Ist die AfD vom Verfassungsschutz unterwandert?
„Ich traue inzwischen überhaupt keinem Geheimdienst mehr. […] Das sind arme Schweine. Die leiden unter zwei psychischen Krankheiten: Die eine Krankheit beruht darauf, dass sie für das, was sie tatsächlich leisten, niemals öffentliche Anerkennung bekommen. Es ist unvermeidlich so, sie müssen ja im Verborgenen arbeiten. Das deformiert die Seele. Die andere Krankheit beruht darauf, dass sie tendenziell dazu neigen, zu glauben, sie verstünden die nationalen Interessen des eigenen Landes viel besser als die eigene Regierung. Diese letztere Krankheit ist der Grund dafür, dass ich ihnen nicht traue.“
Helmut Schmidt – Wikipedia
Wie arbeiten Geheimdienste
Natürlich arbeiten Geheimdienste auch durch Überwachung von offen zugänglichen Ressourcen. Sie überwachen das Internet, die social Media, oder sie nutzten öffentliche Veranstaltungen. Bei Parteien sind die jeweiligen Parteitage eine gute Informationsquelle. Und wenn sich dabei dann noch entsprechende Gespräche ergeben, dann sind auch die eine gute Informationsquelle. Leider reichen diese Informationen aber in vielen Fällen nicht aus. Und um Telefon- und Briefverkehr zu überwachen, braucht man schon gewisse rechtliche Voraussetzungen.
Da ist es unter Umständen einfacher, V-Leute in die entsprechenden Organisationen einzuschleusen. Und wie man Fake-Accounts auf den social Media erstellt und betreibt, dürfte einem Geheimdienst nicht unbekannt sein.
Die Gefahren von solchen Techniken
Solange man diese Techniken nur nutzt, um Informationen zu gewinnen, sehe ich darin kaum ein Problem. Wenn aber die V-Leute das Geschehen aktiv beeinflussen, dann kann es schnell zu falschen Bildern kommen. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass durch eine solche Beeinflussung eine Organisation überhaupt erst rechtswidrig wird. Die Stasi hat solche Methoden eingesetzt, um unliebsame Oppositionelle auszuschalten.
Eigentlich sollte man meinen, dass so etwas in demokratischen Rechtsstaaten nicht möglich sei. Aber seit ich das Zusammenspiel zwischen Faeser (Innenministerin) und Haldenwang (Präsident des Verfassungsschutzes) beobachte, halte ich das in Deutschland nicht mehr für unmöglich.
Beispiele aus der Vergangenheit
Vergleichbare Aktivitäten hat es seinerzeit gegeben, als man die NPD verbieten wollte. Dieses Verbot ist daran gescheitert, dass der Verfassungsschutz seinerzeit auch Abgeordnete zur Informationsgewinnung angeworben hatte. Das ist mittlerweile sogar durch ein Gesetz verboten.
Auch bei der Überwachung der Hells Angels ist es in diesem Zusammenhang zu erheblichen Problemen gekommen. Bei der Verfolgung von Straftaten stellte sich nämlich heraus, dass V-Leute möglicherweise nicht nur am Rande beteiligt, sondern vielmehr die Hauptakteure bei diesen Straftaten waren. Kann man diese dann noch der Organisation anlasten?
Nun im Falle der Hells Angels wissen wir, dass sie dann doch verboten wurden. Da lagen einfach zu viele Straftaten vor. Aber die Frage nach den V-Leuten sollte man dennoch nicht verharmlosen.
Unterwanderung der AfD
Die AfD ist mittlerweile in verschiedenen Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft. Man wirft ihr Hassrede, Volksverhetzung, Ausländerfeindlichkeit und ähnliches vor. Um nicht falsch verstanden zu werden, ich will solches Verhalten überhaupt nicht schönreden. Wobei ich natürlich bemerken muss, wie ist Hassrede überhaupt definiert? Aber sei es drum.
Der Verfassungsschutz betreibt sogenannte virtuelle Agenten, das sind hauptamtliche Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, die sich im Internet als Rechtsextreme positionieren. Dabei ist es diesen Agenten sogar erlaubt, in einem gewissen Rahmen Straftaten wie Volksverhetzung zu begehen. Dabei wirken sie in den social Media logischerweise wie Agitatoren. Das heißt, sie provozieren regelrecht entsprechende Reaktionen. Und so stellt sogar die Süddeutsche Zeitung die Frage, ob V-Leute und virtuelle Agenten nicht einen entscheidenden Beitrag zur Radikalisierung des Umgangstons in bestimmten Chatgruppen geleistet haben.
Gemäß Aussage des Innenministers Brandenburgs, Michael Stübgens, verfüge der Landesverfassungsschutz mittlerweile über eine zweistellige Zahl an V-Leuten in der AfD. Und Achtung, das ist nur ein Bundesland.
Über die Anzahl von virtuellen Agenten kann ich jetzt keine sichere Aussage machen. Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass es sich bundesweit um mehr als 100 solcher Agenten handelt.
Die Reaktion
Die AfD wehrt sich natürlich. Sie will nun gerichtlich überprüfen, in wieweit schon eine solche Unterwanderung stattgefunden hat. Diese Überprüfung soll beim Oberverwaltungsgericht Münster am 12. Und 13. März stattfinden. Je nachdem wie diese Verhandlung ausgeht, kann es dem Verfassungsschutz untersagt werden, die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall zu bezeichnen. Das würde dann aber auch gewisse geheimdienstliche Tätigkeiten unmöglich machen.
Ähnliche Verfahren laufen auch in Thüringen und Sachsen-Anhalt. In wieweit diese Verfahren Aussicht auf Erfolg haben, vermag ich nicht zu beurteilen.
Fazit
Mir stellt sich dabei eigentlich nur eine Frage. Haben die Verfassungsschützer möglicherweise durch eigene Agitation die AfD in den Rechtsextremismus getrieben? Oder sind es sogar die Accounts der virtuellen Agenten, die als Argument genutzt werden, um diese Partei als gesichert rechtsextrem zu denunzieren?
Eigentlich sollte das in einem Rechtsstaat unmöglich sein. Aber seit wir Kommunisten wie Faeser und Paus in der Regierung haben, halte ich auch solche Methoden nicht mehr für unmöglich. Und Typen wie Haldenwang sind natürlich willige Lakaien. Die Stasi lässt grüßen.
Und wie sagt Mad-Eye-Moody bei Harry Potter immer wieder? „Immer wachsam!“
Die Links
Meine Hauptquelle ist die von Tichys Einblick. Der Danisch-Beitrag ist aber insofern interessant, dass dort die Antwort der Bundesregierung zu einer kleinen Anfrage des Abgeordneten Stephan Proschka (AfD) veröffentlicht ist. In dieser Antwort wird sich hinter Geheimhaltungsargumenten versteckt. Aber lesen sie es selbst.
Gericht will Ausmaß der Unterwanderung der AfD durch Verfassungsschutz prüfen (tichyseinblick.de)
Danisch.de » Der Verfassungsschutz und die AfD