In Ludwigshafen wird der AfD-Kandidat nicht zur Wahl zugelassen
„Wir benötigen ein neues Verhältnis von Politik und Recht und ein gänzlich neues Verhältnis zur Wahrheit.“
Gregor Gysi
Der Fall Ludwigshafen
In Ludwigshafen wird im September ein neuer Oberbürgermeister gewählt. Dazu haben die verschiedenen Parteien ihre Kandidaten ins Rennen geschickt. Mit von der Partie ist der AfD-Politiker Joachim Paul. Problem dabei ist, dass Paul gemäß den vorliegenden Umfragen sogar gute Chancen hat. Dass er die Stichwahl erreichen könnte, ist nicht unwahrscheinlich. Und das will man natürlich nicht zulassen.
Also hat der zuständige Wahlausschuss ihn nicht zur Wahl zugelassen. Man habe Zweifel an der verfassungstreue des Kandidaten. Dies schließe eine Zulassung zur Wahl aus. In diesem Zusammenhang muss noch angemerkt werden, dass die AfD im Wahlausschuss keinen Vertreter hat.
Aber kann ein popliger Wahlausschuss das so einfach? Natürlich nicht. Also hat man sich vertrauensvoll an den Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz gewandt, mit der Bitte, vom Verfassungsschutz ein entsprechendes Gutachten einzuholen. Diesem Ansinnen ist man natürlich gerne nachgekommen. Das Ergebnis war eigentlich erwartbar. Die Verfassungstreue des Kandidaten ist anzuzweifeln und es bestehe die Möglichkeit, dass er im Falle einer Wahl das Amt für seine Zwecke missbrauche. Darüber hinaus gibt es in Rheinland-Pfalz eine weitere Behörde, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Diese teilte der Ludwigshafener Oberbürgermeisterin mit, dass die Verfassungstreue eine Wählbarkeitsvoraussetzung für Wahlbeamte sei.
Merkwürdigkeiten
Die Ludwigshafener Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, bis 2023 Mitglied der SPD, ist jetzt parteilos. Allerdings sagt man ihr ein sehr enges Verhältnis zur ehemaligen Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach.
Der jetzige Innenminister Michael Ebling ist dem linken Flügel der SPD zuzuordnen. Darüber hinaus ist bekannt, dass er ein großer Verfechter für ein Parteiverbot der AfD ist. Er hat sogar schon angeregt, dass man AfD-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst entfernen müsse. Aufgrund starker Kritik ist er dann gezwungener Maßen zurückgerudert.
Beide Behörden, der Verfassungsschutz und die ADD, unterstehen unmittelbar dem Innenminister. Dass die zudem von SPD-Leuten geführt werden, rundet die ganze Sache nur noch ab. Es ist also hier schon zu erkennen, dass an dieser Aktion ein riesiger SPD-Filz beteiligt ist.
Zur Abhängigkeit des Verfassungsschutzes
Zu diesem Thema habe ich schon viel geschrieben. Wer glaubt, der Verfassungsschutz sei unabhängig, der dürfte auch glauben, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
In allen Bundesländern sowie im Bund untersteht der Verfassungsschutz den Innenministerien unmittelbar. Der Innenminister ist gegenüber dem Verfassungsschutz sogar weisungsbefugt. In der Regel werden die Verfassungsschutzpräsidenten auch nach einer neuen Regierungsbildung gerne ausgetauscht. Ausnahme war seinerzeit der CDU-Mann Haldenwang. An dem hatte Nancy Faeser festgehalten. Daran konnte man schon gut erkennen, wie weit die CDU nach links abgedriftet ist. Aber das nur nebenbei.
Was ich damit sagen will: wirklich neutrale Ergebnisse sind vom Verfassungsschutz kaum zu erwarten. Im Falle Joachim Paul dürfte das Ergebnis durch den Innenminister sogar vorgegeben sein. Wenn man sich mit der Bewertung in diesem Fall beschäftigt, dann kann man nur zu dem Ergebnis kommen, dass das genauso dürftig ist, wie seinerzeit die Einstufung der AfD als insgesamt rechtsextrem. Ob diese Bewertung vor einem ordentlichen Gericht haltbar ist, darf durchaus bezweifelt werden.
