Es fehlen Intensivbetten – wer ist schuld?

„Ein gut geölter Beamtenapparat muß nur noch geschmiert werden.“
Georg Skrypzak (deutscher Aphoristiker)

Nachdem ich mich immer wieder über die Lage auf den Intensivstationen beschäftigt habe, möchte ich heute mal darüber nachdenken, wer eigentlich festlegt, wieviel Krankenhausbetten es geben muss. Dabei stütze ich mich auf keinerlei Quellen. Sondern ich denke einfach mal laut.

Wofür brauchen wir Krankenhäuser?

Ich würde den Zweck von Krankenhäusern einfach mal in drei Aspekte aufteilen.

Das allgemeine Gesundheitswesen

In diesen Bereich gehören alle Dinge, die sich so im täglichen Leben ergeben. Kreislaufprobleme, Gallen-Ops, Blinddarm-Ops, also all die kleinen Dinge, die so täglich auftreten. Allerdings gehören auch stationäre Behandlungen dazu, die dazu dienen, die richtige Medikamentendosis zu ermitteln, wie das beispielsweise bei Zuckererkrankungen, aber auch bei Parkinson nötig ist. Und es gehören dazu kleine Chirurgische Eingriffe, die man lange im Voraus planen kann. Das sind beispielsweise Meniscus-Ops, aber auch künstliche Gelenke.
Darüber hinaus gehören in den Bereich aber auch Maßnahmen, die sich häufiger wiederholen, wie beispielsweise die Chemo-Therapie bei Krebskranken.

Zuständigkeit und wer bezahlt

Dieser ganze Bereich ist zunächste eine öffentlichge Aufgabe. In den letzten 20 Jahren sind die Krankenhäuser in private Hände übergeben worden. Das klassische Kreiskrankenhaus gibt es wohl nur noch in Ausnahmefällen. Was das Krankenhaus dafür an Leistungen zu erbringen hat, wird bestimmt von den örtlichen Gesundheitsbehörden, aber auch von den Krankenkassen. Denn über diese Krankenkassen werden später die Kosten abgerechnet.
Wenn dieser Forderungskatalog vorliegt, machen die Unternehmen eine Kalkulation und erarbeiten daraus ein Angebot. Das ist in diesem Bereich vergleichsweise einfach, weil doch vieles voraussehbar ist. Der Günstigste bekommt in der Regel den Zuschlag. Das was dann im Vertrag steht, muss geliefert werden, aber auch nicht mehr. Und man muss immer berücksichtigen, ein solches Unternehmen arbeitet gewinnorientiert.

Die Notfallstationen

Jetzt kommt es aber durchaus zu kurzfristigen Notfällen. Herzinfarkte und Schlaganfälle mögen da Beispiele sein. Es geht aber auch um Unfälle mit Verletzungen aller Art. Dafür muss ein Krankenhaus natürlich Kapazitäten vorhalten. Das gilt letztlich auch für den Rettungsdienst. Was da vorzuhalten ist, wird in Landesgesetzen festgelegt, und dann von den Landkreisen umgesetzt. Der Rettungsdienst ist letztendlich eine Angelegenheit der Landkreise. Die Kosten tragen aber auch die Krankenkassen. Allerdings ist hier die Kalkulation für die Krankenhäuser schwieriger, weil solche Lagen nicht detailliert voraussehbar sind. Es gibt aber auch dafür Schlüssel, wieviele Betten auf 100.000 Einwohner zu Verfügung stehen müssen. Die Leerstände werden logischerweise auf die anderen Betten umgelegt.

Bis hierhin ist das alles noch ziemlich einfach. Und wenn hier etwas in die Hose geht, dann muss man die Vorgaben überprüfen, aber auch, ob das Krankenhaus diese Vorgaben erfüllt hat. Hier gibt es also nur zwei Fehlerquellen: die zuständige Landesbehörde, oder das Unternehmen.

