Die (Nicht-) Wahl von drei Verfassungsrichtern
„Das Leben ist eine Tragödie, wenn man es aus der Nähe betrachtet. Von Ferne gesehen ist es eine Komödie.“
Charlie Chaplin
Freitag der 11.07.2025
Heute sollen drei Juristen zu Verfassungsrichtern gewählt werden. Vorgeschlagen sind einer von der CDU, der ist schon in einem Richteramt, und zwei von der SPD, beide noch nie im Richteramt gewesen. Im Richterwahlausschuss ist man sich einig, alle drei Kandidaten erhalten die notwendige Mehrheit.
Dann allerdings kommen Dinge an die Öffentlichkeit, die die Wahl einer Kandidatin höchst zweifelhaft erscheinen lässt. Es handelt sich um Frauke Brosius-Gersdorf, eine Juristin, die in der Vergangenheit schon durch einige Merkwürdigkeiten auffällig geworden ist. So hat sie geäußert, dass Abtreibung bis in den neunten Monat straffrei sein sollte. Auch im Bezug zu Pflichtimpfungen in der Corona-Krise hatte sie seltsame Ansichten. Ob man diese als verfassungswidrig ansieht oder nicht, der konservative Flügel der CDU war nicht bereit, die Wahl Brosius-Gersdorfs zu unterstützen. Und so fehlten Stimmen für die nötige 2/3-Mehrheit. Dazu kam dann noch ein Verdacht, dass ihre Dissertation möglicherweise plagiiert worden ist. Am Ende hat man die Wahl der neuen Verfassungsrichter von der Tagesordnung genommen.
Die Wahl von Verfassungsrichtern
Um das ganze einordnen zu können, sollte man sich über die Wahlverfahren klar werden.
Es gibt da also einen Richter-Wahlausschuss. Die Mitglieder dieses Ausschusses werden vom Bundestag gewählt. In der Regel besteht dabei Parteienproporz. Dies gilt allerdings nicht für die AfD. Dieser Wahlausschuss wählt allerdings nicht die Verfassungsrichter, sondern schlägt dem Bundestag Kandidaten vor. Da allerdings im Wahlausschuss alle Parteien vertreten sind, ist die Wahl der Kandidaten in der Regel nur eine Formsache. Diese findet dann im Bundestag statt. Erforderlich ist eine 2/3 Mehrheit. Die AfD braucht man dafür nicht. Auf Landesebene, bzw. im Bundesrat, ist das Verfahren vergleichbar.
Von den 16 Richtern im Bundesverfassungsgericht werden acht vom Bundestag und acht vom Bundesrat gewählt. Die Amtszeit beträgt in der Regel 12 Jahre.
Merkwürdigkeiten bei dieser Wahl
Als ich die Wahlvorschläge zur Kenntnis nahm, war ich zunächst einigermaßen erstaunt. Da schlägt die SPD (16,4 %) zwei Kandidaten vor, die CDU/CSU (28,6 %) allerdings nur einen. Wie schon gesagt, nur der Kandidat der Union ist derzeit im Richteramt. Die SPD schlägt zum einen Frauke Brosius-Gersdorf, eine ultra-Linke, und Ann-Katrin Kaufhold, die kann man durchaus als Grüne Aktivistin sehen, vor. Der Kandidat der Konservativen ist Günter Spinner, der am Bundesarbeitsgericht als Richter tätig ist.
Jetzt wo ich weiß, dass im Richterwahlausschuss auch die Grünen und Linken vertreten sind, wird ein Schuh daraus. Zumindest auf die Vorschläge der SPD haben die Grünen und die Linken massiv Einfluss genommen. Und für eine 2/3 Mehrheit sind die beiden Fraktionen halt erforderlich. Außerdem soll die „Brandmauer“ nicht gefährdet werden.
