Gibt es rechtsfreie Räume?

Zur Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen

„Einen Menschen aus dem Lebendigen zu tilgen, weil er Böses getan hat, heißt ebenso viel, als einen Baum umhauen, weil eine seiner Früchte faul ist.“
Friedrich Schiller

Zwei Vorfälle in den letzten Tagen

Es ist in den Mainstream-Medien nur recht zaghaft berichtet worden. Da wurde kürzlich eine 13-jährige von einer Gruppe von nur wenig älteren Mädchen misshandelt und gedemütigt. Es soll dabei sogar zu Körperverletzung gekommen sein. Ein entsprechendes Video in den sozialen Medien soll laut Polizei vom 21. Februar stammen.
Und vor wenigen Tagen ist die zwölfjährige Luise im Kreis Siegen-Wittgenstein von zwei gleichaltrigen Mädchen ermordet worden. Angeblich sollen die Täter sie mit 30 Messerstichen getötet haben. Ich will die Tat an sich gar nicht näher beleuchten und bewerten. Das soll bitte die Strafverfolgung tun. Dennoch stellt sich die Frage, wie hier die Strafe aussehen soll.

Die Strafmündigkeit

In Deutschland gilt die Regel, dass ein Mensch erst ab 14 Jahren strafmündig ist. So steht im § 19 StGB , „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“ Das heißt letztendlich, egal was so ein Mensch tut, er kann für seine Taten nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Ob er dann in Obhut des Jugendamtes kommt, oder ob er in psychiatrische Behandlung verbracht wird, ist davon erst einmal unabhängig.

Warum gibt es das aber?

Hinter der Frage der Strafmündigkeit verbirgt sich die Überlegung, dass ein junger Mensch, ein Kind, häufig noch nicht über die Reife verfügt, um sein Handeln in Gänze beurteilen zu können. Ähnliche Überlegungen spielen auch eine Rolle, wenn Menschen über 18 Jahre noch nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt werden sollen. Das ist möglich, solange sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Zurück zu unseren Kindern. Ich bin mir sicher, dass kleine Kinder noch nicht wissen, welche Folgen ihr Handeln haben kann. Auf der anderen Seite sind Kinder bis zu einem gewissen Alter auch gar nicht in der Lage, gegen andere Gewalt anzuwenden. Wer sich allerdings mit Kindern im Kindergarten beschäftigt, der weiß, dass es schon dort zu körperlichen Auseinandersetzungen kommen kann und auch kommt. Ich erlebe das immer, wenn meine Enkel bei mir sind. Hier müssen dann die Erzieher schon einmal eingreifen und Strategien aufzeigen, wie man so einen Konflikt lösen kann. Das geht nur selten ohne Motzerei des Kindes, was sich vermeintlich benachteiligt fühlt. Aber auch das gehört zur persönlichen Entwicklung. Motzig bin sogar ich noch hin und wieder.

Die Frage ist jetzt, ab wann sind Kinder in der Lage, ihr Fehlverhalten einzuschätzen. Und sind sie sich auch im Klaren, dass ihr Verhalten wirklich falsch ist? Diese Frage ist sehr schwer zu beantworten, weil gerade Kinder sich sehr unterschiedlich entwickeln. Die Grünen werden es jetzt nicht glauben, es gibt da sogar Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Also den zwei biologischen Geschlechtern.

Zum Umgang mit Gewalt

Dass Kinder sich schon mal Kabbeln ist völlig normal. Auch kleinere Rangeleien auf dem Schulhof sind nicht ungewöhnlich. Die Frage ist, ab wann muss der Erzieher dann eingreifen. Und vor allem wie muss er eingreifen? Ich glaube, dass ist die Kunst des Erziehens an sich. Und ich bin überzeugt, dass kann man nicht studieren. Auch wenn das viele Soziologen glauben. Meine Erfahrung ist dabei aber, dass gerade diese Studierten häufig die schlechtesten Erzieher sind. Weil sie aufgrund ihres Studiums eben nicht mehr zur Selbstreflektion fähig sind.

Nehmen wir einfach mal an, da prügeln sich zwei Jungen. Was spräche eigentlich dagegen, wenn man diesen Konflikt dadurch löst, dass man den Kampf unter Regeln stattfinden lässt. Pack die beiden Kerle in den Boxring, gib ihnen einen Kopfschutz aus dem Amateursport und Boxhandschuhe. Und dann lass sie aufeinander eindreschen. Spätestens nach drei Runden sind die so platt, dass man jetzt mit denen vernünftig reden kann. Und dann kommt es zur eigentlichen Konfliktbewältigung.
Ähnlich wie bei den aufeinander losgehenden Hunden, die man mit einem Eimer Wasser auseinanderbringt.