Katastrophen

Jetzt kann es aber zu Katastrophen kommen, die in keiner Weise kalkulierbar sind. Da gibt es Unglücke mit Bussen, aber auch Eisenbahnunglücke wie Eschede 1998. Da kommen dann die Konzepte Massenanfall an Verletzten (MANV) zum tragen. Auch dafür muss natürlich Bettenkapazität vorgehalten werden. Auch hierfür, gibt es entsprechende Schlüssel. So sind in der Regel ein Fünftel der Intensivbetten für solche Fälle freizuhalten. Dafür erhalten die Krankenhäuser auch Zuschüsse.

Und jetzt betrachten wir einmal Corona. Die Corona-Pandemie ist eine Naturkatastrophe. In den entsprechenden Pandemieplänen sollten dafür Maßnahmen vorgeplant sein. Zuständig für solche Pläne ist das Land, umsetzen müssen es die Kreise. Theoretisch müssten für solche Lagen auch Materialpools für Sonderausstattungen verfügbar sein. Verantwortlich ist zunächst der Kreis. Die Behörden können natürlich auch solche Aufgaben an die Krankenhäuser übertragen. Das muss dann aber per Vertrag geregelt sein. Die Kosten für solche Maßnahmen hat der Kreis zu tragen. Die Krankenversicherer bezahlen nur ungern für leere Betten.
Für zusätzlich freizuhaltende Betten gab es zu Beginn der Corona-Krise Freihaltepauschalen. War teilweise eine regelrechte Goldgrube.

Ein typisches Beispiel waren die „Corona-Schleusen“ bei den Krankenhäusern zu Beginn der Pandemie. Dort sollten die Menschen auf Corona getestet werden, bevor sie das Krankenhaus betreten durften. Das gehört nicht zu den allgemeinen Leistungen der Krankenhäuser und ist daher auch nicht von diesen zu finanzieren. In Nienburg hat der Landkreis über den Katastrophenschutz diese Kosten übernommen. Eine andere Möglichkeit gab es in diesem Fall wohl auch nicht.

Zusammenfassung

Letztendlich gilt auch in diesem Bereich, wer bestellt, der bezahlt. Und wenn es einen Vertragspartner gibt, dann hat der den Vertrag zu erfüllen. Zusätzliche Leistungen sind dann aber neu zu verhandeln.
Daher sind an der Misere nur in wenigen Fällen die Unternehmen schuld. Die öffentliche Hand wollte sparen und hat das Gesundheitswesen privatisiert. Die öffentliche Hand hat Forderungen gestellt. Die Unternehmen haben entsprechende Angebote gemacht. Und wenn jetzt das Hemd zu kurz ist, dann liegt das an den Forderungen, nicht an den Angeboten.

Noch so ein Beispiel zum Schluss

Erinnern sie sich noch, als das los ging mit der Testpflicht. Der Bund ordnete eine weitreichende Testpflicht an. Und schon ging das Gerangel um die Finanzierung los. Spahn wollte die Versicherer in die Pflicht nehmen. Die haben aber nein gesagt. Zum Schluss ist es dann doch über die Versicherer gelaufen. Die haben aber vom Beitragszahler einen entsprechenden Zuschlag abverlangt.

Und wie sehe ich das?

Grundsätzlich war der Zweck dieser Tests, die Bekämpfung der Katastrophe. Damit ist eigentlich klar, die öffentliche Hand hätte die Kosten tragen müssen. Erst wenn ein Patient mit Symptomen kommt, wird es ein Krankheitsfall. Dann gehört der Test zur Diagnose und ist von den Krankenversicherern zu übernehmen.

Fazit

Es könnte so einfach sein, wenn man die Zuständigkeiten kennt. Unterm Strich ist es aber egal. Wie zahlen es ja doch selbst. Frage ist nur, aus welcher Tasche.

Das gleiche gilt übrigens auch für die Impfung. Die Aussage Spahns, ein ImpfAbo sei gut, weil kostenlos, ist eine schamlose Lüge. Denn nicht Spahn bezahlt die Impfung, sondern der Steuerzahler, also wir selbst. Übrigens, die Ungeimpften zahlen auch für diese Impfkampagne. Nur mal so, wegen der Solidarität.

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