Das Problem mit der Inklusion
„Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich zuletzt daran, wie sie mit den schwächsten Mitgliedern umgeht.“
Helmut Kohl
Der Anlass für den Beitrag
Ich habe wieder einmal MOMA im Ersten gesehen. Und da gab es einen Beitrag über Inklusion. Ich werde auf einzelne Aspekte dieses Beitrages noch zurückkommen. Aber dann fiel noch der Begriff der „UN-Staatenprüfung“. Und wieder einmal hatte ich das Gefühl, dass die UN sich da in innerstaatlich Angelegenheiten einmischt. Nun ja, bevor ich da aber vorschnelle Aussagen mache, habe ich ein wenig recherchiert.
Die UN-Behindertenkonvention
Es gibt da tatsächlich eine Konvention der UN, die sich mit diesem Thema befasst. Grundsätzlich ist diese Konvention ein Vertragswerk, dass bestimmte Maßnahmen festgelegt. Kein Land der Erde ist allerdings verpflichtet, diesem Vertragswerk beizutreten. Dennoch haben bis 2023 186 (von 193) Länder dieser Erde das Vertragswerk unterzeichnet.
Worum geht es im Detail
Ich will ihnen nicht jedes Detail dieser Konvention vorbeten. Wenn sie mehr Informationen erhalten wollen, dann finden sie die bei Wikipedia oder auch auf der Seite von Aktion Mensch.
Nur so viel. Gemäß der Konvention gelten behinderte Menschen nicht als krank. Sie haben also die gleichen Rechte und Pflichten, wie Menschen ohne Behinderung. Das ist in Deutschland letztlich auch im Grundgesetz verankert. Die Würde des Menschen ist unantastbar… Das gilt logischerweise auch für Behinderte.
Zu den Maßnahmen gehören Themen wie Barrierefreiheit, Autonomie und Selbstbestimmung oder auch Partizipation.
Ein wesentlicher Punkt ist allerdings der Abbau von Sonderstrukturen. Einrichtungen wie Sonderschulen oder Behinderteneinrichtungen sollen abgeschafft werden. Und genau da entstehen dann doch gewaltige Probleme. Ich will hier einige wenige beleuchten.
Schule
Solange es um körperliche Behinderungen geht, sehe ich in den Schulen kaum Probleme. Denn die können dem Unterricht in der Regel völlig problemlos folgen. Und wenn ein Rollstuhlfahrer Schwierigkeiten mit dem Erreichen des Klassenzimmers hat, dann finden sich immer Mitschüler, die ihm helfen. Ich kann mich da an einen Mitschüler in einer Parallelklasse auf dem Gymnasium erinnern, der mit dem Rollstuhl zur Schule kam. Den haben seine Klassenkameraden regelmäßig die Treppe hochgetragen. Damals gab es noch keine Aufzüge. Heute ist auch das in vielen Fällen kein Problem mehr. Am Sportunterricht kann er halt nicht teilnehmen. Aber da wüsste ich auch nicht, wie man das ändern kann.
Anders sehe ich allerdings die Situation bei geistig Behinderten. Trisomie 21 (Down-Syndrom) ist da so ein typisches Beispiel. Auch wenn die Symptome da unterschiedlich stark ausgeprägt sein können, ein solcher Mensch wird einem normalen Unterricht in der Regel nicht folgen können. Wenn man diesen dann in einen normalen Klassenverbund eingliedert, das hat man in Deutschland tatsächlich versucht, dann leidet entweder das Niveau der Klasse, oder der Behinderte kann dem Stoff nicht folgen. Egal wie man es einrichtet, man wird beiden nicht gerecht.
Der Weg zur Schule
Selbst der Weg zur Schule kann für geistig Behinderte schon zu einer Herausforderung werden. In dem ARD-Beitrag wird genau darüber berichtet. Dort wird über eine 13-Jährige berichtet, die auf Wunsch der Eltern eine öffentlich-rechtliche Schule besucht. Die Mutter muss in diesem Fall das Mädchen regelmäßig zur Schule bringen. Alleine kann sie das nicht. Nun ja, wenn die Mutter das auf sich nimmt, dann soll sie das. Allerdings beschwert sie sich dann, dass der Transport zu dieser inklusiven Gesamtschule nicht finanziert wird.
