Ich glaube, viele kennen den Unterschied nicht
„Der wesentliche Unterschied zwischen einer Katze und einer Lüge besteht darin, dass eine Katze nur neun Leben hat.“
Mark Twain
Eine Schlagzeile der Abendzeitung München
Beim Surfen auf Facebook bin ich auf einen Artikel der Abendzeitung gestoßen. Die Schlagzeile lautet: „AfD: Nur Menschen einbürgern, die dem Staat nützlich sind“. Und in der Unterschrift: „Die AfD fährt in der Migrationspolitik schon lange einen harten Kurs. Nun legt sie noch einmal eine Schippe drauf“.
Worum geht es? Natürlich geht es darum die Partei als rechtsextrem zu framen. So wird die AfD-Fraktionschefin im bayrischen Landesparlament Katrin Ebner-Steiner wie folgt zitiert: „Den deutschen Pass soll es nur noch geben nach einer gelungenen Integration, und diese Personen müssen auch Qualifikationen aufweisen, die unserem Staat nützlich sind“. Weiter sagt sie, „“Nicht ein Asylbewerber muss nützlich sein, weil der ist ja hier, weil er berechtigt Schutz genießt“.
In diesem Zusammenhang frage ich mich, wo ist da die Verschärfung? Ich sehe bei diesen Aussagen noch nicht einmal wirklich rechtes Gedankengut.
Das Recht auf Asyl
Der Artikel 16a des Grundgesetzes sagt in Absatz 1: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Die weiteren Absätze klären Details, ändern aber die Kernaussage nicht.
Im Absatz 5 wird dann noch auf völkerrechtliche Regelungen hingewiesen. Dazu zählt beispielsweise die Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen. Auf diese Unterschiede will ich gar nicht großartig eingehen. Wichtig ist allerdings, dass das Grundgesetz nicht regelt, wie mit diesen Schutzbedürftigen umzugehen ist. Sieht man einfach mal davon ab, dass die Grundrechte, die ja auch allgemeine Menschenrechte sind, natürlich für alle gelten.
Zum Thema Versorgung von Schutzbedürftigen finden wir in den einschlägigen Regelungen Hinweise. Aber das ist hier nicht Thema.
Ziel ist, dass die Flüchtigen oder Asylsuchenden wieder in ihre Heimat zurückkehren müssen, sobald der Asyl- bzw. Fluchtgrund weggefallen ist. In diesem Zusammenhang finde ich es schon merkwürdig, dass es Menschen gibt, die hier Schutz suchen, aber Urlaub in ihrem Heimatland machen können.
Die Einbürgerung
Die Einbürgerung ist aber ganz was anderes. Weder der Asylsuchende noch der Flüchtling haben ein Recht auf Einbürgerung. Wer den deutschen Pass erhält, das entscheidet ganz allein der deutsche Staat. Und hier kann ich sehr wohl Ansprüche an den Bewerber stellen. Warum sollte ich einen Menschen einbürgern, der nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. In diesem Zusammenhang kann ich sehr wohl Forderungen stellen. Nichts anders sagt die Abgeordnete der AfD in ihrem Interview.
Dass linke Parteien das sehr viel laxer halten ist bekannt. Da reicht schon ein fünfjähriger Aufenthalt als Voraussetzung für die Einbürgerung. Mir wäre das zu wenig.
Weitere Forderungen der AfD
Die AfD fordert darüber hinaus eine konsequente Abschiebung von Straftätern. Auch da dürfte die Sachlage klar sein. Wer in Deutschland Schutz sucht, dann aber durch Straftaten auffällt, der hat seinen Schutzstatus verwirkt. Ich bin sogar der Meinung, dass man da Abstriche machen kann. Man muss ja nicht beim kleinsten Vergehen mit der großen Keule drohen. Aber bei Verbrechen, das sind Straftaten die mit mindestens einem Jahr Haft bedroht sind, gibt es für mich keine Diskussion mehr.
Weiterhin fordert die AfD, dass man in diesem Zusammenhang überprüft, ob sich einer der Migranten die Einbürgerung möglicherweise erschlichen hat. Diesen möchte die AfD dann auch den deutschen Pass wieder entziehen. Mit dieser Forderung habe ich so meine Probleme. Da kenne ich allerdings die Rechtslage nicht so genau. Fest steht jedenfalls, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur dann entzogen werden kann, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. Das dürfte bei den meisten allerdings nicht der Fall sein, da doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland schon fast die Regel geworden ist.
Zusammenfassung
Mit dem Asylrecht oder dem Schutzrecht als Flüchtling entsteht kein Recht auf Einbürgerung. Das sind zwei Paar Schuhe. Das Unterscheidet die AfD sehr deutlich. Dass die AfD die Hürden für eine Einbürgerung deutlich höher setzen will als der Rest, ist nicht neu.
Aber zurück zur Ausgangsfrage, zurück zur Schlagzeile: verschärft die AfD wirklich ihren harten Kurs? Dafür gibt es in diesem Beitrag nicht den geringsten Hinweis. Die Schlagzeile hat wohl nur das Ziel, die AfD als noch böser darzustellen.
Ich persönlich finde die Aussagen Ebner-Steiners noch nicht einmal verwerflich. Ich weiß nicht einmal, was daran rechts sein soll. Aber in Bayern ist Wahlkampf. Das erklärt vieles.
Der Link zur Quelle
AfD: Nur Menschen einbürgern, die dem Staat nützlich sind | Abendzeitung München