Die Grünen wollen wieder einmal das Ehegattensplitting abschaffen
„Die Großfamilie ist die Basis unserer Gesellschaft.“
Reinhold Messner
Der Artikel 6 im Grundgesetz
An sich ist dieser Artikel die Basis allen staatlichen Handelns. Dort steht im Absatz 1: „Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung.“ Und letztlich sind viele gesetzliche Regelungen auf diesen Artikel zurückzuführen. Und gleichzeitig sollte auch deutlich werden, dass jeder, der die Familie als solche in Frage stellt, letztendlich einen Verfassungsbruch begeht. Dass heute auch gleichgeschlechtliche Ehen, bzw. eingetragene Partnerschaften diesen Familienstatus erhalten, tut der ganzen Sache keinen Abbruch.
Steuerliche Regelungen
Dem Grunde nach gibt es nur zwei Steuerklassen. Das ist die Steuerklasse I. Die gilt für jedermann. Und es gibt die Steuerklasse VI. Die gilt für jeden, der einen zweiten Steuerpflichtigen Job ausübt. Alle anderen Steuerklassen sind irgendwie Sonderfälle. Für das Ehegattensplitting sind aber nur die Steuerklassen III, IV und V wichtig. Den Rest können wir vergessen.
Gehaltsabhängige Steuerstufen spielen bei meiner Betrachtung keine Rolle.
Ein Ehepaar kann zwischen zwei Steuerklassenmodellen wählen. Entweder gehen beide Ehepartner in die Steuerklasse IV oder der eine geht in die Steuerklasse III, dann muss der andere in die Steuerklasse V.
Was macht das aber für einen Sinn?
Von diesen drei Steuerklassen ist die Klasse III die günstige. Hier werden die wenigsten Steuern abgezogen. Die V ist die schlechteste. Und die IV liegt in der Mitte. Wenn beide Partner ein vergleichbares Einkommen haben, dann wählen sie in der Regel die Kombination IV/IV. Ist aber bei einem der Partner das Einkommen deutlich höher, dann bietet sich die Kombination III/V an, wobei der Besserverdiener in die Klasse III geht.
Wenn Kinder da sind
Sind Kinder Teil der Familie, dann geht immer der Partner in die Drei, bei dem die Kinder auf der Steuerkarte eingetragen sind. Aufteilung der Kinder auf beide Steuerkarten geht nur, wenn die Partner getrennt leben. Das sind aber Sonderfälle, die ich nicht näher betrachten will.
Welche Folgen hat die Wahl der Steuerklassen
Dem Grunde nach beeinflusst die Wahl der Steuerklassen nur das monatliche Nettogehalt. Wenn einer der Partner ein deutlich besseres Gehalt als der andere hat. Dann wird der bei Steuerklasse III deutlich geringer besteuert als er das in IV wäre. Dafür hat aber der geringer Verdienende deutlich höhere Abzüge, prozentual gesehen. In der Summe insgesamt steht die Familie in diesem Fall aber deutlich besser da.
Ich kann ihnen das nicht berechnen. Aber ich hatte schon einmal diese Situation. Ich habe in meinem Beruf eigentlich immer ganz gut verdient. Meine Frau kam allerdings aus der Gastronomie und als unsere Kinder zur Welt kamen, da hat sie maximal Teilzeit gearbeitet. Und es gab immer wieder einmal Differenzen, weil bei mir die Abzüge doch überschaubar waren, bei ihr aber vom Verdienst nur relativ wenig übrigblieb. Dazu kam dann noch, dass ich als Beamter keine Sozialabgaben leisten musste, die bei ihr aber ordentlich zu Buche schlugen.
Ich habe ihr dann vorgeschlagen, die Rollen zu tauschen. Sie die Kinder und Steuerklasse III und ich in Steuerklasse V. Das hätte aber bedeutet, dass wir im Monat knapp 1.000 DM (ja, damals waren es noch DM) weniger zu Verfügung gehabt hätten. Ich konnte allerdings meine Frau gut verstehen, denn der Blick auf ihre Gehaltsmitteilung war schon einigermaßen deprimierend.
Als die Kinder dann aus dem Haus waren, hätten wir in die Klasse IV wechseln können. Aber auch da hätten wir weniger Geld verfügbar gehabt. Also sind wir nach wie vor in den Steuerklassen III/V.
Die Einkommensteuererklärung
Am Ende ist aber die Wahl der Steuerklassen egal. Am Jahresende ist die Einkommensteuererklärung fällig. Da werden dann alle Summen von den Ehepartnern zusammengefasst. Dann werden die absetzungsfähigen Beträge wie beispielweise die Pendlerpauschale abgezogen. Und jetzt kommt das eigentliche Splitting. Der verbleibende steuerpflichtige Betrag wird zu gleichen Teilen auf die Ehepartner umgelegt. Und wenn ich mich richtig erinnere werden dann Steuern nach Steuerklasse IV erhoben.
