Wiederholt sich 2015?

„Von Flüchtlingen und Asylanten,
Asylbewerbern und Migranten,
so viele Namen – (k)ein Gesicht.
Von Dritten, Fremden, Unbekannten…
Allein von Menschen spricht man nicht.“
Michael Fenske, Autor und Pädagoge

Der Druck auf die polnische Grenze nimmt zu. Lukaschenko missbraucht Flüchtlinge, um Druck auf die EU auszuüben. Und wieder wird viel diskutiert. Daher habe ich mich entschlossen, mich einmal dieses Themenbereiches anzunehmen.
In diesem ersten Beitrag möchte ich aber noch nicht mit den politischen Fragen beschäftigen. Ich will ihnen vielmehr einmal Begriffe näherbringen, die auch in der Politik ständig durcheinandergebracht werden.
Diese Begriffe lauten: Flüchtling, Asylbewerber, Einwanderer, Internal deplaced Persons (IDP).

Internal Deplaced Person

Als erstes will ich mich mit diesen IDP beschäftigen. Sie spielen in unserer politischen Betrachtung überhaupt keine Rolle, weil sie unser Land nicht erreichen. Diese Mensche flüchten aus einer Situation, verlassen aber ihr Staatsgebiet nicht. Typische Beispiele sind beispielsweise große Katastrophen wie derzeit auf La Palma. Viele Menschen von dort werden die Insel verlassen müssen, sich eine neue Heimat suchen. Sie werden aber in Spanien verbleiben. Wie ihnen dort geholfen wird, liegt in der Hand des Heimatstaates.

Ein Beispiel aus der jüngeren deutschen Geschichte, war die Flucht aus den deutschen Ostgebieten infolge des zweiten Weltkrieges. Schlesier, Ostpreussen und viele Andere machten sich auf dem Weg nach Westen. Sie verblieben aber auf dem Boden des deutschen Reiches. Sie würden heute auch unter die Bezeichnung IDP fallen. Die spätere BRD hat diesen Menschen auch geholfen, so gut es eben ging. Dass auch in diesen Fällen die internationale Gemeinschaft mit ihren NGO unterstützen kann ist dabei kein Widerspruch.

Flüchtlinge und Asylbewerber

Für diese beiden Gruppen gelten zunächst die gleichen Bedingungen. Was die aufnehmenden Staaten diesen Menschen zukommenlassen sollen, ist in den Flüchtlingskonventionen der UN festgelegt. Zunächst einmal sollen diese mit Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung versorgt werden. Auch eine medizinische Betreuung gehört dazu. Gemäß UN gilt dabei als Maßstab, wie auch andere Ausländer in diesem Land ausgestattet sind. Ich denke dass hierbei die Hartz IV – Sätze Anwendung finden.
Was ist jetzt aber der Unterschied zwischen Flüchtlingen und Asylsuchenden. Fluchtursachen gibt es viele. Neben Krieg können auch wirtschaftliche Gründe, Hunger oder andere Dinge eine Rolle spielen. Das Thema Wirtschaftsflüchtling hört man ja immer wieder. All diese Dinge sind aber keine Begründung für politisches Asyl. Und sie merken schon in der Bezeichnung, es geht um politisches Asyl. Das heißt, der Asylbewerber muss in seinem Heimatland politisch verfolgt sein.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt dafür folgende Gründe auf.

  • Rasse (der Begriff „Rasse“ wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet),
  • Nationalität,
  • politischen Überzeugung
  • religiösen Grundentscheidung oder
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (als bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet),

Letztendlich heißt das, dass jeder Asylbewerber Flüchtling ist, aber nicht jeder Flüchtling automatisch Asylbewerber werden kann.

Wie wird das in Deutschland gemacht?

Die Flüchtlinge werden in Deutschland aufgenommen und in sogenannte Flüchtlingsunterkünfte gebracht. Diese Unterkünfte können alles sein. Es steht nirgendwo beschrieben, dass es zwingend normale Wohnungen sein müssen. Containerdörfer oder auch alte Kasernen erfüllen diesen Zweck sehr gut. Dort habe sie zu verbleiben, bis ihr Status geklärt ist. Danach gilt gemäß der UN Flüchtlingskonvention eine gewisse Freizügigkeit. Was aber auch gilt, das sind die nationalen Meldeverfahren. Eigentlich ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum man plötzlich nicht mehr weiß, wo sich diese Menschen aufhalten. Dazu aber mehr in einem weiteren Bericht.

