Grundlagen zum Haushalt der Bundesrepublik Deutschland
„Das kommt davon, wenn man Dunkelziffern mit schwarzen Zahlen verwechselt und rote für Leuchtziffern hält!“
Peter E. Schuhmacher (deutscher Publizist und Aphorismen Sammler)
Der große Knall
Ich hatte schon im letzten „Dies und Das“ darüber berichtet. Die Regierung wollte ein Kreditvolumen von 60 Mrd. Euro, welches seinerzeit zur Bewältigung der Korona-Krise gedacht war, einfach in den Klimaschutz überführen. Dagegen hatte dann die CDU-Fraktion im Bundestag vor dem Verfassungsgericht geklagt. Und das Bundesverfassungsgericht hat dann überraschend gegen die Regierung entschieden. Jetzt fehlen diese Milliarden.
Was das im Einzelnen für Folgen hat, ist derzeit noch gar nicht absehbar. Fest steht allerdings, dass der Finanzminister in einem seiner wenigen lichten Momente schnell eine umfassende Haushaltssperre verhängt hat.
Um das alles aber zu verstehen, muss man sich klar werden, wie so ein Haushalt überhaupt funktioniert. Das will ich ihnen in diesem ersten Teil erläutern. In einem zweiten Beitrag werde ich mich dann mit den möglichen Folgen beschäftigen.
Der Haushaltsplan
Für meine Ausführungen habe ich jetzt nicht umfänglich Literatur gewälzt. Ich erinnere mich da vielmehr an ein interessantes Gespräch mit einem Verwaltungsbeamten, der sich da extrem gut auskannte.
Immer gegen Jahresende muss der Finanzminister einen Haushaltsplan für das Folgejahr erstellen. Es ist meines Wissens auch möglich, einen Haushalt über mehrere Jahre zu verabschieden. Das ist aber eher die Ausnahme.
Also stellt man erst einmal fest, welche Einnahmen im kommenden Jahr zu verbuchen sind. Zu diesen Einnahmen gehören Steuern, Gewinne aus Beteiligungen, auf Bundesebene Beispielsweise Post und Bahn, aber auch Einnahmen aus Bußgeldern und Strafverfahren. Diese Einnahmen werden also auf der Habenseite verbucht. Natürlich sind das alles grobe Schätzungen. Aber bei einem Haushalt von mehr als 400 Mrd. Euro dürfte eine Mio. kaum eine Rolle spielen.
Dann ermittelt man den Finanzbedarf für das Folgejahr. Dazu tragen logischerweise die verschiedenen Ministerien bei. Ja, das ist schon häufig so eine Veranstaltung wie „wünsch dir was“. Diese Ausgabenwünsche, im richtigen Leben sprechen Hochleistungspolitiker lieber von Planungen, werden dann den Einnahmen gegenübergestellt. Übrigens, auch die Tilgung von Krediten und Zinszahlungen sind unter den Ausgaben zu verbuchen.
Dabei gibt es nun eine klare Vorgabe. Haushalte müssen ausgeglichen sein. Am Ende der Planung dürfen die Ausgaben die Einnahmen nicht überschreiten.
Kredite
Grundsätzlich sind Haushalte von Bund und Ländern ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Leider gelingt das so gut wie nie. Irgendwie ist immer das Hemd zu kurz. Also muss man mit Krediten nachhelfen. Der Kredit erscheint zunächst auf der Habenseite. Es ist ja Geld, was für den Haushalt zu Verfügung steht. Erst die Bedienung der Schulden, also Tilgungs- und Zinszahlungen erscheinen auf der Sollseite.
Nun ja, da könnte man dann doch sagen, der Staat kann machen was er will. Wenn das Geld nicht reicht, dann nehmen wir halt einen Kredit auf. Das war auch lange so. Aber dann hat man erkannt, dass eine zu hohe Verschuldung dazu führen kann, dass der Staat nicht mehr handlungsfähig ist. Beispielsweise dann, wenn die Bedienung von Krediten die Einnahmen überschreitet. Das ist dann der klassische Fall eines Konkurses.
Damit so etwas aber nicht passieren kann, hat man eine Schuldenbremse im Grundgesetz aufgenommen. Somit ist eine Kreditaufnahme nur noch in einem sehr engen Rahmen möglich. Sie orientiert sich am Bruttoinlandsprodukt. Wer näheres dazu wissen will, der möge sich mit den Artikeln 109 und 115 im Grundgesetz beschäftigen. Auch auf Ebene der EU gibt es Regelungen über eine Maximalverschuldung. Daran hält sich aber derzeit eh keiner. Nicht einmal Deutschland.