Und da habe ich schon ein Problem. Es gibt Fördererschulen und Behindertenwerkstätten. Dafür ist auch ein Fahrdienst eingerichtet. Weil es sich für die vielen Fälle halt auch rentiert. Aber soll die öffentliche Hand jetzt auch noch für jeden Einzelfall einen Taxidienst einrichten? Wer soll das bezahlen. Und vor allem, gehört das noch zur Barrierefreiheit?
Dem Grunde nach habe ich kein Problem, wenn Eltern sich dafür entscheiden, dass ihr behindertes Kind in eine normale Schule besucht. Allerdings müssen sie dann aber auch mit den Konsequenzen leben.
Berufsleben
Hierzu sagt die Konvention, Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Arbeit in einem offenen, zugänglichen und inklusiven ersten Arbeitsmarkt. Auch hier will ich Unterschiede machen. Bei körperlich Behinderten sehe ich da kaum Probleme. Die wissen was sie können und was nicht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Beinamputierter Dachdecker werden will. Und dass körperlich Behinderte auch noch große Aufgaben erfüllen können, steht überhaupt nicht in Frage. Als Beispiele mögen Wolfgang Schäuble oder Stephen Hawking dienen. Weitere Beispiele finden sie hier.
Aber auch hier gibt es deutlich größere Problem bei Menschen mit geistiger Behinderung. In Nienburg hatte die Lebenshilfe versucht so eine Art Frühstücksrestaurant mit geistig Behinderten zu betreiben. Dass die Behinderten alleine dazu nicht in der Lage waren, war von vornherein klar. Mit der Zeit musste man aber feststellen, dass man das selbst mit 50% Behinderten nicht betreiben konnte. Am Ende waren die behinderten Arbeitskräfte eher die Ausnahme. Dass das Lokal dann letztendlich schließen musste hatte mehrere Gründe. Ein wesentlicher Grund war aber, dass es sich selbst nicht getragen hat. Ging also wohl doch nicht so einfach mit den Behinderten.
Die Staatenprüfung
Jetzt kommt also ein Team der UN und überprüft Deutschland auf den Zustand der Inklusion. Und ich meine, Deutschland hat da schon sehr viel getan. In vielen Fällen geht nicht mehr. Vielleicht haben wir es in Einzelbereichen sogar schon zu weit getrieben. Das ist meine Meinung.
Aber am Ende der Überprüfung wird herauskommen, wie schlecht Deutschland eigentlich ist. Zumindest dürfte es der ÖR Dummfunk so darstellen. Und natürlich kommt dann auch die Forderung, man müsse viel mehr tun. Ich frage mich nur, wie man das dann beispielsweise in Ländern der dritten Welt bewertet. Denn wenn 186 Länder diesem Vertragswerk beigetreten sind, dann müssen auch Drittweltländer dabei sein. Ich habe übrigens nicht herausfinden können, wer diesem Vertragswerk nicht beigetreten ist.
Noch eine Merkwürdigkeit
Für das Monitoring dieser Konvention hat die UN einen Ausschuss gebildet. Dieser Ausschuss hat 18 Mitglieder. Und da sind unter anderen auch Vertreter aus Saudi-Arabien, Nigeria, Uganda, Russland und China dabei. Ob das der ganzen Sache wirklich zuträglich ist?
Fazit
Um eines klar zu machen, ich bin ein Gegner von Diskriminierung. Ohne Wenn und Aber. Allerdings sollte man in Fragen der Inklusion durchaus auch ein wenig gesunden Menschenverstand Einkehr halten lassen. Es gibt nämlich auch da Dinge, die einfach keinen Sinn machen. Und das hat überhaupt nichts mit Diskriminierung zu tun.
In Deutschland sollten wir da aber nicht zu viel erwarten. Erstens fehlt da in großen Teilen der Bevölkerung der gesunde Menschenverstand und zweitens hat doch Deutschland maßgeblich zur Erarbeitung der Konvention beigetragen.
Der Link zum Fernsehbeitrag (Dauer 1:43 Minuten)
Inklusion UN-Staatenprüfung – Morgenmagazin – ARD | Das Erste