Gedanken zur Gewaltenteilung
„Die Gewalt lebt davon, dass sie von Anständigen nicht für möglich gehalten wird.“
Jean-Paul Sartre
Achtung Reichelt
Heute Morgen habe ich mir wieder einmal „Achtung Reichelt“ zu Gemüte geführt. Reichelt führt in diesem Format immer wieder einmal Interviews mit der Fürstin Gloria von Thurn und Taxis. Mal abgesehen davon, dass ich die Fürstin sehr schätze, so vertritt sie auch Ansichten, die den meinigen sehr entsprechen. Und ich finde ihre Standhaftigkeit gegenüber irgendwelchen Shitstorms bemerkenswert. Die kippt nicht um.
Und die hat heute Morgen etwas sehr Merkwürdiges gesagt. Sie sagte nämlich, es gebe de Facto in Deutschland keine Gewaltenteilung mehr.
Die Gewaltenteilung
Erinnern wir uns noch an unsere Schulzeit. Da wurden uns unterschiedliche Schaubilder gezeigt, die der Abbildung ähneln. Da hat man uns die drei Gewalten vorgestellt.
Das ist zum einen die Legislative, die gesetzgebende Gewalt. Dahinter verbergen sich ausschließlich die Bundes- und Länderparlamente. Für eine Gesetzgebung gibt es auch keine andere Instanz. Selbst wenn die EU irgendwelche Rechtsnormen erlässt, ohne einen entsprechenden Bundestags- oder Landtagsbeschluss erhalten diese keine Rechtsgültigkeit.
Daneben kennen wir dann auch noch die Executive, die ausführende Gewalt. Dahinter verbergen sich beispielsweise die Polizei und andere Ordnungsbehörden. Was jetzt aber wichtig ist, die Bundesregierung ist Teil der Executive. Die führt nämlich eigentlich die Geschäfte der Bundesrepublik. Der Kanzler ist also letztendlich der Geschäftsführer. Zu Zeit ein ziemlich schlechter. Ich glaube, in einem guten Unternehmen hätte man den längst gefeuert.
Und die dritte Gewalt ist die Judikative, die richtende Gewalt. Dahinter verbergen sich sämtliche Gerichte.
Bei den Medien spricht man dann noch gerne von einer vierten Gewalt. Dass diese Medien einen enormen Einfluss auf die Meinungsbildung in der Bevölkerung haben ist unbestritten. Allerdings haben Medien in diesem Zusammenhang keinen Verfassungsrang. Wenn auch die Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist, so sagt das aber nichts darüber aus, was die Medien daraus machen. Und eines steht einmal fest. Medien kann man kaufen. Darüber will ich aber heute nicht weiter sprechen.
Unterwanderung der Gewaltenteilung
Die Bürger haben also einen neuen Bundestag gewählt. Alle Abgeordneten gehören der Legislative an. Nun wird in Koalitionsverhandlungen eine Regierung gebildet. Dann wählt der Bundestag den Kanzler. In der Regel ist der aber auch Abgeordneter im Bundestag. Wenn der mit der Wahl zum Kanzler sein Mandat nicht abgibt, dann vertritt er die Legislative und die Executive gleichermaßen. Dasselbe gilt auch für die Minister. Auch wenn die Mitglied der Executive sind behalten sie ihr Stimmrecht in der Legislative. Ist das eigentlich noch mit der Gewaltenteilung vereinbar?
Ein weiteres Beispiel finden wir auch in der Judikative. Die Richter im Bundesverfassungsgericht werden zur Hälfte vom Bundestag gewählt. Die andere Hälfte wählt der Bundesrat. In beiden Fällen bestimmt die Mehrheit über die Besetzung der Richterstellen. Eine Ausgewogenheit durch Parteienproporz ist dadurch ausgeschlossen. Und wer sich die Mehrheitsverhältnisse in der Bundesrepublik mal genauer anschaut, der muss leider feststellen, dass die Grünen fast überall mitmischen. Und genau dadurch ist diese Bundesverfassungsgericht sowas von linksgrün, dass man von einer echten Unabhängigkeit nicht mehr sprechen kann. Im Gegenteil. Man versucht sogar Richter aus ihren Ämtern zu entfernen, nur weil sie Mitglied in der AfD sind. Mit entsprechenden politischen Mehrheiten gelingt das sogar.
Die Justizminister
Wir haben bisher festgestellt, dass die Minister in den meisten Fällen gleichzeitig Parlamentarier sind. Somit gehören sie zeitgleich der Legislative und der Executive an. Das Justizministerium ist aber auch oberste Behörde für die Gerichtsbarkeit. Das heißt, der Justizminister ist verantwortlich für die Besetzung beispielsweise der Richterposten. Natürlich kümmert der sich nicht um jedes Richterlein. Aber bei den Spitzenämtern geht ohne seine Zustimmung nichts. Somit hat diese Type, die schon Legislative und Executive in einer Person vereinigt, auch unmittelbaren Einfluss auf die Judikative. Darüber hinaus sind die Justizministerien auch weisungsbefugt gegenüber den Staatsanwaltschaften.
