Feigheit vor dem Feind

Die Justiz kuscht vor muslimischen Straftätern

„Der Autoritätsverfall in unserer Zeit beruht auch auf der Feigheit, Autorität auszuüben.“
Mario Scelba

Eine fast alltägliche Geschichte

Ort des Geschehens ist Hof in Bayern. Drei Syrer besuchen eine Eisdiele. Verzehren dort Eis im Wert von etwa 15 Euro. Als es aber um das Bezahlen geht, sind die drei nicht mehr wirklich kooperativ. Der Eisdielenbesitzer besteht allerdings auf Bezahlung. Das passt dem Ältesten der drei Brüder nicht. Er beginnt zu randalieren, greift den Besitzer tätlich an. Dabei werden ein Angestellter und die Tochter des Besitzers verletzt.

Natürlich wird die Polizei alarmiert. Der Festnahme durch die Polizei widersetzen sich die drei tätlich. Die Polizei setzt Pfefferspray ein. Sogar Schusswaffen werden gezogen. Am Ende sind auch drei Polizisten verletzt.
Was mit den Tätern danach genau passiert weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass sie von der Polizei zum Sachverhalt vernommen werden. Ob sie dann durch die Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt werden, ist mir nicht bekannt. Fest steht allerdings, dass sich alle drei am Folgetag wieder auf freiem Fuß befinden.

Zwei Aspekte

In diesem Zusammenhang möchte ich zwei Aspekt näher beleuchten. Zum einen möchte ich etwas zur Verwendung von Schusswaffen durch die Polizei sagen. Zum anderen ist es ja überraschend, dass die Täter so schnell wieder freigelassen sind. Da geht es um die Auswirkung einer vorläufigen Festnahme und einer eventuell folgenden Untersuchungshaft. Genau in diesen Bereichen gibt es viele irrige Annahmen, die meines Erachtens der Erläuterung bedürfen.

Waffengebrauch durch die Polizei

Man könnte sich durchaus fragen, was die Polizei mit dem Ziehen der Schusswaffen wirklich bezwecken wollte. Wollte sie vielleicht nur eine gewisse Drohkulisse aufbauen, um die Täter zum Einlenken zu bewegen? Diese Argumentation wird gerne von Linken verwendet. Ist aber durch und durch Schwachsinn.
Die Polizei darf die Waffe nur zum Einsatz bringen, auch als Drohung, wenn die Situation auch einen möglichen scharfen Einsatz erlaubt. Einfach mal so ein wenig mit der Waffe rumfuchteln, um eine Drohkulisse aufzubauen, ist nicht erlaubt.

In diesem konkreten Fall ist also zu prüfen, ob der Einsatz einer Schusswaffe erlaubt ist. Dafür gibt es zwei Gründe. Die Polizei hat gegenüber den Tätern eine „vorläufige Festnahme“ ausgesprochen. Damit hat sie auch das Recht, diese Festnahme mit geeigneten Mitteln durchzusetzen. Da sich die Täter der Festnahme massiv widersetzt haben, der älteste der Brüder soll sogar mit einem Fahnenstock um sich geschlagen haben, dürfte die Verwendung der Schusswaffen nicht zu beanstanden sein.
Dazu kommt noch der Aspekt des Selbstschutzes. Die Täter haben durch ihr Verhalten gezeigt, dass sie durchaus bereit sind, sich mit Gewalt gegen die Festnahme aufzulehnen. Der Älteste hat die Polizisten sogar tätlich angegriffen. Somit wäre ein möglicher Schusswaffengebrauch auch im Rahmen der Notwehr gerechtfertigt.

Die Festnahme

Die Polizei hat die Täter vorläufig festgenommen. Das ist zur Ermittlung des Tatherganges absolut gerechtfertigt. Eine solche Festnahme ist aber nicht unbegrenzt. Sie ist in der Regel aufzuheben, wenn keine Gefahr mehr besteht, spätestens aber nach Ablauf des Folgetages.
Will man einen Täter länger in Haft halten, benötigt man einen Haftbefehl. Diesen kann nur ein Richter ausstellen. Dies ist im konkreten Fall nicht geschehen. Ob es daran lag, dass die Staatsanwaltschaft keinen Haftbefehl beantragt hat oder der zuständige Richter den abgelehnt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Haftgründe

Dennoch hätte es meines Erachtens durchaus Haftgründe gegeben. Ein Haftgrund ist die Fluchtgefahr. Und genau diese Fluchtgefahr wird gerne negiert allein aufgrund der Tatsache, dass der Täter einen festen Wohnsitz hat. So wird das auch gerne in der Öffentlichkeit verkauft. Es gibt aber weitere Gründe für eine Untersuchungshaft.

