Die Würde des Menschen ist unantastbar

Was ist das eigentlich – diese Menschenwürde?

„Freiheitsrechte sind Ausdruck der unantastbaren Menschenwürde und nicht vom Staat gnädig gewährte Privilegien, die zur beliebigen Disposition stehen.“
Gerhart Baum

Können sie Menschenwürde definieren?

Wann immer irgendwo ein Mensch kritisiert wird, wird von einem Angriff auf die Menschenwürde gesprochen. Auffällig ist dabei, dass diese Argumentation immer dann laut wird, wenn die links-grüne Blase in ihrem Tun gestört wird.
In den letzten Tagen wurde das im Zusammenhang mit der Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf überdeutlich. Ihre durchaus umstrittenen Aussagen wurden veröffentlicht. Und schon sprach man von Kampagnen der Rechten, von Angriffen auf ihre Persönlichkeit und natürlich brachte man auch die Menschenwürde ins Spiel. Angeblich hätten die Kritiker ihre Menschenwürde verletzt.

Aber geht das überhaupt? Kann ich als Bürger die Würde eines anderen verletzen? Dafür müsste ich erst einmal wissen was das ist. Und wenn ich ehrlich bin, ich weiß es nicht.
Ich habe da eine Vorstellung, die ich an einem Beispiel deutlich machen will. Nehmen wir die Organspende. Solange ich selbst die Entscheidung treffe, dass meine Organe nach meinem Ableben entnommen werden dürfen, sehe ich da eigentlich kein Problem. Dann kann und darf ein Arzt entsprechend handeln.
Wie ist es aber dann, wenn der Staat mir diese Organspende anordnen will? Karl Lauterbach hat die Pflicht zur Organspende ja schon einmal ins Spiel gebracht. Degradiert mich der Staat in diesem Fall nicht zu einem Ersatzteillager? Und ist damit meine Würde nicht verletzt. Ich bin doch Mensch und kein Ersatzteillager.

Eine klare Antwort dazu habe ich nicht. Ich weiß es einfach nicht. Ich habe allerdings eine persönliche Einstellung dazu. Aber ob die richtig ist?

Artikel 1 Grundgesetz

Im Zweifelsfall lohnt sich der Blick ins Grundgesetz. Dort steht im Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Damit ist klar, wer für den Schutz der Menschenwürde zuständig ist. Es ist die Staatsgewalt. Leider wissen wir aber immer noch nicht, was Menschenwürde ist. Es wäre schön, wenn diese etwas genauer beschrieben ist.

Einen kleinen Hinweis erfahren wir dann im Absatz drei: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ Und jetzt folgen die Artikel 2-19. Die Artikel 1-19 stehen alle unter der Überschrift „Die Grundrechte“. Dazu zählen unter anderen die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2), die Glaubensfreiheit (Art. 4), Versammlungsfreiheit (Art. 8) oder auch die Berufsfreiheit (Art. 12).
Ein entscheidender Artikel ist aber der Artikel 5, wo es um Meinungsfreiheit geht. Dieser Artikel ist in meinen Augen der Kernpunkt unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung.

Kommen wir noch einmal auf den Anfang zurück. Kann es sein, dass der Artikel 1 so etwas wie ein Schirm über die Grundrechte ist? Dienen die folgenden Artikel dann der Konkretisierung? Ich glaube ja. Und so könnte man lediglich gegen einzelne Artikel des Grundgesetzes verstoßen. Die Menschenwürde als Ganzes kann man wohl kaum verletzen.

Kann der Bürger überhaupt gegen das Grundgesetz verstoßen?

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Bürger überhaupt gegen das Grundgesetz verstoßen kann. So einfach ist das nämlich nicht. Strafbar sind nämlich nur Handlungen, die im Strafgesetzbuch aufgeführt sind. Und dort sind die Straftaten im Allgemeinen sehr konkret ausgeführt. Leider gibt es auch da Ausnahmen, beispielsweise der §188 StGB, der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung. Aber lassen wir das einfach mal dahingestellt sein.
Der Bürger kann grundsätzlich nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Denn im Grundgesetz verankert sind die Rechte des Bürgers. Das gilt zumindest für die Artikel 1-19. Und diese Rechte verpflichten den Staat, nicht den Bürger.

