Straftäter werden immer jünger
„Die Strafe muss sein wie eine vom Arzt verabreichte bittere Medizin.“
Johann Amos Comenius
Strafmündigkeit
Kinder und Jugendliche sind häufig nicht in der Lage, ihr Handeln im vollen Umfang einzuschätzen. Sie tun also Dinge, unter Umständen sogar strafbare. Sie wissen aber nicht, dass diese Dinge strafbar sind.
Genau diesen Sachverhalt hat man in unseren Strafgesetzen so berücksichtigt. Man spricht in diesem Zusammenhang von Strafmündigkeit.
Dabei gelten folgende Altersgrenzen. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gelten Kinder als schuldunfähig. Sie können also nicht strafrechtlich verfolgt werden. Im Alter zwischen 14 und 18 sind Jugendliche zwar dem Grunde nach schon schuldfähig. Dennoch gesteht man ihnen eine gewisse Unreife zu. Daher unterliegt die Strafverfolgung den speziellen Vorschriften des Jugendstrafrechts. Das hat somit auch Auswirkungen auf das Strafmaß. Erst ab dem 18. Lebensjahr, also mit Eintritt der Volljährigkeit, gilt man in Deutschland als voll strafmündig. Es gibt da zwar noch Ausnahmen, dazu einige wenige Sätze am Ende des Beitrages.
Junge Straftäter
Ich glaube nicht, dass sich irgendeiner von uns gänzlich von kleineren Straftaten freisprechen kann. Wer hat in seiner Jugend nicht mal was mitgehen lassen. Wer hat nicht mal einen Apfel geklaut, oder ein Bierglas in der Kneipe mitgehen lassen. Ich möchte die vielen kleinen Gaunereien gar nicht aufzählen, es sind derer viele. Aber frei von Schuld dürfte keiner von uns sein. Ich möchte auch gar nicht darüber nachdenken, wie oft solche Gaunereien mit irgendwelchen stupiden Mutproben in Zusammenhang gebracht werden können.
Ich kann mich sogar noch daran erinnern, wie einer meiner Schulkameraden kleinere Schottersteine auf die Eisenbahnschienen gelegt hat. Wir fanden es lustig, wenn die dann unter der Last der Lok wegplatzten. Gefahren haben wir dabei nicht gesehen.
Ich will diesen ganzen Unfug in keiner Weise schönreden. Natürlich war das teilweise grober Unfug. Auf der anderen Seite sollten wir aber auch dankbar sein, dass da am Ende selten Schlimmeres passiert ist. Unter diesen Umständen halte ich Altersgrenzen zur Strafmündigkeit durchaus für sinnvoll.
Schwere Straftaten
Momentan erleben wir allerdings eine Tendenz, dass Jugendliche auch schwere Straftaten begehen. Da geht es um Messerangriffe, teilweise mit Todesfolge, um sexuelle Übergriffe und was weiß ich sonst noch.
Ich erinnere mich da an einen Fall. Es ging um einen Ehrenmord an einer jungen Frau aus dem muslimischen Milieu. Die Frau hat nach Ansicht des Vaters und der Brüder durch ihr Verhalten die Familienehre besudelt. Dafür musste sie sterben. Angeklagt waren der Vater und die Brüder. Am Ende war der jüngste der Brüder geständig. Der war allerdings zum Zeitpunkt der Tat gerade erst 13 Jahre alt, und konnte somit strafrechtlich nicht verfolgt werden. Der Mord blieb also ungesühnt.
Mal abgesehen davon, ob der Junge wirklich der Täter war, stellt sich die Frage, ob er in diesem Fall tatsächlich straffrei davonkommen sollte.
Überlegungen zur Strafmündigkeit
Ich hatte oben gesagt, dass ich Altersgrenzen zur Strafmündigkeit durchaus für sinnvoll halte. Gerade kleiner Gaunereien sollten nicht gleich mit dem großen Hammer verfolgt werden. Da fehlt halt vielen Jugendlichen die Fähigkeit, sich über die Folgen des Tuns im Klaren zu sein. Da spielen auch noch viele andere soziale Dinge eine Rolle. Man kann schon einmal Gnade vor Recht ergehen lassen.
Differenzierter sehe ich es aber dann, wenn es um Kapitalverbrechen geht. Hierzu zählen in der Regel Straftaten, die mit dem Tod des Opfers enden. Ich sehe da aber auch weitere Straftaten, wie beispielsweise Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Auch hier will ich nicht weiter in Details einsteigen. Das würde zu weit führen.
Stellen wir uns hier doch einfach mal die Frage, ab wann einem Kind klar sein muss, dass Tötungsdelikte nicht rechtmäßig sind? Ich weiß, dass es schon im Kindergartenalter Methoden gibt, Gewalt zu vermeiden. Dass sich Jungs trotzdem mal Prügeln, ist nicht verwerflich, wenn man die Sache im Nachhinein aufarbeitet. Aber Mord, Vergewaltigung oder schwere Körperverletzung? Das sollte schon einem Sechsjährigen klar sein, dass das keine Mittel zur Problemlösung sind. Spätestens nach der Grundschule, da sind die Schüler in der Regel 11 Jahre alt, müssen auch Kinder wissen, dass Tötungsdelikte definitiv verboten sind. Und ich bin mir sicher, dass dem so ist. Bis halt auf die Ausnahmen.
Und da stellt sich dann die Frage, ob diesen Kindern wirklich die Reife fehlt, diese schweren Straftaten auch als solche zu erkennen. Ich bin mir sicher, beim größten Teil fehlt diese Reife nicht. Und somit wäre für diese Fälle sogar schon bei 11-Jährigen die volle Schuldfähigkeit zuzuweisen.
Zusammenfassung
Es gibt mit Sicherheit Delikte, die man in jungen Jahren begeht, ohne sich bewusst zu machen, was man da eigentlich tut. Hier sollte es nach wie vor Grenzen in der Strafmündigkeit geben.
Bei schweren Straftaten, das sind in meinen Augen solche, die mit Haftstrafen von 5 Jahren und mehr belegt sind, sollte man davon ausgehen, dass auch junge Menschen deren Tragweite erkennen. Somit sollte es da keine Altersgrenze im Hinblick auf die Strafmündigkeit geben. In wieweit in solchen Fällen das Strafmaß vom Jugendstrafrecht beeinflusst wird, sollen Juristen klären.
Noch ein Wort zum Jugendstrafrecht
Obwohl man in Deutschland schon mit 18 volljährig und somit voll strafmündig ist, kann ein Gericht unter gewissen Umständen bis zum 21. Lebensjahr noch Jugendstrafrecht anwenden. Auch das wird mit fehlender Reife begründet. Ich halte das für einen grundlegenden Widerspruch. Wer mit 18 die vollen Bürgerrechte, wie beispielsweise auch des Wahlrecht für sich beanspruchen darf, der sollte im Falle einer Straftat auch mit der vollen Strafbarkeit konfrontiert sein.
Diesen Aspekt sollte man auch nicht aus den Augen verlieren, wenn es um eine Absenkung des Wahlalters geht. Meine Meinung.
Die Quelle
ZDF-Morgenmagazin – MOMA-Duell