Ein wesentlicher Haftgrund ist die Wiederholungsgefahr. Dies ist im § 112a der Strafprozessordnung so niedergeschrieben. Die drei Brüder sind in diesem Zusammenhang schon Polizei bekannt. Der Älteste von ihnen fiel schon mehrfach wegen Eigentums- und Körperverletzungsdelikten auf. Somit ist eine Wiederholungstat durchaus erwartbar. Untersuchungshaft wäre also mehr als angebracht.

Darüber hinaus haben sich die Täter durch ihren aktiven Widerstand der Körperverletzung schuldig gemacht. Allein der Tatbestand „Körperverletzung hätte eine Untersuchungshaft gerechtfertigt.

In einer Zusammenfassung ist also festzuhalten, dass eine U-Haft nicht nur möglich gewesen wäre. In meinen Augen wäre sie sogar zwingend gewesen.

Warum tut man es aber nicht?

Da gibt es in meinen Augen zwei Gründe. Grund eins ist die eigene Landespolitik. Sie wissen, wie schnell sie als Rassist und in Folge als Nazi verunglimpft werden. Da haben die Linken (SPD, Linke, Grüne, CDU) ordentlich Vorarbeit geleistet. Ist es da nicht nachvollziehbar, dass Polizei und Justiz sich diesem Stress nicht mehr aussetzen wollen. Sie wissen doch, wie schnell in solchen Fällen ein Shitstorm über die Betroffene hereinbricht. Und dass für das linke Pack die Polizei schon an sich Nazi ist, ist ja nicht neu (ACAB).

Der zweite Grund ergibt sich aus den Tätern. Es gibt Bereiche in Deutschland, da haben die Muslime schon die Straße erobert. Ich bin mir sicher, da werden entsprechende Amtsträger ordentlich unter Druck gesetzt. Und bevor meine Familie in Gefahr gerät, gehe ich Konflikten lieber aus dem Weg. Das hat schon fast einen mafiösen Anstrich. Aber schauen sie sich doch einfach mal die Situation in Krankenhäusern an, wenn da ein Verletzter eingeliefert wird, und der ganze Familienclan ist mit dabei. Und die sind alles, nur nicht zurückhaltend. Warum sollte das bei der Polizei und Justiz anders sein?

Giovanni Falcone

Ich möchte in diesem Zusammenhang einen Blick in die Geschichte werfen. Wir kennen die Probleme mit der Mafia. In den späten Achtzigern gab es in Italien den Richter Giovanni Falcone. Der hat der Mafia ordentlich eingeheizt. Hat ab1986 Prozesse gegen rund 400 Mitglieder der Mafia geführt, die teilweise zu langen Haftstrafen verurteilt wurden. Falcone war sich dabei seines Risikos immer bewusst. Trotzdem hat er nicht lockergelassen.
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen fiel er und seine Ehefrau am 23. Februar 1992 einem Anschlag zum Opfer. Er hat sein aufrichtiges Handeln für den Rechtsstaat mit seinem Leben bezahlt.
In tiefer Demut ziehe ich vor diesem Mann meinen Hut.

Es ist auffällig

Vielleicht erinnern sie sich noch an Michael Ballweg. Der gründete während der Corona-Pandemie „Querdenken 711“. Der war fast neun Monate in Untersuchungshaft, hatte eigentlich nichts verbrochen. Am Ende blieb von allen Vorwürfen eine Steuerhinterziehung von nicht einmal 20 Euro über.
In unserem obigen Fall haben wir drei polizeibekannte Täter, die sich der Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gemacht haben. Für die ist keine U-Haft vorgesehen. Irgendwas läuft in diesem Staate falsch.

Zusammenfassung

Ich weiß nicht, warum Polizei und Justiz so zaghaft gegen muslimische Täter vorgehen. Ich gehe aber davon aus, dass es aus Feigheit geschieht. Wenn der Grund Angst vor einem Shitstorm ist, dann sind diese Leute für ihren Job ungeeignet. Ist es die Angst um ihre Laufbahn, handeln sie also nur aus purem Opportunismus, dann sind sie für ihren Job noch weniger geeignet.
Und haben sie möglicherweise Angst vor einem muslimischen Mob, dann hätte ich dafür eventuell noch Verständnis. Dann wünschte ich mir aber, dass sie sich eine ganz kleine Scheibe von Giovanni Falcone abschneiden mögen.

Schlusssatz

Wer in seinem Beruf Angst hat vor den Folgen seines Tuns, der sollte dringend den Beruf wechseln. Denn Polizei und Justiz sind für den Bürger da, nicht für irgendwelche Politidioten.

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