“Wer einen Fehler macht und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.”
Konfuzius
Das Land Niedersachsen hat die Coronawarnstufe 2 angeordnet. Damit verbunden war die 2G-Regel für den Einzelhandel. Ausgenommen waren Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie beispielsweise Lebensmittelhändler oder Drogerien. Dagegen hatte die Besitzerin eines Mischgeschäftes geklagt. Und sie hat jetzt recht bekommen.
Gute Kommentare dazu finden sie bei Reitschuster, Tichys Einblick und AchGut. Der Reitschusterartikel ist der ausführlichste.
Wesentliche Inhalte
So stellt das OVG fest, dass 2G kein „wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung des Landes Niedersachsens“ sei. Auch die „politische Festlegung“ der „Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder“ am 2. Dezember ändere daran nichts.
In der Pressemitteilung des OVG heißt es, es sei nicht ersichtlich, dass die Erforschung von Infektionsumfeldern auch durch das Land Niedersachsen intensiviert worden wäre, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Eine schlichte Übertragung von Erkenntnissen zum Geschehen in geschlossenen Räumen von Sport- und Freizeiteinrichtungen dränge sich angesichts erheblicher Unterschiede zu dem Geschehen im Einzelhandel nicht auf.
Diese Aussage ist insofern erstaunlich, da sie letztlich Beschlüsse dieser merkwürdigen Ministerpräsidentenrunde in Frage stellt.
In einer dritten Aussage in diesem Beschluss stellt das Gericht fest, dass einer vorläufigen Außerkraftsetzung dieser Regel nichts im Wege stünde, weil schwerwiegende öffentliche Interessen nicht berührt würden, und außerdem die Regeln voraussichtlich rechtswidrig seien.
Mein Kommentar
Diese drei Aussagen sind wirklich wichtig. Ich hatte mich schon in einem früheren Beitrag zu Grundrechtseinschränkungen geäußert. Darin heißt es, Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich, angemessen und erlaubt sein.
Ist die Maßnahme geeignet?
In der ersten Aussage wird nun bezweifelt, ob die Maßnahmen überhaupt einen größeren Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Im Lebensmittelhandel käme es zu deutlich mehr Kontakten als im übrigen Einzelhandel. Somit ist die Wirkung dieser Beschränkung eher nachrangig.
Ist die Maßnahme angemessen?
Darüber hinaus stellt das Gericht fest, dass es nach wie vor zu wenig wissenschaftliche Erkenntnisse über das Infektionsgeschen im Einzelhandel gebe. Hier hätte sich das Land deutlich mehr bemühen müssen um entsprechende Erkenntnisse zu gewinnen.
Das ist ein Punkt, der geht mir runter wie Öl. Schon in meinen frühen Beiträgen habe ich immer wieder angemahnt, dass man hier gezielte Untersuchungen anstellen müsse.
Vielleicht erinnern sie sich noch an das Frühjahr 2020. Da waren zu Beginn alle Geschäfte geöffnet. Es galten Abstandsregeln. Masken gab es noch keine. Und obwohl im Einzelhandel kein erhöhtes Infektionsgeschehen feststellbar war, ist man in einen Lockdown gegangen. Und nach Ostern kam dann die Maskenpflicht. Auch hier gab es keine Erkenntnisse, dass sich in den Lebensmitteldiscountern irgendeiner angesteckt hätte. Trotzdem kam mit der Öffnung der Läden die Maskenpflicht. Ob das überhaupt eine Wirkung hatte, wurde nie untersucht. Und bis heute, fast zwei Jahre später, weiß man nicht, welche Maßnahmen einen Nutzen bzw. keinen Nutzen gebracht haben. Das ist vom Land, aber auch vom Bund schwach. Stützt man doch Einschränkungen nach wie vor auf Vermutungen. Und das hat das Gericht zu Recht bemängelt, endlich.
Ist die Maßnahme erlaubt?
Ein dritter Punkt ist auch hochinteressant. So hat das Gericht klar gesagt, dass solche Beschlüsse nicht deshalb automatisch richtig wären, weil sie in so einer Ministerpräsidentenrunde ausgekungelt werden. Hier bekommt diese Runde, die eben nicht in der Verfassung vorgesehen ist, eine deutliche Absage. Das finde ich mal richtig gut.
Die Reaktion der Politik
Dass die Opposition im Landtag das Urteil begrüßt, dürfte klar sein.
Bei der Regierung sieht das aber anders aus. So sagte die Gesundheitsministerin, Daniela Behrens (SPD), „Ich bin weiterhin der Überzeugung, dass die Fortführung dieser Maßnahme der Bedrohungslage angemessen gewesen wäre.“ Leider reicht das aber nicht mehr. Viele teilen diese Überzeugung nicht. Und nach zwei Jahren Pandemie sollten doch evidenzbasierte Erkenntnisse vorliegen. Das ist nicht der Fall. Somit sind wir wieder beim Glauben, und der gehört in die Kirche.
Die Grünen-Fraktionschefin, Julia Willie Hamburg, meinte dazu, das Urteil des OVG untergrabe die Corona-Politik des Landes. Das ist ein Irrtum. Das hat die Poltik von alleine hinbekommen. Wer kontinuierlich so unüberlegt Maßnahmen raushaut, darf sich nicht wundern, wenn die einem dann um die Ohren gehauen werden. Weiterhin führt sie aus: „dabei sind wir gerade jetzt darauf angewiesen, dass alle sich an die Corona-Regeln halten, um die Welle zu brechen.“ Das ist das übliche Regierungsgeschwurbel. Meine liebe Frau Willie Hamburg, dann führe aber auch den Beweis, dass diese Regeln wirklich eine Wirkung zeigen. Kannst du nicht? Sehr bedauerlich.
Fazit
Es ist schön, dass sich ein Gericht mal wieder gegen den allgemeinen Regierungskurs gewendet hat. Ich hoffe, das bleibt kein Einzelfall.
Fest steht allerdings, dass die in Deutschland so geliebten Lockdowns kaum Wirkung zeigen. Das hat man jetzt sogar schon bei der WHO begriffen.
Ich hoffe, dass man jetzt bald erkennt, dass auch die Impfkampagne ein Schuss in den Ofen ist. Sonst werden wir noch Jahre mit diesen Einschränkungen leben müssen. Mindestens noch vier, dann ist wieder Bundestagswahl. Vielleicht lernen auch die Minderbemittelten bis dahin etwas.
Allein, mir fehlt der Glaube.