Der große Irrtum
Viele Parteispitzen sind davon überzeugt, dass das Parlament, ähnlich wie in China, ein „Club der nickenden Köpfe“ ist. Insbesondere in der links-grünen Blase ist diese Einstellung weit verbreitet. Die Parteispitze beschließt, der Abgeordnete nickt. Leider hat sich Spahn, Fraktionsvorsitzender der CDU, dabei total verrechnet. Denn mit der Kandidatur der ultralinken Brosius-Gersdorf ist die Parteispitze einen deutlichen Schritt zu weit gegangen. Noch ist bei einigen Abgeordneten der CDU ein gewisses maß an Konservatismus vorhanden. Und die haben Spahn die Gefolgschaft aufgekündigt. Somit war die erforderliche Mehrheit seitens der CDU nicht mehr sicher.
Glücklicherweise tauchten genau in diesem Moment die Plagiatsvorwürfe gegen Brosius auf. Das ermöglichte der CDU-Führung einen einigermaßen geordneten Rückzug. Da die SPD allerdings weiter an der Nominierung festhält, blieb nur eine Verschiebung der Wahl übrig.
Der Fehler der CDU
Die CDU hat die Verschiebung der Wahl mit den Plagiatsvorwürfen begründet. Es zeichnet sich allerdings jetzt schon ab, dass da möglicherweise nichts dran ist. Denn die Dissertation ihres Mannes kam knapp ein Jahr später auf den Markt als ihre eigene. Wenn also einer abgeschrieben hat, dann ihr Mann. Was macht dann aber die CDU-Fraktion, wenn der Plagiatsvorwurf entkräftet ist und Brosius weiterhin zur Wahl steht?
Hier wäre es deutlich besser gewesen, wenn die CDU das Ding beim Namen genannt hätte. Es geht nämlich nicht um Plagiatsvorwürfe, sondern viel mehr um die Frage, ob gewisse Aussagen von Brosius tatsächlich noch der Verfassung entsprechen. Aber nun ist der Fehler halt gemacht. Und da sehe ich einzig und allein Spahn in der Verantwortung. Aber wer eine solche Pfeife als Fraktionsvorsitzenden bestimmt, der verdient es halt auch nicht anders.
Die Demokratie ist gefährdet
Natürlich tobt die links-grüne Blase. Es ging ausnahmsweise mal nicht nach deren Willen. Die Demokratie sei gefährdet. Der Vorgang zeige deutlich die Frauenfeindlichkeit. Und auch das Ansehen des Verfassungsgerichts sei schwer geschädigt.
Leider ist das alles ziemlich großer Schwachsinn. Ein Bewerber für das Verfassungsgericht, der Ansichten wie Frauke Brosius-Gersdorf verbreitet, dem ist jegliche Eignung für das Richteramt abzusprechen. Und dabei ist es definitiv egal, ob es sich um Mann oder Frau handelt.
Auch eine Gefährdung der Demokratie sehe ich nicht. Da wird ein Bewerber vorgestellt, der bekommt nicht die erforderliche Mehrheit. Das wars. Das ist Demokratie in Reinform. Vielmehr halte ich die Verschiebung der Wahl für höchst undemokratisch. Letztendlich bedeutet das doch den Versuch, die Wahl zu wiederholen, wenn die Mehrheiten unseren Kommunisten wieder genehm sind. Das ist in meinen Augen die eigentliche Frechheit. Normalerweise müsste das Thema endgültig vom Tisch sein.
Und wo dadurch das Ansehen des Verfassungsgerichtes geschädigt sein soll, erschließt sich mir nicht. Die alten Richter bleiben im Amt, solange keine neuen gewählt sind. Das Gericht ist also komplett arbeitsfähig. Sollte das Ansehen jetzt geschädigt werden, dann liegt das einzig und allein am Verhalten des Gerichtes. Und da ist in den letzten Jahren unter Ägide der links-grünen Blase einiges Merkwürdiges passiert.
