die Krankenversicherung für mich und meine Frau fast 600 Euro monatlich. Dieser Betrag ist nicht gehaltsabhängig und muss auch von schlechter situierten Pensionären aufgebracht werden. So dolle ist das also auch nicht.
Fazit
Ich kenne das Gejammer. Den Beamten ginge es so gut und den Rentnern gehe es so schlecht. Nochmals, ich bin mir sicher, dass der Beamte im Alter gut versorgt ist. Wenn man das Rentenniveau mit den Pensionen vergleicht, dann sollte man allerdings aufpassen, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht.
Renten und Pensionen kann man vergleichen, man muss es allerdings deutlich differenzierter tun. Einfach zwei Zahlen in den Raum werfen, reicht hierfür nicht aus.
Die Quelle
Die Pensionen sind im Schnitt fast doppelt so hoch wie die Renten