Volljährigkeit und Wahlalter

Ab wann soll der Mensch das Wahlrecht haben?

„Der Weg zum Ziel beginnt an dem Tag, an dem du die hundertprozentige Verantwortung für dein tun bestimmst.“
Dante Alighieri

Faeser hat schon wieder eine Idee

Solange ich lebe, diskutiert man über das Wahlrecht. Mit Masse geht es dabei um die Frage, wie alt man bei der Wahl mindestens sein muss. Und da den Parteien im links-grünen Spektrum die Wähler davonlaufen, muss man sich neue Wählergruppen erschließen.
Und da hat Faeser tolle Ideen. Zum einen will sie Ausländern unter gewissen Umständen das Wahlrecht zugestehen. Da war beispielsweise mal eine Frist von sechs Monaten im Gespräch. Das hat die SPD dann aber ganz schnell auf sechs Jahre korrigiert. Darum soll es heute aber gar nicht gehen.

Zum anderen will sie wieder einmal das Wahlalter senken. Diese Geschichte hat allerdings schon Tradition. Kinder und Jugendliche lassen sich viel leichter beeinflussen. So sagte Olaf Scholz, als er noch Generalsekretär in der SPD war: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“.
Außerdem neigt diese Bevölkerungsgruppe schon per se eher zu den linken Parteien. Das ändert sich dann aber schlagartig, wenn sie sich ihr Geld selbst verdienen müssen. Trotzdem kann das ein Eigentor werden. Bei den letzten Bundestagswahlen haben bei den Erstwählern genau so viele FDP gewählt wie die Grünen.

Geschäftsfähigkeit

Im Allgemeinen ist der Mensch für sein Handeln voll verantwortlich. Es gibt aber Ausnahmen. So gelten in Deutschland Menschen unter 7 Jahren als nicht geschäftsfähig. Das heißt, sie dürfen ohne Zustimmung der Eltern oder eines Vormundes keine Geschäfte tätigen. Im Alter von 7 bis 18 Jahren gelten Kinder und Jugendliche als beschränkt geschäftsfähig. Auch jetzt dürfen diese noch nicht alle Geschäfte selbst tätigen. Unrechtmäßig getätigte Geschäfte müssen sogar in der Regel rückgängig gemacht werden.

Betrachten wir jetzt mal einen 16-Jährigen. Alleinverantwortlich darf, bzw. kann er nicht alle Geschäfte tätigen. Der Gesetzgeber geht in diesen Fällen davon aus, dass er noch nicht in der Lage ist, die Folgen seines Handelns in Gänze zu überblicken. Aber Wählen soll er nach Ansicht von Faeser schon können.

Strafmündigkeit

Bei der Strafmündigkeit sieht es ähnlich aus. Auch hier kann man Kinder unter 14 Jahren nicht für ihr Verhalten in Verantwortung nehmen. Sie sind einfach noch nicht strafmündig.
Aber auch bis zum erreichen des 18. Lebensjahres gelten die Jugendlichen noch nicht als voll strafmündig. Für die wird Jugendstrafrecht angewendet, was vielmehr der Erziehung dient als der Sühne.
Selbst bei Menschen bis zum 21. Lebensjahr kann noch Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn das Gericht zu der Überzeugung kommt, dass der Angeklagte die Folgen seines Tuns aufgrund fehlender sittlicher Reife nicht überschauen kann.

Wir halten also mal fast. Auch hier kann man also erst richtig in die Verantwortung genommen werden, wenn man das Alter von 18 Jahren überschritten hat. In Ausnahmefällen kann das sogar bis zum Alter von 21 Jahren ausgedehnt werden. Übrigens, bis 1975 galt man in Deutschland erst mit 21 Jahren als volljährig. Daher auch diese Sonderregelungen für das Jugendstrafrecht.
Strafmündig ist man also noch nicht, weil man die Folgen seines Handelns noch nicht überblicken kann. Aber wählen mit 16, das soll gehen.

Sollte es überhaupt eine Altersbeschränkung geben?

Jetzt kann man sich natürlich die Frage stellen, warum man das Wahlrecht überhaupt an einem Alter festmacht. Sollte man das Wahlrecht nicht eher an einer Erwerbstätigkeit aufhängen? Ich persönlich könnte mich immer aufregen, wenn irgendwelche Arbeitslose zur Wahl gehen. Die tragen nichts zum Staatshauhalt bei, bestimmen aber mit, wie meine Steuergelder verwendet werden. Eigentlich kann das nicht richtig sein.
Ich will hier aber klar umreißen, dass ich unter Erwerbstätig nicht nur die verstehe, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Steuern zahlen. Ich würde beispielsweise auch Müttern das Wahlrecht zugestehen, wenn sie sich entschlossen haben, eine gewisse Zeit zuhause bei den Kindern zu bleiben. Gilt logischerweise auch für Männer. Diese Regelung darf dabei deutlich über die normalen Regelungen zum Erziehungsurlaub hinausgehen.
Die Gleiche Sonderreglung würde ich auch für Rentner und Pensionäre anwenden. Da wäre es sogar einfach, weil die ja nach wie vor steuerpflichtig sind.

Ich frage mich allerdings, warum man Menschen das Wahlrecht zugesteht, die arbeitsfähig sind, aber trotzdem keiner Arbeit nachgehen. Und das sollen derzeit gar nicht mal so wenige sein. Ich habe jetzt die Zahl nicht im Kopf. Ich meine aber, dass da in den letzten Tagen von etwa einer Millionen Menschen gesprochen wurde. können sogar noch mehr gewesen sein.

Fazit

Ich halte das derzeitige Mindestwahlalter für absolut richtig. Mit Erreichen der Volljährigkeit soll der Mensch auch wahlberechtigt sein. Sicherlich darf man durchaus fragen, ob ein Empfänger von Sozialhilfe tatsächlich noch wahlberechtigt sein sollte. Das ist hier aber nicht Thema.

Das Wahlalter ab 16 lehne ich aber kategorisch ab. Weder voll geschäftsfähig und noch nicht mal in Gänze voll rechtsfähig, aber wahlberechtigt. Das ist für mich ein Widerspruch in sich.

Nachwort

Ich halte es auch für falsch, Ausländern ein Wahlrecht zuzugestehen. Wenn sie hier leben wollen, dann sollen sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Und mit deren Zuteilung sind sie dann auch Wahlberechtigt.

Und doppelte Staatsbürgerschaft darf es nicht geben. In Deutschland leben Deutschtürken, die beide Staatsangehörigkeiten haben. Die dürfen unter Umständen sogar in Deutschland und der Türkei wählen. Und sind wir mal ehrlich. Das kann doch wohl nicht sein.

Kommentar verfassen