Die Ausnahme
Die Schuldenbremse wird ausgesetzt, wenn es überraschend zu Notsituationen kommt. Im Grundgesetz werden unter anderem Naturkatastrophen als Beispiel herangezogen. Die kommen plötzlich und unerwartet. Da muss dann unter Umständen schnell Geld freigemacht werden. Das gleiche kann aber auch für wirtschaftliche Probleme gelten. Beispielsweise wenn wie in der Korona- oder der Ukrainekrise kurzfristig einschneidende Ereignisse ein sofortiges Handeln erforderlich machen. Die Entsprechenden Schulden sind dann aber zweckgebunden. Und mit der Bewilligung dieser Schulden muss auch ein Tilgungsplan vorgelegt werden.
Diese Sonderregelungen gelten aber normalerweise nur für das laufende Jahr. Im Folgejahr müssen diese zusätzlichen Kosten wieder im normalen Gesamthaushalt aufgenommen werden. Da muss dann eventuell an anderer Stelle gespart werden.
Wo war jetzt der Fehler
Die einschneidenden Maßnahmen während der Korona-Krise haben einige Wirtschaftsbereiche erheblich belastet. Die Zweckmäßigkeit dieser Maßnahmen soll hier nicht Thema sein. Dafür sollte ein Ausgleich geschaffen werden. Und dafür brauchte man Geld. Also hat man der Regierung per Nachtragshaushalt einen Kreditrahmen von 60 Mrd. Euro zur Bewältigung der Korona-Krise bewilligt. Es handelt sich also nicht um Geld, welches schon da ist. Es handelt sich um die Möglichkeit, zusätzliche Kredite aufzunehmen. Am Ende hat man das Geld aber nicht gebraucht. Ich erinnere hier nochmal daran, diese Kreditermächtigung war zweckgebunden.
Die derzeitige öko-sozialistische Regierung hat aber immer so getan, als sei das Geld da. Und man müsse ja irgendwas damit machen. Also hat man dieses Geld (Schulden) einfach in den Klimafond eingegliedert. Man hat also die Zweckbindung einfach mal ignoriert. Und genau dagegen hat die CDU geklagt.
Die Entscheidung
Und jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese sachfremde Überführung von Kreditermächtigungen nicht rechtens ist und sofort revidiert werden muss. Natürlich fehlt das Geld jetzt, insbesondere für grüne Träumereien. Und möglicherweise hat das auch noch Bedeutung für andere Bereiche. Dazu aber später mehr.
Die Grünen bekommen jetzt natürlich Schnappatmung. Der Wirtschaftsminister sieht auch seine Felle davonschwimmen. Und Schuld ist natürlich das Verfassungsgericht und die CDU. Ähm, wenn ich die richtig verstehe, dann ist der Richter schuld, wenn ein Mörder in den Knast muss. Aber so sind sie halt, die Grünen.
Nachtragshaushalte
Vielleicht noch eine kurze Ergänzung. Wenn das Geld trotz seriöser Schätzungen nicht reicht, dann muss ein Nachtragshaushalt beschlossen werden. Dann müssen unter Umständen einige Ressorts mit weniger Geld auskommen. Auch Schulden können noch gemacht werden. Die Schuldenbremse ist allerdings einzuhalten.
Das gleiche gilt aber auch, wenn die Einnahmen höher als erwartet ausfallen. Auch hier ist ein Nachtragshaushalt durch das Parlament zu beschließen.
Zusammenfassung
Das deutsche Haushaltsrecht ist eigentlich eindeutig. Und an dieses Gesetz ist auch die Regierung gebunden. Und sie können machen was sie wollen. Gegen diese Gesetze haben Habeck und Co. massiv verstoßen. Da konnte selbst das eigentlich regierungsfreundliche Bundesverfassungsgericht nicht mehr darüber hinwegsehen. Wenn jetzt also der Regierung ihr eigener Haushalt um die Ohren fliegt, dann ist das nicht Schuld der CDU oder des Verfassungsgerichtes. Es ist einzig und allein die Schuld von schamlosen und unfähigen Politikern in unserer Regierung.
Eine besondere Verantwortung sehe ich hier insbesondere bei Scholz und Habeck. Und wenn Lindner mit der Haushaltssperre im Moment sogar das richtige tut, wieso hat er es überhaupt soweit kommen lassen. Der ist in diesem Zusammenhang der dreisteste von den dreien.