Noch mehr Merkwürdigkeiten

Le Pens Verurteilung – Ein Nachtrag

Wenn man die Regierung durch die Mafia ersetzen würde, hätten wir vermutlich halb so viel Korruption und doppelt so viel Spaß.“
Klaus Kinski

Neue Informationen

Vor wenigen Tagen habe ich über die Verurteilung von Marine le Pen berichtet. Ich hielt das ganze schon da für ein politisch motiviertes Verfahren. Le Pen gehört zum rechten Lager, und das muss mit allen Mitteln klein gehalten werden. Leider sieht der Wähler das unter Umständen anders und wählt die Rechten trotz der Propaganda, die pausenlos auf ihn eintrommelt.
Im Falle Le Pen bedeutet das, dass sie bei den Präsidentschaftswahlen in zwei Jahren als stärkste Kraft hervorgehen könnte. Und da man ihr bisher politisch nicht beikommen konnte, muss halt die Justiz helfen. Das versucht man anderswo auch. Siehe beispielsweise Rumänien. Oder Deutschland, da missbraucht man dafür den Verfassungsschutz.
In diesem Zusammenhang habe ich zusätzliche Informationen gewonnen, die ich ihnen nicht vorenthalten will.

Der Zeitpunkt

Ich hatte schon angesprochen, dass mir der Zeitpunkt der Verurteilung sehr merkwürdig vorkommt.
Die Le Pen vorgeworfene Zweckentfremdung der EU-Gelder hat in den Jahren 2004 bis 2016 stattgefunden. In dieser Zeit war sie Abgeordnete im EU-Parlament für die Partei Front National. Selbst wenn man von 2016 ausgeht, ist das schon fast 10 Jahre her. Ich kenne allerdings die Gesetze in Frankreich nicht. Dennoch ist der letztmögliche Zeitpunkt dieses Vergehens schon fast 10 Jahre her. Da stellt sich mir die Frage, ob die Sache nicht möglicherweise schon verjährt ist.
Noch merkwürdiger ist die Tatsache, dass das Pariser Landgericht im Rahmen seiner Ermittlungen bis ins Jahr 2002 zurückgeht. Das hat dann doch den Anschein, dass man ganz sicher gehen wollte, damit man auch ganz sicher irgendetwas findet.

Möglicherweise war die Sache schon bereinigt

Natürlich machen Menschen Fehler. Ob da immer Vorsatz im Spiel ist, darüber will ich mir jetzt kein Urteil bilden. Sicherlich gibt es Dinge, das ist Vorsatz nicht bestreitbar. Beispielsweise bei von der Leyens Impfstoffdeal. Oder die ganzen Maskengeschäfte von Spahn und Lauterbach. Aber in Verwaltungsangelegenheiten? Da kann es schon einmal passieren, dass man etwas nachlässig ist.
Das ist Le Pen auch passiert, indem sie ihre sogenannten wissenschaftlichen Mitarbeiter mit außerparlamentarischen Aufgaben betraut hat.
Es ist dann durchaus üblich, dass der Abgeordnete diese Gelder einfach zurückzahlt. Damit ist die Sache dann meistens erledigt. Ein Beispiel hierfür ist der seinerzeitige Missbrauch der Flugbereitschaft von der damaligen Verteidigungsministerin Lambrecht. Sie hat die entsprechende Summe an die Staatskasse zurückgezahlt, das wars.
Le Pen hat das genauso gemacht. Sie hat seinerzeit schon 330.000 Euro an die EU-Kasse zurückbezahlt. Eigentlich hätte die Sache damit erledigt sein sollen. Nicht aber in ihrem Falle. Da ist man der Sache trotzdem nachgegangen. Das Ergebnis kennen wir.

Le Pens Verfehlung ist kein Einzelfall

Die dänische Investigativ-Plattform Follow the Money eruierte in Zusammenarbeit mit der Welt die Tatsache, dass zwischen 2019 und 2022 insgesamt 140 EU-Abgeordnete EU-Gelder zweckentfremdet haben. 108 von ihnen mussten mehr als 2 Mio. Euro zurückzahlen, während weiter 31 Abgeordnete noch Rückzahlungen in Höhe von 1,44 Mio. Euro schuldig sind.
Hinzu kommen noch Korrekturen und freiwillige Rückzahlungen in Höhe von gut 3,5 Mio. Euro. Alle diese Fälle wurden wohl von OLAF (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung) untersucht. Keiner der Betroffenen wurde jemals in seinem Heimatland angeklagt. Keiner von ihnen verlor sein Mandat oder sein passives Wahlrecht.
Und jetzt wieder die Frage: Warum ausgerechnet Le Pen?

Noch so ein Gedanke

In vielen Fällen, in denen Politiker dann doch zu Rechenschaft gezogen wurden, fiel das Urteil in eine Zeit nach der politischen Karriere. Letztendlich hatte das Urteil, dann keine Auswirkungen mehr. Sie erinnern sich vielleicht noch an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen Merkel bezüglich ihres Eingriffes in die Thüringen-Wahl. Das Urteil wurde gefällt, als sie schon nicht mehr Kanzlerin war.
Wieso macht man das ausgerechnet bei Le Pen anders?

Fazit

Ich will es noch einmal ganz klar machen. Es ist richtig, dass Politiker zur Rechenschaft gezogen werden. Ich habe durchaus so meine Probleme mit der Immunität von Parlamentariern.
Was ich aber auf Teufel komm raus missbillige, ist die Tatsache, dass vielfach mit zweierlei Maß gemessen wird. Wenn man so scharf vorgehen will, bitte schön. Dann aber ohne Ausnahme für alle. So wie man im Fall Le Pen vorgegangen ist, schadet man nicht nur der Politik, sondern auch noch der Justiz. Die ist nämlich schon lange nicht mehr glaubwürdig.

Ein positiver Aspekt zum Schluss

Le Pen ist erwartungsgemäß in Berufung gegangen. Aufgrund der sofortigen Vollstreckbarkeit hat das keine aufschiebende Wirkung. Allerdings hat wohl schon ein Gericht geäußert, dass es sich dieses Falles Anfang 2026 annehmen werde. Ein Urteil soll dann spätestens im Herbst 2026 gefällt werden. Je nach Ausgang des Verfahrens hieße das, dass Le Pen doch noch an den Präsidentschaftswahlen teilnehmen könnte. In meinen Augen wäre das dann wirklich mal ein Sieg für die Demokratie.

Quelle

Meine Ausführungen stützen sich im Wesentlichen auf einen Beitrag, der bei NIUS erschienen ist. Den Link stelle ich ihnen gerne zu Verfügung.

Das Betätigungsverbot für Marine Le Pen gleicht einem politischen Todesurteil für die französische Republik | NIUS.de

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