Le Pen ist verurteilt

Wenn es politisch nicht geht, dann nutzt man die Justiz

„Die Justiz ist gelegentlich das taugliche Instrument, Freiheitsrechte ungebührlich zu beschneiden.“
Rudolf Augstein

Das machen doch alle

Abgeordnete in fast allen Parlamenten, die ich kenne, haben das Recht, zu Unterstützung bei ihrer parlamentarischen Arbeit Mitarbeiter einzustellen. Es gibt da Grenzen. Die sind aber je nach Ebene oder Land unterschiedlich.
Bezahlt werden diese Mitarbeiter vom jeweiligen Steuerzahler. Und deshalb dürfen die auch zu nichts anderem eingesetzt werden, als zur Unterstützung der Parlamentarier.

Es kommt allerdings häufiger vor, es könnte sogar die Regel sein, dass diese Mitarbeiter auch für die Parteiarbeit des Abgeordneten verwendet werden. Und das ist unzulässig. Es ist aber unter Umständen nicht so ganz einfach, das einen vom anderen zu trennen. Deshalb schaut man da häufig nicht so genau hin.
Es gibt Aussagen, die behaupten, dass mindestens zwei Drittel der Abgeordneten im EU-Parlament gegen diese Regeln verstoßen. Belegbar ist das für mich nicht, aber plausibel erscheint es mir schon. Und genau wegen solcher Verstöße hat man le Pen vor Gericht gezerrt und verurteilt.

Die Schärfe des Urteils

Dass Le Pen verurteilt wird, ist für mich keine Überraschung. Sie ist Chefin einer sogenannten „rechtspopulistischen“ Partei, und da werden solche Verfehlungen natürlich schon eher verfolgt. Und schließlich ist auch die Summe, um die es geht, man spricht von 4,6 Mio. in 40 Fällen, nicht gerade ein Pappenstiel. Auf der anderen Seite weiß man aber auch, dass ihr Verhalten kein Einzelfall ist. Warum also gerade bei Le Pen diese Strafverfolgung?

Und dann kommt ein Urteil zustande, welches bei mir aufgrund der Schärfe doch Fragen aufwirft. Zwei Jahre Haft per Fußfessel, weitere zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro. Sie bekommt also vier Jahre Haft für ein Vergehen, was in vielen Parlamente geflissentlich ignoriert wird. Was aber noch viel schlimmer wirkt, ist der gleichzeitige Entzug ihres passiven Wahlrechtes für die nächsten fünf Jahre.

Der Zeitpunkt des Urteils

Der Zeitpunkt des Urteils ist schon merkwürdig. Das Ermittlungsverfahren wurde nämlich schon vor 10 Jahren eingeleitet. Hat man wirklich solange gebraucht, bis man ausreichend Ermittlungsergebnisse vorliegen hatte? Und jetzt auch noch der Entzug des passiven Wahlrechtes. Zwei Jahre vor den französischen Präsidentschaftswahlen, wo Le Pen durchaus aussichtsreicher Kandidat gewesen wäre. Ich kann mir nicht helfen. Ein gewisses Geschmäckle hat das Ganze schon.

Berufung

Jetzt könnte man ja sagen, Le Pen könne gegen das Urteil Berufung einlegen. Grundsätzlich ist das richtig. Solche Berufungsverfahren haben in der Regel dann sogar aufschiebende Wirkung. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn Gefahr im Verzug ist. Aber dann lägen auch Gründe für eine Untersuchungshaft vor. In diesem Bereich dürfte französisches und deutsches Recht ähnlich sein. In meinen Augen macht genau das eigentlich einen Rechtsstaat auf.
Für Le Pen gilt das grundsätzlich auch. Allerdings hat das Gericht in seinem Urteil festgelegt, dass eine eventuelle Berufung die Vollstreckung nicht aufschiebt. Ich kenne so etwas aus dem Disziplinarrecht. Da nennt man das „sofortige Vollstreckbarkeit“. Ob es so etwas im deutschen Strafrecht gibt, weiß ich nicht. Wenn Gründe für eine U-Haft vorliegen, ist das aber meines Erachtens möglich.

Bei Le Pen können solche Gründe aber gar nicht vorliegen. Denn in den ganzen zehn Jahren der Ermittlungen war eine U-Haft nie erforderlich. Warum also jetzt diese „sofortige Vollstreckbarkeit“? Will man sie daran hindern Wahlkampf zu machen? Präsidentin soll sie auf keinen Fall werden. Dafür ist dann auch jedes Mittel recht.

Wer hat das Verfahren eigentlich eingeleitet?

Es ist schon interessant. Es war ein Deutscher, und es war ein Kommunist. Als Präsident des EU-Parlaments hat der SPD-Politiker Martin Schulz seinerzeit dieses Verfahren eingeleitet. Es handelt sich genau um diesen Martin Schulz, der bei der Bundestagswahl 2017 kläglich scheiterte. Heute ist er Vorsitzender der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung, deren ultralinke Orientierung kein Geheimnis ist. Merkwürdigerweise will er zu diesem Verfahre nicht mehr Stellung beziehen. Kann es sein, dass da etwas faul ist?

Fazit

Wer im Fall Le Pen von einem politisch motivierten Verfahren spricht, der wird durch unsere Spezialdemokraten und den Main Stream Medien schnell als Verschwörungstheoretiker abgestempelt.
Trotzdem finde ich es merkwürdig, dass ein solches Vergehen ausgerechnet bei Le Pen in dieser Schärfe verfolgt wird. Nicht, dass ich die Strafverfolgung in diesem Falle für falsch halte. Ich frage mich nur, warum man das dann nicht in allen Fällen tut. Das dürfte dann nämlich bei vielen linken, insbesondere bei grünen Politikern zu einem bösen Erwachen führen.

Und als letztes ist auch der Zeitpunkt der Verurteilung mehr als auffällig. Mir kann keiner erzählen, dass man das Urteil nicht auch schon vor fünf Jahren hätte fällen können. Aber dann dürfte sie ja wieder zu den Präsidentschaftswahlen antreten.
Darüber hinaus handelt es sich um ein Verfahren, was typisch für Kommunisten ist. Wenn man den Gegner politisch nicht stellen kann, dann nutzt man die Justiz. Schauen sie sich doch einfach mal die Präsidentschaftswahlen in Rumänien an. Oder beobachten sie doch einfach mal die Versuche, die AfD zu verbieten. Ich bin mir fast sicher, dass man mit Alice Weidel in Kürze ähnliche Spielchen veranstalten wird. Bis jetzt hatte man Gott sei Dank noch keinen Erfolg.
Eines steht jedenfalls fest. Es stinkt gewaltig.

Weiterführende Links

Wahlrechtsentzug für Le Pen – mit Grüßen von Martin Schulz – DIE ACHSE DES GUTEN. ACHGUT.COM

Wahlrecht nur noch für Bravbürger? – reitschuster.de

Schuldspruch gegen Le Pen: Versuch einer politischen Vernichtung

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