Werden Verfassungsrichter jetzt zu Querdenkern?

„Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt.“
Marie von Ebner-Eschenbach (mährisch-österreichische Schriftstellerin)

Offene Fragen

Nach wie vor wird uns das Corona-Virus als die große Gefahr geschildert. Immer noch verbreiten die Bundes- und Landesregierungen Angst und Schrecken. Beweise hat man keine. Trotzdem warnt man nach wie vor eindringlich vor Long-CoViD mit seinen unabsehbaren Folgen. Obwohl mittlerweile bekannt sein sollte, dass Genesene deutlich besser und länger vor diesem Virus geschützt sind, verkürzt man die Zeit der Immunisierung auf 3 Monate. Nach wie vor sucht das Gesundheitsministerium nach Argumenten für eine allgemeine Impfpflicht. Und wenn ein Argument aufgrund neuer Erkenntnisse kippt, dann wird ein neues Argument herbeigezaubert. Wenn man den Kurs der Regierung hinterfragt, wird man nach wie vor als Querdenker, Coronaleugner oder Impfverweigerer, im schlimmsten Fall als Rechtsextremer beschimpft. Dabei sind selbst nach zwei Jahren noch soviele Fragen unbeantwortet.

Fallsterblichkeit

Nach offiziellen Zahlen liegt die sogenannte Fallsterblichkeit bei 1,18 %. Allerdings weiß man bis heute nicht, wieviele Menschen sich mit dem Virus tatsächlich infiziert haben, weil sie symptomlos geblieben sind. Jetzt mit der Omikronvariante wird das noch schwieriger, weil die Verläufe in der Regel deutlich milder sind. Somit dürfte es auch deutlich mehr symptomlose geben. Die WHO ging Ende des letzten Jahres davon aus, dass sich wahrscheinlich fünf bis acht mal soviele infiziert haben könnten, als bisher bekannt. Dann würde sich die Fallsterblichkeit auf 0,3 % reduzieren. Wer weiß.

Hospitalisierung

Die Hospitalisierungsraten werden seit Anbeginn der Pandemie erhoben. Insbesondere über die CoViD-Intensivpatienten sind wir gut informiert. Wenn man aber die Gefählichkeit dieses Virus einschätzen will, dann reichen diese Zahlen nicht aus. Dann ist der Grund der Krankenhauseinweisung wichtig. So gibt es eine Menge an Fällen, wo die Corona-Infektion nur durch den routinemäßigen Test bei der Aufnahme festgestellt wurde. Darüber hinaus gibt es auch Fälle, wo der Patient zwar schon positiv getestet ist, die Infektion aber nicht der Anlass für die Einlieferung ist. Diese Fragen sind dringend zu beantworten. Insbesondere im Hinblick auf eine allgemeine Impfpflicht sind diese bedeutsam.

Die Toten

Heute reicht es aus, wenn auf dem Totenschein Corona steht, um ihn in die Statistik der Corona-Toten aufzunehmen. Ob wirklich Corona die Todesursache war oder nur der Tropfen, der dann das Fass zum Überlaufen gebracht hat, wird nicht weiter untersucht. Dem entsprechend gehen hier die Zahlen (teiweise geschätzt) deutlich auseinander. Für die Begründung einer Impflicht wären diese Zahlen aber wichtig.

Die Wirkung der Maßnahmen

Ob Maskenpflicht oder Lockdown, über die Wirksamkeit der Maßnahmen gibt es kaum belastbare Studien. Mit Masse sind es Beobachtungsstudien, die einer genaueren wissenschaftlichen Untersuchung kaum standhalten dürften. Dr. John Ioannidis von der Stanford University hat in diesem Zusammenhang eine Studie angelegt, bei der er über 60 Studien weltweit zusammengefasst und ausgewertet hat. Das Ergebnis ist ernüchternd, was die Wirkung der getroffenen Maßnahmen angeht. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt die John-Hopkins-Universität in einer noch umfangreicheren Studie.

