Epidemische Lage von nationaler Tragweite

„Die größte und gefährlichste aller Seuchen ist die Dummheit.“
Ernst Probst (deutscher Wirtschaftsjournalist)

Haben sie den Begriff in der Überschrift schon einmal gehört? Möglicherweise noch nicht, obwohl er schon fast eineinhalb Jahre unser Leben erheblich beeinflusst.

Was ist das also?

Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil
1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder
2. eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet.

So steht es im Gesetz. (Nähere Informationen finden sie bei Wikipedia, Link 1.)

Dieser Begriff wurde im März 2020 in das Infektionsschutzgesetz eingeführt. Im November 2020 wurde dafür ein eigenes Gesetz geschaffen.

Auswirkung eines Bundestagsbeschlusses

Beschließt nun der Bundestag die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, so hat das enorme Auswirkungen auf die politische Führung. Sie erlaubt beispielsweise, dass die Bundesregierung Verordnungen erlässt. Sie ermöglicht auch Gesetzesbeschlüsse ohne die Beteiligung des Bundesrates. So ist es beispielsweise bei der Einführung der Bundesnotbremse geschehen.
Es ermöglicht der Bundesregierung aber auch, Finanzmittel zur Bewältigung der Krise zu Verfügung zu stellen, obwohl diese im Haushalt nicht vorgesehen sind. Nur so war es möglich, dass der Bund im letzten Jahr mal eben 180 Mrd zusätzliche Schulden machen konnte.

Befristung

Jetzt ist so ein solcher Beschluss natürlich zeitlich befristet. Das Gesetz sieht drei Monaten vor. Der Bundestag kann ihn aber jederzeit verlängern.
Ob derzeit noch eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland vorliegt, darf ernsthaft bezweifelt werden. Die Frage, ob sie jemals vorlag, will ich gar nicht weiter betrachten.

Die Verlängerung

Jetzt will die Kanzlerin tatsächlich die Epidemische Lage verlängern. Beabsichtigt ist eine Verlängerung bis zum 30.09.2021. Und die Aussagen von Bundestagsmitgliedern lässt befürchten, dass das mit den Stimmen der Koalition gelingen wird.
Wir haben zwar keine Krise mehr, aber wenn diese Lage aufgehoben würde, dann wären verschieden Maßnahmen nicht mehr möglich. Das bestätigt sogar die Kanzlerin, es würde ihr nicht um die Notbremse gehen…
Sehen wir uns beispielsweise einige Regelungen an, beispielsweise die zum Kurzarbeitergeld, zu Konkursverfahren, zu wirtschaftlichen Unterstüzungsmaßnahmen. All diese Dinge müssten bei Wegfall dieser Lage in einem Nachtragshaushalt neu verhandelt werden. Was das bedeutet, dürfte jedem klar sein.

Und ist es ihnen schon aufgefallen?

Die Verlängerung dieser Notlage endet dann unmittelbar nach der Bundestagswahl. Würden alle diese Maßnahmen schon vor der Bundestagswahl enden, dann besteht zumindestens die Gefahr, dass dieser Koalition einiges auf die Füße fällt. So ein wenig entsteht der Eindruck, dass man die Lage für sich möglichst konfliktfrei bis zur Wahl bringen will. Und dann, nach mir die Sintflut.

Seriöse Politik sieht jedenfalls anders aus. Wer sich die Suppe einbrockt, der soll sie auch auslöffeln, meine Meinung.
Es scheint aber auch, dass es eine Partei gibt, die das unbedingt selbst tun möchte, die Grünen sind doch geil auf Kanzler. Ich bin mir sicher , dass Annalena das schaffen wird. Sie ist doch sooo intelligent.

„Deutschland, Deutschland über alles,
über alles wächst mal Gras.
Ist das Gras ein Stück gewachsen,
frisst’s ein Schaf und sagt, das war’s.“
(Jürgen Dietz, Mainzer Fassnachter)

https://de.wikipedia.org/wiki/Epidemische_Lage_von_nationaler_Tragweite

https://www.dw.com/de/merkel-f%C3%BCr-verl%C3%A4ngerung-der-pandemie-notlage/a-57781451

https://www.achgut.com/artikel/verlaengertes_notstandsregime_ohne_notstand

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