Heute morgen habe ich wieder mal das MOMA verfolgt. Natürlich waren die Ukraine und Corona die beherrschenden Themen. Es gab aber auch andere Dinge.
Der 219a StGB– Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
Der erste Absatz dieses Paragraphen lautet:
„(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich erinnere mich da noch an einen Fall. Da wurde eine Ärztin wegen genau eines solchen Verstoßes verklagt. Sie hatte auf ihrer Homepage darüber informiert, dass sie in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchführe. Dazu hatte sie natürlich noch weitere Informationen zu Verfügung gestellt. Das wurde ihr dann als illegale Werbung ausgelegt. Jetzt geht es also darum, diesen Paragraph aus dem StGB zu entfernen.
Dazu hat sich der Justizminister, Marco Buschmann, im heutigen MOMA geäußert. Es könne ja wohl nicht sein, dass man gerade den Ärzten, die sich mit der Materie am besten auskennen, verbietet, im Internet zu informieren. Wie Recht er da hat. Ich frage mich sowieso, warum man in diesen Landen darüber überhaupt diskutiert. Wir sprechen doch ständig über Gendergerechtigkeit. Und dann trauen wir den betroffenen Frauen nicht zu, diese Entscheidung selbst zu treffen. Die Beratungspflicht finde ich ja noch in Ordnung, aber alles weitere? Da ist es möglich, Patienten in Ferndiagnose krank zu schreiben. Aber einer Information im Internet zum Thema Schwangerschaftsabbruch soll verboten sein. Das ist die typisch deutsche Logik.
Am 20. März kommt der „Freedom Day“
Dazu äußerten sich heute Buschmann und Lauterbach. So war es abgesprochen, und so wird es kommen. Am 20. März sollen also alle Maßnahmen fallen. Allerdings hält man sich eine Hintertür offen. Es kommt ein besonderer Basisschutz, was immer das auch sein mag. So soll die Maskenpflicht weiterhin Bestand haben im ÖPNV und in Bereichen, wo Kontakt zu besonders vulnerablen Gruppen besteht. Das könnte ich noch nachvollziehen. Darüber hinaus soll es aber auch noch eine Hotspot-Regelung geben. Also, wenn gewisse Anzeichen für eine besondere Gefahrenlage bestehen, können die Länder in eigener Zuständigkeit wieder alle Maßnahmen anordnen, die wir bisher schon kennen.
Was offen ist, wie definiert sich Hotspot? Wenn man die Inzidenzwerte aus früheren Zeiten heranzieht, sie erinnern sich noch an 35, 50, 100 usw., dann ändert sich derzeit nichts.
Ich freue mich jetzt schon auf meine neue Freiheit.
Nur noch eine Bemerkung am Rande. Unsere Nachbarländer hatten phasenweise Inzidenzen über 2000, in England sogar über 4000. Und trotzdem sind die diesen Schritt gegangen. In Deutschland haben wir mal gerade 1300. Über was reden wir eigentlich?
Und noch einer. In den Schulen ändert sich nichts. Es bleibt wohl bei der Testpflicht und auch bei der Maskenpflicht. Dabei hätte das dort nie stattfinden dürfen.
Ich habe jetzt ein Bild von Karl Lauterbach gekauft. Ich weiß nur noch nicht, ob ich ihn aufhängen oder an die Wand stellen soll.
Das Gesetz zur Impfpflicht
Überall in der Welt fallen die Inzidenzen. In der Masse der Länder ist die Corona-Krise beendet. In Deutschland soll der Bundestag allerdings in der nächsten Woche über ein Gesetz zur Impfpflicht debattieren. Und es ist merkwürdig. Genau jetzt steigen die Inzidenzen wieder.
Ich kann das einfach nicht mehr glauben. Eigentlich war es schon immer so. Immer dann, wenn die Politik irgend etwas beschlossen hat oder beschließen wollte, dann passte die Entwicklung der Inzidenzen genau. Also wer denen jetzt noch was glaubt, der kann sich auch die Hose mit der Beißzange anziehen.
Die AFD
Die AFD ist jetzt zum Verdachtsfall hochgestuft worden. Jetzt darf der Verfassungsschutz auch geheimdienstliche Maßnahmen anwenden. Dazu gehören beispielsweise Abhörmaßnahmen, aber auch Überwachung des Post- und Internetverkehrs. Ziel sei es, rechtsextremer Hetze vorzubeugen. Denn das könnte ja Einfluss auf Straftäter haben.
Ob diese Einstufung notwendig und richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Bei den Reden von AFD Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen konnte ich diese Tendenz nicht feststellen. Und wenn ich dann gewisse Aussagen von einigen Vertretern im links-grünen Spektrum heranziehe, dann sind die auch nicht besser. Gerade die Innenministerin ist hier ein gutes Beispiel.
Wenn man aber die Statistik von extremistischen Straftaten des Bundeskriminalamtes heranzieht, zeigt sich ein ganz anderes Bild.
Irgendwie sehe ich da die Gefahr durch Rechtsextremismus nicht wirklich. Und was die AFD damit zu tun hat, sehe ich schon gar nicht.
Also, so richtig verstehe ich das jetzt nicht
Das beendet die kurze Übersicht.
Und wie haben wir früher in der Schule gesagt?
Die Sonne scheint, die Luft ist rein, Lauterbach muss gestorben sein. (Damals bezog sich das auf Franz Josef Strauss)
In diesem Sinne…