Insbesondere stellen sich folgende Fragen. Wie groß ist die Wirkung der Maskenpflicht? Wie groß ist der Wirkungsunterschied zwischen Op- und FFP2-Maske?
Haben die Schulschließungen überhaupt einen Effekt?
Welchen Effekt haben die Einschränkungen im Einzelhandel und der Gastronomie?
Was wird durch die Teststrategie überhaupt nachgewiesen? Hat sie wirklich bei der Kontrolle der Pandemie eine Wirkung erzeugt?

Wirkung der Impfungen

Auch bei den Impfungen behauptet man vieles. Die letzte Behauptung, die vehement verteidigt wird ist, sie schütze vor schweren Verläufen. Aber ob das wirklich stimmt? Mit der Omikron-Variante lässt sich das nur schwer nachweisen, da es bei dieser Variante sowieso kaum schwere Verläufe gibt. Natürlich versucht der Mainstream jetzt, die Erkenntnisse aus anderen Ländern so zu verbiegen, dass sie nicht auf Deutschland angewendet werden können. Das deutlich höhere Durchschnittsalter der Deutschen wird dafür gerne hergenommen. (Übrigens, Italien ist noch älter.) Für mich ist das alles aber höchst zweifelhaft.

Zurück zur Überschrift

Wer nur den kleinsten Zweifel an den Aussagen der Regierung äußert, wird in eine Ecke geschoben. Man sei nur eine verschwindend kleine Minderheit. Bei ca. 11 Mio Ungeimpften halte ich diese Aussage für gewagt. Man wird als Querdenker beschimpft. Ja, der Begriff Querdenker ist mittlerweile eindeutig negativ belegt.

Und jetzt kommt die Überraschung

Das österreichische Verfassungsgericht stellt der österreichischen Bundesregierung genau diese Fragen. Den genauen Text des Schreibens finden sie hier bei Tichys Einblick. Und das Schreiben ist kein Fake.
Das Gericht fordert die Antworten bis zum 18. Februar. Das Ziel, das sich dahinter verbirgt, ist die Überprüfung der Maßnahmen auf Zulässigkeit und Angemessenheit. Auch die Überprüfung der Impfpflicht dürfte dabei eine Rolle spielen.
Sind die Verfassungsrichter jetzt zu Querdenkern, zu Zweiflern geworden? Oder haben sie endlich erkannt, dass da irgend etwas nicht richtig läuft?
„Etwas ist faul im Staate Dänemark“, so heißt es bei William Shakespeare.

Fazit

Sollte das österreichische Gesundheitsministerium die Daten genau so schlampig wie das deutsche erhoben haben, dann können viele Fragen nicht beantwortet werden. Wie das Gericht damit umgeht, bleibt abzuwarten.
Ob das Gericht diese Ermittlung von Amts wegen aufgenommen hat, oder ob ein Antrag vorliegt, weiß ich nicht. Spielt aber überhaupt keine Rolle. Ich halte es als eine Keraufgabe eines Verfassungsgerichtes, mit Argus-Augen über die Einhaltung der Verfassungsregeln zu wachen.

Das deutsche Verfassungsgericht wir definitiv nicht so handeln. Dafür sind zu viele Richter der Regierung verpflichtet. Ob ein entsprechendes Ergebnis aus Österreich etwas verändert, bleibt abzuwarten. Ich hoffe es.
Ich glaube aber, 2022 wird noch richtig zäh. Für uns Kritiker wird Standhaftigkeit gefragt sein.

„Die Wahrheit siegt durch sich selbst. Die Lüge braucht einen Komplizen.“
Epiktet (römischer Philosoph)

Zur weiteren Information habe ich ihnen noch andere Beiträge verlinkt.

https://rumble.com/vto7fd-broders-spiegel-vorbildliche-verfassungsrichter.html

https://reitschuster.de/post/game-over-setzen-wiens-verfassungsrichter-die-regierung-matt/

https://www.achgut.com/artikel/seit_zwei_jahren_offene_fragen

https://www.achgut.com/artikel/die_richtigen_fragen_der_verfassungsrichter

https://de.rt.com/oesterreich/130778-osterreich-verfassungsgerichtshof-stellt-drangende-fragen/

Kommentar verfassen