Wie könnte es besser gehen
Die Kungelei in den Hinterzimmern muss aufhören. Ich bin der Meinung, dass man auch die Stellen an den Verfassungsgerichten ausschreiben kann. Und dann dürfen sich alle, die die Voraussetzungen erfüllen, darauf bewerben. Der Richterwahlausschuss darf von mir aus sogar eine Vorauswahl treffen. Die dann aber zur Wahl stehen, sind den Abgeordneten vorzustellen. Die Bewerbungsunterlagen müssen für jeden Abgeordneten einsehbar sein. Und dann kommt es zur Wahl.
An der 2/3 Mehrheit sollte man bei einem so hohen Amt nicht rütteln. Denn das Verfassungsgericht hat schon eine herausgehobene Bedeutung.
Fazit
Die verschobene Wahl ist kein Weltuntergang. Nicht für Deutschland. Vielleicht für die links-grünen Kommunisten. Vielmehr war das ein schwaches Zucken demokratischer Abstimmungen. Der CDU wünsche ich jetzt nur, dass sie konsequent bleibt. Brosius-Gersdorf hat im Verfassungsgericht nichts verloren. Das gilt meines Erachtens auch für die Kollegin Kaufhold. Aber um die geht es ja im Moment nicht.
Sollte die CDU am Ende doch das Go für diese Frau geben, dann dürfte das das Ende der Konservativen bedeuten. Die AfD wird sich freuen.
Wenn schon bei der „Wahl“ der 3 neuen Verfassungsrichter in aller Offenheit der Artikel 38 des Grundgesetzes („Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“) außer Kraft gesetzt werden soll, warum nicht gleich ein ganz neues Modell für unser Parlament?
Der allabendlich im Fernsehen zu sehende Handelssaal der Frankfurter Börse ist nach Aussagen von Insidern nur ein „Showroom“ für das Publikum. Die eigentlichen Geschäfte werden dort nicht getätigt. Offensichtlich ist der Bundestag mit seinen debattierenden Abgeordneten auch so etwas ähnliches. Die eigentlichen Entscheidungen werden von den Fraktions-Vorsitzenden gefällt und im Plenum von den wenigen anwesenden Abgeordneten für die Zuschauer und das Fernsehen diskutiert. Abgestimmt wird nach Fraktions-Zwang.
Hier das neue Modell für unser Parlament:
Das neue Parlament besteht nur noch aus den 5 Fraktionsvorsitzenden. Bei den Grünen, Linken und der AfD (mit ihren Doppelspitzen) jeweils abwechselnd.
Bei Abstimmungen hat jeder Fraktionsvorsitzender die Anzahl Stimmen, die auf seine Fraktion fallen.
Matthias Miersch (SPD) hat 120 Stimmen,
Friedrich Merz (CDU/CSU) 208 Stimmen,
Britta Haßelmann/Katharina Dröge (Grüne) 85 Stimmen,
Heidi Reichinnek Sören Pellmann (Linke) 64 Stimmen,
Alice Weidel/Tino Chrupalla (AfD) 152 Stimmen
Die übrigen von den 630 Bundestagsabgeordneten haben dann endlich genug Zeit, sich in ihren Wahlkreisen um die Wähler zu kümmern. Zu Beginn und zum Ende jeder Legislaturperiode treffen sich alle im Bundestag und singen die Nationalhymne.
Die 5 Fraktionschefs diskutieren einmal pro Woche –abwechseln bei „Caren Mioska“, „Sandra Maischberger“ und „Hart aber fair“- über die von der Regierung gewünschten Parlamentsentscheidungen; anschließend wird abgestimmt. Fertig!
Das hätte noch einen Vorteil. Die Abgeordneten könnten ihren Job dann in Teilzeit ausführen. Eine besondere Aufwandspauschale wäre dann auch nicht mehr nötig. Kürzen wir also deren Einkünfte um 5.000 Euro. Bei 625 Abgeordneten wären das dann 3,125 Mio. Euro monatlich. Damit könnte man bestimmt was Vernünftiges anfangen