AfD doch nicht „gesichert rechtsextrem“

Bundesamt für Verfassungsschutz macht einen Rückzieher

„Man könnte die Unterordnung eines ganzen Volkes unter wenige Leute rechtfertigen, wenn die Regierenden die besten Menschen wären; aber das ist nicht der Fall und es kann nie sein. Es herrschen häufig die schlechtesten und unbedeutendsten, grausamsten, sittenlosesten und besonders die verlogensten Menschen. Und dass dem so ist, ist kein Zufall.“
Leo Tolstoi

Vor wenigen Tagen

Es ist kaum eine Woche her, da hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einen Bericht vorgelegt, der der AfD das Prädikat „gesichert rechtsextrem“ bescherte. Nur kurz darauf hat die damalige Innenministerin Nancy Faeser das in einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Ihre Freude darüber konnte man ihr regelrecht ansehen.
Dass die linke Blase sofort das Verbot der Partei forderte, war genauso erwartbar wie die entsprechenden Reaktionen im ÖRD (öffentlich-rechtlicher Dummfunk).
Erwartbar war auch, dass die AfD sich das nicht gefallen lassen würde. Es ist also folgerichtig, dass die AfD gegen diese Einstufung beim Verwaltungsgericht Köln Klage erhoben hat.

Soweit, so gut. Jetzt ist Faeser (SPD) weg, Dobrindt (CSU) im Amt. Und es liegt eine Klage beim Verwaltungsgericht vor.
Man mag es kaum glauben. Das BfV zieht die Eistufung „gesichert rechtsextrem“ zunächst einmal zurück. Entsprechende Einträge auf der Hompage der Behörde werden gelöscht. Die AfD wird zunächst weiterhin lediglich als Verdachtsfall eingestuft. Man wolle zunächst das Urteil des Gerichtes abwarten.

Aber warum tut das BfV das?

Genaues weiß man nicht. Die Mainstream-Medien berichten überhaupt nicht. Und die mir zugänglichen kritischen Medien wissen wohl auch nichts Genaues. Also gehen wir wieder einmal in den Bereich der Spekulation. Das heißt, sie müssen meinen Gedanken nicht folgen, das müssen sie allerdings nie. Aber ich halte es dennoch für sinnvoll, wenn sie sich diese wenigstens einmal zu Gemüte führen.

1.100 Seiten Papier, drei Jahre Ermittlungszeit, da muss doch ordentlich was zusammengekommen sein. In den Medien wurde sogar suggeriert, dass die Beweislast erdrückend sei. Ich hatte mich dazu schon geäußert. Aber man kann natürlich auch auf 1.100 Seiten ausschließlich geistigen Dünnschiss produzieren. Und jetzt einfach mal eine Frage. Wenn die Beweislast wirklich so erdrückend, so eindeutig wäre, warum dann dieser Rückzug? Könnte man in diesem Falle nicht die gerichtliche Entscheidung in aller Ruhe abwarten in der Sicherheit, dass man Recht bekommt?

Oder ist es genau anders herum? Sind die zusammengetragenen Beweise so schwach, dass man befürchten muss, das vom Verwaltungsgericht um die Ohren gehauen zu bekommen? Dann wäre der Rückzug sogar nachvollziehbar. Denn eines steht mal fest. Gegenüber dem Gericht wird man die Geheimhaltung nicht aufrechterhalten können. Da muss das Dokument auf den Tisch.

Reaktion in den Medien

Ich habe heute Morgen intensiv die Tagesschau verfolgt. Das Schwerpunktthema ist die Wahl des neuen Papstes. Zur Rücknahme der Bewertung „gesichert rechtsextrem“ kein Wort. Klar, da hat das BfV und Nancy Faeser ordentlich mit Dreck geschmissen. Und das war ja wohl auch Absicht der linken Blase. Und es soll ja auch was hängen bleiben. Da wäre eine sachliche Berichterstattung eher kontraproduktiv. Also hüllt man sich in Schweigen.
Letztendlich zeigt das aber wieder einmal überdeutlich, wie unausgewogen die Mainstream-Medien berichten.

Zusammenfassung

Wie heißt es so schön? „Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand“. Ich gehe davon aus, dass die AfD mit ihrer Klage durchaus Chancen auf Erfolg hat. Allerdings findet das Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln statt. Und das ist nicht gerade als AfD-freundlich bekannt.
Aber wenn das BfV trotzdem die Einstufung zurückzieht, dann kann das Vertrauen auf die eigene Beweislage nicht übermäßig hoch sein.
Warten wirr es ab und fassen wir uns in Geduld. Solche Verfahren können dauern.
Ein Verbot der Partei dürfte unter diesen Umständen zunächst einmal vom Tisch sein.
In diesem Zusammenhang bin ich noch auf ein schönes Sprichwort gestoßen.
„Vor Gericht braucht man drei Säcke: einen mit Papier, einen mit Geld und einen mit Geduld.“ Ich meine, dass passt gut zu dem aufkommenden Verfahren.

Weiterführende Links

Verfassungsschutz nimmt Hochstufung der AfD vorerst zurück

AfD: Nicht „gesichert“ rechtsextrem – Schlappe für Schlapphüte

Geheimdienst dreht frei: AfD-Einstufung plötzlich zurückgenommen – reitschuster.de

Rückzieher des Verfassungsschutzes bei der Einstufung der AfD: Was hier geschieht, ist staatliche Willkür! | NIUS.de

AfD-Einstufung: Ein Geheimbericht, der nichts beweist – und ein Spiegel-Artikel, der genau das zeigt | NIUS.de

Kommentar verfassen