Was ist eine eidesstattliche Erklärung Wert
„Ein handfester Skandal ist ein Ärgernis, welches unendlich viele Menschlein überglücklich macht.“
Gerd W. Heyse
Zum Sachverhalt
Die Bundestagswahl steht vor der Tür. Und nun müssen die Wahllisten erstellt werden. Für die Landesliste der Grünen in Berlin soll Stefan Gelbhaar auf Platz zwei gesetzt werden. Eigentlich ist es nur noch eine Formalie. Und dann tauchen im Netz ganz plötzlich Vorwürfe wegen sexueller Belästigung auf. Zunächst nur von einer Anna K. Weitere weibliche Parteimitglieder schließen sich den Vorwürfen an.
Der RBB, eine Sendeanstalt der ARD greift die Vorwürfe dankbar auf und veröffentlicht sie, wie man heute weiß, ungeprüft. Leider stellt sich heraus, dass es diese Anna K. überhaupt nicht gibt. Für Gelbhaar ist die Nominierung für den Bundestag trotzdem beendet.
Ich will hier nicht ins Detail gehen. Wenn sie der Vorfall interessiert, dann lesen sie diesen Beitrag bei Tichy oder sehen sie sich diesen Beitrag von Achtung, Reichelt auf YouTube an. Dauert allerdings 20 Minuten.
Eidesstattliche Erklärung
Der RBB muss jetzt zurückrudern. Allerdings sieht er keine Schuld bei sich. Die betroffenen Damen hätten nämlich eidesstattliche Erklärungen abgegeben und die seien ja strafbewehrt im Falle einer Lüge.
Leider stimmt das nicht, trotzdem wird es gerne behauptet.
Wenn etwas strafbewehrt ist, dann müssen wir etwas darüber im Strafgesetzbuch finden.
Und dort steht im § 156: „Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Leider wird nicht genauer definiert, was unter einer „zuständigen Behörde“ zu verstehen ist. Fest steht aber, dass es sich um eine Behörde handeln muss. Ich bin mir sicher, dass es sich hierbei um Gerichte handelt. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass Finanzbehörden oder andere auch möglich sind. Eine Rundfunkanstalt ist jedenfalls keine Behörde.
Die Rechtsfolgen der Falschbehauptungen beim RBB
Eine eidesstattliche Erklärung gegenüber einer „Nichtbehörde“ gibt es im strafrechtlichen nicht. Letztendlich ist sie genau so viel Wert, wie ein Blatt Klopapier. Dass ein Sender des ÖR-Rundfunks sich damit herausreden will, zeigt, dass es sich, wie ich immer schreibe, um einen ÖR-Dummfunk handelt. Dabei halten sich solche Sender eigene Rechtsabteilungen.
Egal, wer immer hinter dieser Anna K. steckt, es soll die jetzt Ex-Grüne Shirin Kreße sein, hat seitens des RBB nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. In wieweit es zu rechtlichen Konsequenzen seitens des betroffenen Gelbhaar kommt, bleibt abzuwarten. Hier halte ich zumindest Üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) für möglich. Ob sich da möglicherweise auch noch Regressansprüche ergeben, müssen die Gerichte klären.
Wer ist der Nutznießer
Hätte man am Anfang noch glauben können, dass der Stein von einer frustrierten Alten ins Rollen gebracht worden wäre, dann muss man das spätestens in dem Moment in Zweifel ziehen, wenn man den Profiteur kennt. Denn das ist nämlich, welch Zufall, der grüne Politiker Andreas Audretsch, der gleichzeitig Habecks Wahlkampfmanager ist. Er gehört also zum engeren Führungskreis Habecks. Angeblich habe der allerdings von der ganzen Sache nichts gewusst. Für mich sind das aber ein paar Zufälle zu viel. Da ist einfach zu viel Dreck geflogen.
Ob Habeck von der Geschichte gewusst hat weiß ich nicht. Dass er sich aber weigert, dazu Stellung zu beziehen, lässt tief blicken. Vertrauensbildend wirkt das sicher nicht.
Fazit
Da treten die Grünen doch immer mit höchsten moralischen Ansprüchen auf. Sie seien doch die Einzigen, die eigentlich nie angreifbar sind. Und schuld sind sowieso nur die Anderen. Und jetzt das. Dem Grunde nach zeigt uns diese Affäre doch nur, wie abgrundtief korrupt und verlogen die Grünen sind.
Am Ende stellt sich mir nur noch eine einzige Frage: Wer wählt sowas?