Dem Grunde nach ist es also egal, welche Steuerklasse sie wählen. Am Ende findet bei den Finanzämtern sowieso eine Nachberechnung statt. Nur wenn sie die richtige Kombination wählen, dann bleibt ihnen schon im laufenden Jahr mehr Netto vom Brutto. Ist eh schon wenig genug.
Einige Bemerkungen zur Steuererhebung
In der Schweiz gehen sie ein ganzes Jahr arbeiten. Ich weiß nicht, ob es heute noch so ist. Aber vor einigen Jahren wurden die Steuern nicht unmittelbar vom Lohn einbehalten. Sie mussten dann am Jahresende eine Steuererklärung abgeben. Und dann wurde die Steuer für das vergangene Jahr festgesetzt. Die hatten sie dann zu bezahlen, möglichst in einer Summe. Aber bis zum Steuerbescheid gehörte das Geld ihnen.
Bei uns werden die Steuern sofort vom Lohn einbehalten. Das heißt je nach Verdienst haben sie bis zum Jahresende schon einiges an Steuern abgedrückt. Bei mir sind das über 7.000 Euro. Ergibt die Nachberechnung infolge ihrer Steuererklärung dann ein Guthaben, dann wird ihnen das vom Finanzamt zurückerstattet. Und jetzt machen sie sich eines klar. Dieses Geld gehörte eigentlich schon immer ihnen. Letztendlich haben sie mit diesem Betrag dem Staat ein zinsloses Darlehen gegeben.
Ich will mich jetzt nicht beschweren. Da ich mittlerweile Mieteinkünfte habe, kommt es schon vor, dass ich Steuern nachzahlen muss. Insofern hat der Staat von mir kein Darlehen bekommen. Gut so.
Zurück zum Thema
Die Grünen wollen also das Ehegattensplitting kippen. Es sei ungerecht. Denn in der Regel ist die Frau als schlechter Verdienende in der Steuerklasse V. Und wie ich das schon oben ausgeführt hatte, kann das schon deprimierend sein. Außerdem wäre das doch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Frau würde für ihre Arbeit weniger Anerkennung bekommen. Dass diese Argumentation geistiger Dünnschiss ist, weiß jeder normale Mensch. Aber die Grünen haben keinen wirklichen Bezug zur Familie.
Ich persönlich bezeichne die Familie als das kleinste Element einer funktionierenden Gesellschaft. Und in dieser Kleingruppe spielt „mein Geld“ oder „dein Geld“ überhaupt keine Rolle mehr. Es ist unser Geld. Wenn das dann begriffen worden ist, dann geht es nur darum, wie man gemeinsam die größte Menge Geld erwirtschaften kann. Und wenn das mit der Kombination III/V der Fall ist, dann wählt man natürlich das.
Noch eine Bemerkung
Meine Frau und ich hatten schon sehr früh ein gemeinsames Konto, schon vor der Ehe. Da gingen beide Gehälter drauf. Und darüber wurden auch alle Kosten bedient. Natürlich haben wir größere Anschaffungen gemeinsam besprochen. Denn auch unser gemeinsames Geld war begrenzt. Ist es immer noch. Tut aber nicht mehr so weh. Aber getrennte Konten waren nie Thema. Ich hätte das als Misstrauen empfunden. Ich kenne aber Familien, auch aus der Verwandtschaft, da werden immer noch getrennte Konten geführt. Nun denn, dann ist das so.
Familiensplitting
Ob kinderlose Ehepaare tatsächlich dieses Ehegattensplitting brauchen, darüber kann man trefflich streiten. Ich halte es dennoch für richtig. Denn warum sollen die beiden Partner in der Steuer unterschiedlich gestellt sein.
Wo ich aber nach wie vor Handlungsbedarf sehe, sind Familien mit Kindern. Da verteilt sich bei zwei Kindern das Gehalt auf vier Köpfe. Vielleicht hat der Partner noch einen Halbtagsjob. Dann verteilen sich eineinhalb Gehälter auf vier Köpfe. Warum gibt es dafür kein Familiensplitting. Gesamtgehalt geteilt durch alle Köpfe, und dann wird versteuert. Ich meine, so etwas war sogar schon mal angedacht. Aber dann würden wohl zu Viele gar keine Steuern mehr zahlen. Und sie wissen ja, derzeit sucht die Regierung ständig nach Möglichkeiten, wo sie dem Bürger noch mehr abpressen kann.
Fazit
Ich halte das Ehegattensplitting für nach wie vor richtig und angemessen. Nur weil verwirrte Grüne kein Verhältnis mehr zur traditionellen Familie haben, sollte man nicht auch noch das zerschlagen.
Und wieder einmal passt mein Slogan: die Grünen machen nichts besser, nur alles teurer.