Wehrpflicht und Dienstpflicht

So kann man die Resilienz des Landes erhöhen

„Die Freiheit besteht in erster Linie nicht aus Privilegien, sondern aus Pflichten.“
Albert Camus

Ein kurzer Rückblick

Ich hatte mich vor wenigen Tagen zum Thema Wehrpflicht geäußert. Dabei ging es auch um die Frage von Wehrgerechtigkeit. Wie soll eine Wehrpflicht aussehen, wenn ich nicht den kompletten Jahrgang brauche. Ich habe dann einen sehr kurzen Wehrdienst als Möglichkeit zur Diskussion gestellt.
Gehen wir einmal davon aus, dass wir so den kompletten Jahrgang durch einen kurzen Militärdienst schleusen. Kann das aber gerecht sein, wenn Frauen dieser Pflicht nicht unterliegen?

Allgemeine Dienstpflicht

Verstehen sie mich nicht falsch. Ich bin nach wie vor kein Freund einer Wehrpflicht für Frauen. Das heißt allerdings nicht, dass Frauen überhaupt nicht zu einer Dienstleistung herangezogen werden können. Und da wären wir dann an so etwas wie einer allgemeinen Dienstpflicht. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Wehrpflicht für Männer schon im Grundgesetz verankert ist. Für eine allgemeine Dienstpflicht wäre eine entsprechende Grundgesetzänderung erforderlich. Unabhängig davon, ob es Mehrheiten dafür gibt, werde ich ihnen Felder aufzeigen, bei denen eine solche Dienstpflicht durchaus sinnvoll wäre.

Verwendung im Katastrophen- und Zivilschutz

Ich hatte schon mal darüber geschrieben. Vielleicht erinnern sie sich an den Begriff „zivile Verteidigung“. Darunter versteht man zivile Maßnahmen, die zum einen die Durchhaltefähigkeit der Bevölkerung, zum anderen die Durchhaltefähigkeit der Streitkräfte im Krisenfall erhöht. Zu diesen Maßnahmen gehört beispielsweise die Aufstellung des THW. Aber auch die Unterstützung der Feuerwehren mit speziellen Kräften und Mitteln gehören in diesen Bereich.

Genau das hatte man auch im Blick, als die Wehrpflicht noch nicht außer Kraft gesetzt war. So konnten schon damals junge Männer vom Wehrdienst befreit werden, wenn sie sich verpflichteten, eine gewisse Zeit in solchen Katastrophen- oder Zivilschutzeinheiten zu dienen. Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren wurden gegen ihren Willen so gut wie nie zum Wehrdienst einberufen.

In diesen Bereich sehe ich durchaus die Möglichkeit, eine allgemeine Dienstpflicht einzuführen. Auch da könnte es möglich sein, dass junge Menschen eine dreimonatige Grundausbildung erhalten, um dann im Fall der Fälle zu einem Dienst einberufen werden zu können.

Beispiel Krankenhäuser

Zurzeit kursiert eine Diskussion um die Resilienz unserer Krankenhäuser. Dass es um unser Gesundheitswesen derzeit nicht ganz so gut bestellt ist, will ich nicht ignorieren, darum geht es aber gar nicht.
Es geht da vielmehr um die Leistungsfähigkeit in einem Kriegsfall. Da könnten durchaus mehrere hundert, vielleicht sogar tausend Verwundete täglich in unseren Krankenhäusern auflaufen. Mit den derzeitigen Kapazitäten ist das sicherlich nicht zu leisten.
Wir erinnern uns vielleicht noch an das schwere Eisenbahnunglück 1998 in Eschede. Neben 101 Toten gab es da 108 Verletze, davon 70 Schwerverletzte. Und die mussten in den umliegenden Krankenhäusern versorgt werden. Das war damals schon ein riesiger Aufwand. Im Kriegsfall müssen wir von einer Größenordnung ausgehen, die vielleicht um ein Zehnfaches größer ist. Und das können die Krankenhäuser definitiv nicht leisten. Da muss eine Notfallorganisation her.

Reservelazarette

Zurzeit des Kalten Krieges gab es bei der Bundeswehr sogenannte Reservelazarettgruppen. Diese hätten Notlazarette einrichten können. Natürlich hätte man sich dabei auf vorhandene Infrastruktur wie beispielsweise Lager- oder Sporthallen abgestützt. Die gesamte Lazarettorganisation bestand zu seinen Hochzeiten aus 126 Reservelazarettgruppen mit einer Kapazität von etwa 126.000 Betten. Das notwendige Material war in sogenannten Mobilmachungsstützpunkten eingelagert und konnte bei Bedarf abgerufen werden. Das kann man mit Sicherheit wieder aufbauen. Geld sollte genug vorhanden sein, hat der Merz ja gesagt.

Die Frage ist nun, woher kommt das Personal. Und hier bin ich dann wieder bei der allgemeinen Dienstpflicht. Die Masse des Personals dürfte einfaches Pflegepersonal sein. Ich will hier nicht die Leistungsfähigkeit unsers Pflegepersonals herabwürdigen, die leisten hervorragende Arbeit. Es geht hier aber um eine Notfallplanung. Das heißt, ich brauche eine Unmenge von Hilfspflegern, die unter Anleitung Verwundete versorgen können. Und die könnten im Rahmen einer allgemeinen Dienstpflicht sicherlich gewonnen werden. Auch hier dürfte eine dreimonatige „Grundausbildung“ zunächst ausreichend sein. Die normale Erste-Hilfe-Ausbildung dauert meines Wissens 12 Doppelstunden. Da kann man in drei Monaten also einiges mehr erreichen.

Hilfsorganisationen und Zivile Verteidigung

Stellt sich nun die Frage, wer dieses Personal ausbildet. Ich glaube nicht, dass das die Bundeswehr selbst leisten kann. Ich glaube auch nicht, dass sie das selbst tun muss.
Unsere großen Hilfsorganisationen DRK, JUH, MHD und ASB halten für den Katastrophenschutz Einheiten für Sanität und Betreuung vor. Die gibt es in unterschiedlichen Größen. Und das notwendige Personal muss von diesen Organisationen auch aus- und weitergebildet werden. Zurzeit findet das alles ehrenamtlich statt. Ich bin aber überzeugt, dass die das bei entsprechender Entlohnung dauerhaft durchführen könnten. Es ist in diesem Zusammenhang lediglich zu prüfen, wieviel Ausbildungsplätze ich dafür benötige.
Die Rekrutierung des Hilfspflegepersonals könnte man über eine allgemeine Dienstpflicht sicherlich erreichen.

Zusammenfassung

Wenn wir über die Widerstandsfähigkeit eines Staates reden, dann können wir den Bereich Verteidigung nicht außer Acht lassen. Und dazu gehört neben der militärischen auch die zivile Verteidigung.
Um den Personalbedarf der Bundeswehr zu decken, benötigen wir meines Erachtens die Wehrpflicht. Der daraus folgende Wehrdienst sollte aber so kurz wie möglich sein.
Das Gleiche sehe ich aber auch im Bereich zivile Verteidigung. Um da das nötige Personal zu rekrutieren, halte ich für die Zukunft eine allgemeine Dienstpflicht für unausweichlich. Das würde auch die Frauen betreffen. Dafür müsste zunächst das Grundgesetz geändert werden.
Ich glaube allerdings nicht, dass die derzeitigen Politidioten dafür den nötigen Mut aufbringen.

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