Einwanderer

Ältere Menschen kennen aus den 60ern noch die Bezeichnung der Gastarbeiter. Heute ist der Begriff verpönt, gilt schon als diskriminierend. Das ist das Ergebnis dieser linksgrünen Weicheier.
Das waren Arbeiter aus unterschiedlichen Ländern, mit Masse aus Südeuropa. Die kamen als Arbeitskräfte nach Deutschland, haben dort ihr Geld verdient. Viele von diesen sind danach im Rentenalter wieder zurück in ihr Heimatland gegangen. Mit Jugoslawien gab es sogar ein Vertragswerk, dass von dort nur ausgebildete Facharbeiter nach Deutschland kommen durften. Das konnte man dann auch bei der Qualität diese Leute sehen. Nur mal so nebenbei, genau diesen Typus Einwanderer braucht Deutschland jetzt wieder. Ungelernte haben wir genug. Und auch bei den Grünen und Linken ist ja nicht unendlich Platz.

Wenn wir solche Einwanderer brauchen, dann müssen wir denen natürlich auch Wohnraum zu Verfügung stellen, gegen Bezahlung natürlich. Diese Einwanderer belasten auch nicht unsere Sozialkassen, da sie von Beginn an arbeiten. Bei Ärzten kann man das heute schon vielfach in Deutschland sehen. Für diese Einwanderer brauchen wir aber ein belastbares Gesetz. Das hat überhaupt nichts mit Flüchtlingen oder Asylbewerbern zu tun.

Wenn also die Grünen immer wieder behaupten, wir brauchen Zuwanderung, dann haben sie damit noch nicht einmal Unrecht. Allerdings werden wir unter den Flüchtlingen kaum die Zuwanderung finden, die für unser Land so wichtig ist. Denn diese sind meisten ohne Berufsausbildung. Es wäre schon schön, wenn sie überhaupt eine Schulausbildung mitbrächten, die dem Hauptschulabschluss entspräche.

Zusammenfassung

IDP spielen in unserer Betrachtung keine Rolle. Wenn überhaupt ist das eine Aufgabe, die ins Außen- oder ins Entwicklungshilferessort fällt.
Gegenüber Flüchtlingen und Asylbewerbern haben wir eine gewisse Verpflichtung. Allerdings gilt immer zu prüfen, ob die Flucht- oder Asylgründe wirklich real sind. Ein im Iran straffällig gewordener muss eben nicht aufgenommen werden. Denn er wird nicht politisch verfolgt sondern strafrechtlich. Dass es in diesen Ländern noch die Todesstrafe gibt, sollte eigentlich keine Rolle bei der Überprüfung spielen. Denn die gibt es in den USA auch noch.

Ich erinnere mich an ein Beispiel, welches seinerzeit bei SAT 1 gesendet wurde. Da war ein junger Mann aus Syrien, dem seine Eltern die Flucht ermöglicht hatten, weil er sonst zum Wehrdienst hätte antreten müssen. Ob er ein Bleiberecht erhalten hat, weiß ich nicht. Es wäre für mich aber ein klarer Regelverstoss. Denn ein solcher Mann hätte sich mit diesem Verhalten auch in Deutschland strafbar gemacht. Wehrpflichtentziehung ist auch in Deutschland strafbar.
Der EUGH sieht das in diesem Fall allerdings anders, weil die Syrische Armee sich derzeit in einem völkerrechtswidrigen Krieg befindet. Und wer sich dann der Wehrpflicht entzieht (Link), würde von den Behörden verfolgt. Wie dem auch sei, Straftäter werden auch bei uns von den Behörden verfolgt, zumindestens hoffe ich das.

Für die Zuwanderer, die Deutschland dringend braucht, benötigen wir dringend Regelungen. Allerdings benötigen wir auch dringend ein vernünftiges Arbeitsklima. Mit dem linksgrünen Schwachsinn werden wir keine Arbeitskräfte nach Deutschland locken könne. Dazu folgt aber noch ein gesonderter Beitrag.

Der angefügte Link dient der Ergänzung.

https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/Asylberechtigung/asylberechtigung-node.html

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