Das Kreuz mit dem Urlaub

Können Urlaubsansprüche verfallen?

„Jeder zehnte hat im Urlaub ein Kind gezeugt. Jeder dritte war sogar so blöd, seine Adresse zu hinterlassen.“
Harald Schmidt

Wissen sie, wieviel Urlaub ihnen zusteht?

Ich gehe mal davon aus, dass sie es wissen. Es gibt in den Branchen Unterschiede, aber in den meisten Fällen dürfte der Anspruch zwischen 27 und 30 Werktagen liegen. Wobei der Samstag heute in der Regel nicht mehr zu den Urlaubstagen zählt. Das war nicht immer so. Alles in allem dürfte man so auf etwa sechs Wochen Jahresurlaub kommen.

Wann ist der Urlaub zu nehmen?

Auch hier dürfte es kaum offene Fragen geben. Der Urlaub dient der Erholung und ist somit auch im laufenden Jahr abzugelten. Das gilt für den Arbeitgeber genau so wie für den Arbeitnehmer. Allerdings gibt es in vielen Fällen auch die Möglichkeit, Resturlaub in das Folgejahr zu übertragen. Aber auch das dürfte bei ihrem Arbeitgeber klar geregelt sein. Dass Resturlaub noch bis März des Folgejahres abgegolten werden kann, dürfte hierbei die häufigste Regel sein.

Gibt es Ausnahmen?

Natürlich gibt es die. Es kann immer wieder vorkommen, dass aus betrieblichen Gründen kein Urlaub gewährt werden kann. Dann muss der Arbeitgeber aber klar regeln, wann dieser versagte Urlaub ersatzweise genommen werden kann. Auf der sicheren Seite dürfte man immer sein, wenn man den Urlaub beantragt und ihn sich schriftlich vom Arbeitgeber ablehnen lässt.

Vielleicht noch ein Hinweis zu diesem Thema. Der Arbeitgeber ist durchaus befugt, Kernurlaubszeiträume festzulegen. Ich kenne dabei die Regel, dass bis zur Hälfte des Urlaubsanspruchs in diesen Zeitraum gelegt werden soll. Solche Regeln sind immer dann der Fall, wenn Unternehmen Betriebsferien machen. Das heißt wenn der Betrieb über möglicherweise drei Wochen komplett geschlossen wird.

Warum beschäftige ich mich mit dieser Thematik?

Da gab es in Nord-Rhein-Westfalen einen Fall, wo eine Steuerfachangestellte aus Gründen der Arbeitsbelastung über mehrere Jahre keinen Urlaub nehmen konnte. Und jetzt hatten sich 101 Urlaubstage angesammelt. Laut ihrem Arbeitgeber seien diese aber verfallen. Dagegen hat die Dame vor dem Bundesarbeitsgericht geklagt. Und sie hat recht bekommen. Ich sehe diesen Fall aber nicht ganz so eindeutig. Allerdings sind mir auch keine Details bekannt.

Zur Glaubwürdigkeit

100 Tage Urlaub sind mehr als drei Jahreskontingente. Und innerhalb von drei Jahren soll es nicht möglich gewesen sein, Urlaub abzugelten? Das geht mir definitiv nicht in den Kopf. Und was ich mich dann auch noch frage, hat sie das mit ihrem Arbeitgeber nicht besprochen? Hat sie wenigstens den Urlaub beantragt, und ist dieser dann auch schriftlich abgelehnt worden? Und sie soll als Steuerfachangestellte auch noch unentbehrlich gewesen sein?
Also, für mich entsteht hier durchaus der Eindruck, dass da möglicherweise sogar ein gewisser Vorsatz eine Rolle spielt. Ob hier nicht möglicherweise mehr dahinter steckt, ich weiß es nicht.

Verantwortlichkeiten

In diesem Zusammenhang frage ich mich häufig, wer denn dafür verantwortlich ist, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub bekommt. Der Arbeitgeber führt natürlich eine Urlaubskartei. Das macht ihn aber nicht dafür verantwortlich, dass der Arbeitnehmer diesen Urlaub auch beantragt. Also, beantragen muss den Urlaub der Arbeitnehmer schon selbst.