Der Einfluss der Justiz
Natürlich hat Joachim Paul beim zuständigen Verwaltungsgericht Neustadt a.d.W. Einspruch erhoben. Das hat den Einspruch allerdings abgelehnt, weil eine detaillierte Überprüfung in der Kürze nicht möglich sei. Und man wolle die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl nicht gefährden. Der Kandidat könne ja nach der Wahl eine entsprechende Klage führen. Natürlich geht Paul in die nächste Instanz. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat sich erwartungsgemäß dem vorliegenden Richterspruch angeschlossen.
In meinen Augen haben die beiden Gerichte ihre pflichtgemäße Arbeit verweigert. Hier wird nämlich ein Kandidat weitgehend grundlos von einer Wahl ausgeschlossen. Eine sorgfältige Überprüfung wird auf einen Zeitpunkt nach der Wahl verschoben. Und eine solche Überprüfung kann dauern. Muss ich noch etwas sagen?
Dem Grunde nach hat man dem Kandidaten Paul in diesem Falle das passive Wahlrecht entzogen.
Das Bundeswahlgesetz
Wer befugt ist, das aktive oder passive Wahlrecht zu entziehen, ist im Bundeswahlgesetz eindeutig beschrieben. Dort steht in § 13: „Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.“
§ 15 führt in Absatz 2 weiter aus: „Nicht wählbar ist, wer nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.“
Es bleibt also festzustellen, dass für den Ausschluss zu einer Wahl definitiv ein Gerichtsentscheid vorliegen muss. Und das ist nicht der Fall. Es wäre für mich auch neu, dass ein Entscheid des Innenministers einen Gerichtsbeschluss ersetzt. Und dass der Verfassungsschutz einem Gericht gleichgesetzt wäre, ist für mich ebenso neu. Aber genau das hat der Wahlausschuss in Ludwigshafen gemacht. Ich halte das für einen schweren Verstoß gegen gültige Gesetze. In wieweit sich da sogar Straftatbestände ergeben ist sicherlich noch zu prüfen.
Es bestehe die Möglichkeit…
Einen Sachverhalt möchte ich hier noch deutlich machen. Der Ausschluss des Kandidaten begründet sich ja nicht mit irgendeinem fundierten Sachverhalt. Paul ist verbeamteter Lehrer. Und er ist bisher noch nicht einmal mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet worden. Für die Veröffentlichung eines Videos auf X wurde er 2023 zu einer Strafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Dazu kann man stehen wie man will, zu einem Wahlausschluss im Sinne des Bundeswahlgesetzes führt das allerdings nicht.
Seit 2016 ist Paul Mitglied im Landtag Rheinland-Pfalz. Natürlich tritt er da mit Forderungen und Aussagen auf, die typisch für die AfD sind. Bisher sind diese Aussagen aber alle von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ein Strafverfolgung wegen beispielsweise „Volksverhetzung“ wurde bisher nicht angestrengt.
Es gibt also eigentlich keinen Grund, ihn von der Wahl auszuschließen. Der Wahlausschuss tut es trotzdem, weil gemäß des Urteils des Verfassungsschutzes die „Möglichkeit besteht, …“. Wenn es als Begründung ausreicht, dass „die Möglichkeit besteht“, dann muss man auch alle Männer wegen Vergewaltigung anklagen. Denn Männer haben nun mal die Möglichkeit…
Fazit
Ich kann es drehen und wenden wie ich will. Der ganze Vorgang stinkt zum Himmel. Hier wird in meinen Augen Recht verbogen ohne Ende. Und an der Spitze dieser schmutzigen Kampagnen tauchen immer wieder SPD-Politiker auf. Das sind kommunistische Anwandlungen erster Güte. Wie hat schon Walter Ulbricht gesagt, „es muss demokratisch aussehen, aber wir müsse alles in der Hand haben.“
In diesem Zusammenhang fallen mir wieder die von der SPD vorgeschlagenen Kandidaten für des Verfassungsgericht ein. Irgendwie passt alles zusammen.
Ich hätte diesen Fall möglicherweise nicht einmal groß aufgehängt. Es ist allerdings zu beobachten, dass man in anderen Bundesländern vergleichbare Methoden ergreift. Mir sind mehrere Fälle in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Ich denke, wir müssen aufpassen, dass das jetzt nicht Schule macht.
Zwei Links zum Thema
Ludwigshafen und der SPD-Machtkreislauf: Wie roter Filz den AfD-Kandidaten ausschaltete | NIUS.de