Ja, ich weiß, dass ist alles sehr theoretisch. Ich weiß auch, dass man das so heute nicht mehr machen kann. Wieso eigentlich nicht?
Wichtig ist aber, dass solche gewalttätigen Konflikte nicht wieder mit Gewalt beendet werden. Das heißt nicht antiautoritär. Autorität ist dabei sehr wohl von Nöten.

Was will ich mit diesen Ausführungen eigentlich sagen? Ich bin nämlich vom eigentlichen Thema etwas abgewichen. Die Frage war, ab wann kann ein Mensch beurteilen, dass Gewalt kein geeignetes Mittel zur Konfliktlösung ist.
Und da Denke ich, dass das spätestens zum Ende der Grundschule ausreichend Ausgeprägt sein sollte.

Die Schuldfähigkeit

Bei der Aburteilung von Straftaten sollte man dennoch Unterschiede machen. Wenn ein Zwölfjähriger im Kaufhaus klaut, dann ist das sehr wohl eine Straftat. Aber muss man da schon mit der vollen Keule des Strafrechts zuschlagen? Ich kann mich noch erinnern, dass solche kleineren Sachen auch als Mutprobe gemacht worden sind. Das macht es zwar nicht besser, aber hier kann man sehr wohl noch von fehlender sittlicher Reife sprechen.
Oder Äpfel klauen beim Nachbarn. Alles schon da gewesen. Und auch ich bin da bestimmt kein unbeschriebenes Blatt. Da ist es sicherlich gut, dass man da nicht gleich mit Strafen arbeitet. Ich bin da absolut auf der Seite unseres Strafrechtes. Nein, Kinder und Jugendliche sind sicherlich noch nicht voll Schuldfähig.

Aber gilt das auch für schwere Straftaten?

Und hier sehe ich dann doch deutliche Unterschiede. In dem Moment, wo die körperliche Unversehrtheit anderer Menschen auf dem Spiel steht, da hört es für mich auf. Das sollten auch schon Kinder und Jugendliche klar erkennen. Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, das sind Tatbestände, da muss ich auch schon bei Zehnjährigen erwarten, dass sie das als falsch erkennen.

Und wenn sie das erkennen können, dann sind sie auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. In wieweit man die Jugend beim Strafmaß berücksichtigt, das ist dann wieder eine andere Betrachtung.

Zurück zum Mordfall Luise

Nun, hier haben zwei Mädchen ein anderes brutal ermordet. Nach der derzeitigen Rechtslage können sie strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das halte ich für falsch. Mord kennt kein Alter. Und wer mordet gehört vor Gericht. Vielleicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Und Mord gehört bestraft. Auch schon bei Kindern unter 14 Jahren. Natürlich sind die Umstände zu berücksichtigen, das gilt immer. Aber dass diese beiden Mörderinnen aufgrund ihres Alters straffrei ausgehen, ist für mich nicht mehr akzeptabel.

Mein Lösungsvorschlag

Ich bin der Meinung, dass man bestimmte Rechtsverstöße durchaus schon im Kindesalter strafrechtlich verfolgen kann. Bei anderen Verfehlungen, wo tatsächlich Menschen zu Schaden kommen, beispielsweise bei diesen unsinnigen Mutproben, da sollte man sehr wohl prüfen, ob die Jugendlichen die Folgen ihres Handelns wirklich überblicken konnten. Ich meine, da sollte man durchaus auch mal großzügig sein.
Bei Mord hört mein Verständnis dann aber endgültig auf.

Eine Frage zum Schluss

Bei den beiden Taten, die mich zu diesen Überlegungen geführt haben, stellt sich mir dann aber doch noch eine Frage. Was ist bei diesen Menschen im Elternhaus schiefgelaufen. Und warum hat keiner gemerkt, dass sich diese jungen Menschen so entwickeln. Zum Mörder oder Schläger wird man doch nicht einfach so.

Fazit

Wie dem auch sei, Mord oder vorsätzliche Körperverletzung ist zu bestrafen. Da darf auch das Alter nicht zu einer Schuldunfähigkeit führen. Davon abzugrenzen sind deutlich diese Dummen-Jungen-Streiche, die leider auch schon mal zu schweren Folgen führen können. Ich meine da beispielsweise den Schubs vom Fünf-Meter-Turm im Schwimmbad. Eine Belehrung muss auch da folgen. Aber eine Bestrafung?

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