Ich persönlich habe mir früher immer eine Übersicht geschaffen, in der ich ziemlich genau Urlaub und Überstunden festgehalten habe. Und ich bin auch halbjährlich zu meiner Personalabteilung gegangen, und habe meine Daten mit deren Daten abgeglichen. Ich wusste also ziemlich genau, was mir noch zusteht. Und dann habe ich entsprechende Anträge gestellt. Einen groben Urlaubsplan hatte ich schon zu Beginn des Jahres. Also konnte ich ihn bis auf wenige Tage schon beantragen.

In Unternehmen mit Betriebsrat wird so sogar eine Urlaubsliste erstellt, die dem Betriebsleiter dann vorgelegt wird. In dem Moment, wo beide Seiten dieser Urlaubsliste zugestimmt haben gelten die Urlaube schon fast als genehmigt. Natürlich kann es Situationen geben, wo man nochmals in diese Liste eingreifen muss. Das ist dann aber im Einzelfall zu klären.

Was nehme ich hier als Ergebnis mit? In erster Linie ist es der Arbeitnehmer selbst, der für die Beantragung seines Urlaubes zuständig ist. Und wenn ich das versäume, dann kann es schon mal passieren, dass der Urlaub verfällt.

Wie sieht das das Gericht?

Das hat das Gericht deutlich anders gesehen. Hier sagt das Gericht, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, seinem Angestellten mitzuteilen, wenn der in Gefahr läuft, dass Urlaub verfällt. Kommt er dieser Informationspflicht nicht nach, dann verfällt der Urlaub auch nicht.

Für mich bedeutet das, dass der Arbeitgeber darauf aufpassen muss, dass der Arbeitnehmer seine Rechte wahrnimmt. Er ist also in einer Bringschuld. Und da folge ich dem Gericht in keiner Weise. Der Arbeitnehmer hat Rechte. Und das ist gut so. Aber er kann nicht erwarten, dass der Arbeitgeber sie ihm hinterherträgt.
Letztendlich bescheinigt das Gericht doch der Klägerin Dummheit. Sie war selbst nicht in der Lage, zeitgerecht den Alarmknopf zu drücken. Also muss der Arbeitgeber jetzt auch noch das Denken für sie übernehmen.
In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob der Richter ein Grüner war.

Sonderfall Krankheit

Wer im Urlaub krank wird, kann sich den Urlaub gutschreiben lassen. Das halten ich sogar für richtig. Urlaub dient der Erholung, und ein Kranker erholt sich zunächst nicht. Das gleiche gilt bei Krankheit zu Urlaubsbeginn.

Ein Problem habe ich aber in Fällen, wo es um Langzeitkranke geht. Nehmen sie einfach mal an, dass sie nach einem Unfall 6 Monate ausfallen. Das heißt, sie stehen ihrem Arbeitgeber lediglich die halbe Zeit zur Verfügung. Und trotzdem steht ihnen der Urlaubsanspruch für das ganze Jahr zu. Das halte ich in diesen Fällen nicht für richtig.

Oder nehmen sie einmal an, der Arbeitnehmer fällt sogar ein ganzes Jahr aus. Bei Krebserkrankungen ist das durchaus möglich. Dann kann er im Folgejahr immer noch seinen Urlaubsanspruch geltend machen. Gut das sind nun wirklich ganz spezielle Fälle. Aber ich will sie ja auch nur mal mit diesen Gedanken in Berührung bringen.

Zusammenfassung

Ich halte das Gerichtsurteil für falsch. Der Arbeitgeber ist in meinen Augen nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer seine Rechte auf dem Silbertablett hinterherzutragen. Und insbesondere Urlaub, da wissen die Arbeitnehmer normalerweise sehr genau, was ihnen zusteht.
Insofern muss ich davon ausgehen, dass bei dieser ominösen Gerichtsverhandlung möglicherweise auch noch ganz andere Dinge im Spiel waren.

Kommentar verfassen