Dass diese Befugnis auch genutzt wird, dafür gibt es viele Beispiele. Wir müssen doch nur mal schauen, wenn es beispielsweise um Kritiker an den Corona-Maßnahmen oder wenn es um Verfahren mit Tätern aus dem Migrantenmilieu geht. Vergleichen sie das einmal. Oder nehmen wir diese widerlichen Klimaklebern und vergleichen das einmal mit dem Umgang mit dieser Rentnerband von den angeblichen Reichsbürgern. Da kann mir doch keiner erzählen, dass da eine Gleichbehandlung stattfindet.
Die Innenminister
Bei den Innenministern sieht das nicht viel besser aus. Denen unterstehen nämlich Polizei und Verfassungsschutz. Auch hier ist immer wieder erkennbar, wie man sich unliebsames Personal vom Hals schafft. Die Affäre Schönbohm dürfte ja jeder noch vor Augen haben. Aber auch die Geschichte Maaßen, wo sich Merkel dem Präsidenten des Verfassungsschutzes entledigt hat, ist noch nicht allzu lange her. Hier können wir dann aber nur noch dankbar sein, dass die Innenminister nicht auch noch die Justiz kapern können.
Würden die allerdings ausschließlich der Exekutive angehören, dann hätte ich damit kaum ein Problem. Aber die Innenminister sind auch Abgeordnete im Parlament. Mit vollem Stimmrecht.
Lösungsansätze
Natürlich lässt es sich nicht vermeiden, dass die Übergänge zwischen den Gewalten fließend sind. Trotzdem sollte die Trennung konsequent durchgehalten werden. Ich bin der Meinung, dass ein Minister nach seiner Ernennung sein Bundes- oder Landtagsmandat abzugeben hat. Die Wirkung dürfte zwar nicht besonders groß sein, aber es hätte sicherlich eine Signalwirkung. Vor allem entfällt dadurch das Rederecht als Parlamentarier. Denn Minister sollten dort nur dann reden, wenn es das Parlament verlangt. Ansonsten haben sie zuzuhören.
Im Bereich der Judikative sehe ich da durchaus auch Möglichkeiten. Wir werden da für jeden Scheiß zur Wahlurne gebeten. Warum können wir dann nicht auch unsere höchsten Richter selbst wählen? Und warum geben wir diesen höchsten Richtern nicht ein Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung von Spitzenpositionen im Bereich der Justiz?
Und die Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwaltschaften würde ich auch aufheben. In unseren Gesetzen ist genau geregelt, welche Taten von Amts wegen und welche Taten auf Antrag zu verfolgen sind. Warum unterliegen dann die Staatsanwaltschaften noch irgendwelchen politischen Weisungen?
Immunität
Es ist schon eigenartig. Ein Politiker kann für sein Handeln in vielen Fällen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Selbst wenn sie Millionenschäden verursachen, kommen sie in der Regel ungestraft davon. Sie besitzen die politische Immunität.
Warum gilt das Gleiche nicht für die Justiz. Wie kann es sein, dass Juristen damit rechnen müssen, dass man sie aus dem Amt entfernt, wenn sie Dinge tun, die der politischen Führung nicht gefallen. Ein Typisches Beispiel ist doch der Versuch der Entmachtung einer Staatsanwältin in Köln. Oder der Umgang mit diesem Richter in Weimar, der die Maskenpflicht an Schulen aufgehoben hat. Oder was ist mit dem Richter, den man von seinen Aufgaben entbunden hat, nur weil er Mitglied der AfD ist. Wenn man Mitglied bei den Linken ist, spielt das aber keine Rolle. Ich bin hier absolut der Meinung, dass auch dieses Personal eine bestimmte Immunität besitzen sollte. Mal abgesehen von augenfälligen Straftaten. Die sind natürlich zu verfolgen. Das sollte allerdings auch für Politiker gelten.
Fazit
Auf dem Papier existiert in Deutschland noch eine klare Gewaltenteilung. In Realität ist diese aber schon massiv unterwandert. Ganz besonders auffällig war dabei Merkel, die sogar unmittelbar vor einer sie betreffenden Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht die betroffenen Richter zu einem Abendessen geladen hatte. Und die Richter haben die Einladung angenommen.
Heute fällt in diesem Zusammenhang die Innenministerin besonders auf. Es sind aber auch andere.
Bevor unsere Regierung also anderen Ländern ein fehlendes Demokratieverständnis vorwirft, sollte sie lieber einmal vor der eigenen Tür kehren.