Verstöße gegen das Grundgesetz

Letztendlich kann nur der Staat gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Hürden sind da im Allgemeinen ziemlich hoch. Wie leicht es dem Staat dennoch fällt, diese Grundrechte auszuhebeln, hat die Corona-Krise deutlich gezeigt. Und wenn man beispielsweise der zweiten Kandidatin der SPD für das Verfassungsgericht zuhört, dann wird klar, dass es Kräfte gibt, die mithilfe der Justiz diese Grundrechte aushebeln wollen. Natürlich immer legal. Was nicht heißt, dass es auch legitim ist.
Wenn also einer das Grundgesetz verletzt, dann kann das eigentlich nur die Staatsgewalt sein.

Was bedeutet das für Brosius-Gersdorf

Wer umstrittene Aussagen macht, muss mit entsprechenden Reaktionen rechnen. Das dann aber gleich die Menschenwürde ins Spiel gebracht wird, ist ein typisches Verhalten der links-grünen Blase. Sicher ist, dass in einigen Fällen der Tatbestand der Beleidigung erfüllt sein dürfte. Ich bin auch sicher, dass da möglicherweise Morddrohungen dabei sein können. Im Fall Brosius ist davon allerdings nichts bekannt. Das sind dann auch strafrechtliche Verstöße. Aber ist deshalb die Menschenwürde in Gefahr?

Zusammenfassung

Der Staat, bzw. die Staatsgewalt hat die Menschenrechte zu garantieren. Diese Menschenrechte stehen dem Bürger grundsätzlich zu und sind nicht verhandelbar. Somit ist es der Staat, der diese Rechte zu respektieren hat. Auch das gehört zur Beachtung der Menschenwürde.
Unter diesen Umständen ist zu prüfen, ob der Staat beispielsweise in der Corona-Krise nicht massiv gegen seine Pflichten verstoßen hat. Verantwortlich dafür ist die Legislative, also das Parlament, sowie die Exekutive, also Regierung und alle anderen Organe der Staatsgewalt. Die Justiz folgt der Legislative.

Der einzelne Bürger hat damit gar nichts zu tun. Für mich ist damit die Frage, ob Kritiker die Menschenwürde von Brosius verletzt haben, klar zu beantworten. Sie können es gar nicht. Alles andere ist hirnloses Gequake unserer links-grünen Sozialisten-Mafia.

Ein Kommentar

  1. Bei der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf handelt es sich augenscheinlich um eine Bissgurn, wie man solche Frauen in meiner bayerischen Heimat bezeichnet. Schmallippig, rechthaberisch, unfraulich. Halt der Typ Saskia Eskens oder Melanie Amman. Mit so einer Frau auf eine einsame Insel verbannt, würde man sich auf die entfernteste Palme zurückziehen.
    Aber bei aller Abneigung: Sie scheint hochintelligent zu sein.
    Und sie hat nicht die Abtreibung bis zur Geburt verteidigt, sondern ein anders Dilemma aufgezeigt:
    Ab wann hat der Mensch (der ungeborene Embryo) die sogenannte Menschenwürde?
    Die ja nach dem Artikel 1 des Grundgesetzes unantastbar ist und deren Schutz Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist.
    Die christlichen Moral-Philosophen bezeichnen das als die „Göttliche Seele“, die den Menschen vom Tier unterscheidet.
    Ab wann darf man ihn nicht mehr„abtreiben“, d.h. als „Mensch“ mit der entsprechenden „Würde“ töten?
    Die alte Frage „wann entsteht das menschliche Leben“ läuft letztendlich auf die Frage hinaus, ab wann der Embryo die zu schützende „Menschenwürde“ hat?

    Wenn der Embryo ab der Nidation (der Einnistung der befruchteten Eizelle) zu Leben beginnt, also Menschenwürde besitzt, darf man ihn ab da nicht mehr abtöten.
    Fängt die Menschenwürde aber erst ab der Geburt an, dürfte man das ungeborene Kind theoretisch auch bis zur Geburt abtreiben.
    Das sind sehr komplizierte Fragen. Das geht letztendlich bis hin zu der Frage: Wem „gehört“ das Kind? Die Mutter hat dieses „Geschwulst“ in ihrem Uterus ausgetragen und eigentlich ist es ein Teil ihres Körpers. Und damit hat sie (ähnlich wie über einen anderen Körperteil) die volle Verfügungsgewalt. Nach dem Motto „Mein Bauch gehört mir!“
    Ab wann verliert sie die Verfügungsgewalt über ihr „Produkt“?
    Schwierig, schwierig !

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