„Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung.“
John F. Kennedy
Die Osterferien sind vorbei. Die Schule fängt wieder an. Nach wie vor gibt es keine klaren Erkenntnisse, ob sich Schule auf das Infektionsgeschehen auswirkt. Ich glaube das nicht. Die Kurve der Fallzahlen hat sich in den drei Wochen Osterferien nicht verändert.
Wer jetzt erwartet hätte, dass wir so allmählich zu einem normalen Schulalltag kommen, sieht sich wieder einmal getäuscht.
Was sind die Regeln ?
Ohne negativen Test kommt keiner in die Schule oder Notbetreuung. Die Tests sollen die Eltern mit Selbstest-Kits durchführen. Die Bestätigung erfolgt mit Unterschrift der Eltern auf einem Formblatt. Das Kit soll für eine etwaige Überprüfung aufgehoben werden.
Und hier kommt die erste Merkwürdigkeit. Für den Besuch einer Innenstadt im Modellversuch ist ein offizieller Test (Schnelltest oder PCR-Test) zwingend. Für die Schule, wo die Personenfrequenz erheblich dichter ist, reichen Selbsttests. Dass die Verantwortung wieder einmal auf die Eltern abgedrückt wird, hat schon System.
Und jetzt kommt die zweite Merkwürdigkeit. Der Wechselunterricht und die Maskenpflicht werden beibehalten.
Wenn ich diesen Tests nicht vertraue, wieso teste ich dann? Wenn ich den Tests aber vertraue, dann kommen doch nur negativ Getestete, also Gesunde, in die Schule. Dann brauche ich aber weder Masken noch Abstand. Ich kann also wieder zum normalen Präsenzunterricht übergehen.
Auch die komplette Schließung von Schulen ist bei hohen Inzidenzwerten weiterhin möglich. Auch das ist doch mit dieser Teststrategie unnötig. Oder verstehe ich hier irgendetwas falsch.
Wann geht es jetzt los?
Normalerweise hätten die Schulen am Montag starten sollen. Leider war es nicht überall möglich, die Eltern rechtzeitig mit Testkits zu versorgen. Die mussten ja mit der Post verschickt werden. Also fangen einige Schulen erst am Dienstag an. Ab dann sollen den Schülern 2 Testkits für die Folgewoche im voraus ausgehändigt werden. Ob das wohl klappt? Bisher klappen nur die Türen.
Wie geht es weiter?
Das weiß ich nicht. Es gibt aber einen interessanten neuen Aspekt. Es gibt seit dem 08.04.2021 einen Gerichtsbeschluss vom Amtsgericht Weimar – Familiengericht. In diesem Verfahren handelt es sich um ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“. Es geht hierbei insbesondere um Fragen zum Kindeswohl.
Der Beschluss stellt fest, dass Abstandsregeln, Maskenpflicht und Testpflicht dem Kindeswohl schaden und somit verfassungswidrig sind. Allerdings sind die drei Experten, die dafür Gutachten erstellt haben, im breiten Mainstream nicht unumstritten. Zwei Berichte zu diesem Urteil habe ich am Schluss des Beitrages verlinkt.
Wie es weiter geht, bleibt abzuwarten. Verschieden Medien, z.Bsp. T-Online, haben sogar versucht, das Urteil als Fake abzutun. Das ist mittlerweile aber widerlegt.
Die Zuständige Staatsanwaltschaft hat schon angekündigt, einen Einspruch zu prüfen.
Ich glaube, dass dieses Urteil eine ordentliche Backpfeife für unsere Obrigkeit ist. Zu befürchten bleibt, dass sich die Verantwortlichen einfach wegducken.
Enden möchte ich mit einem weiteren Zitat:
“ Bildung kommt von Bildschirm und nicht von Buch, sonst hieße es ja Buchung.“
Dieter Hildebrandt