Wird das Neutralitätsgebot unterwandert?

Neutralität im Beamtenwesen

„Wenn man von Leuten Pflichten fordert und ihnen keine Rechte zugestehen will, muss man sie gut bezahlen.“
Johann Wolfgang von Goethe

Erinnern sie sich

Es war Anfang Januar. Da fanden die großen Bauernproteste in Berlin statt. Und da war doch der eine Feuerwehrmann, der diesen Bauern seine Sympathie zeigte, als diese an seiner Feuerwache vorbeifuhren. Dafür wird nun gegen ihn disziplinar ermittelt.

Auf der anderen Seite müssen wir immer wieder feststellen, dass ähnliches Verhalten nicht geahndet wird, wenn die Täter auf der richtigen Seite stehen. Da sieht man plötzlich Regenbogenfahnen auf offiziellen Gebäuden, selbst Polizeiautos werden damit geschmückt. Und auf den Demonstrationen gegen rechts laufen nicht einfach Politiker mit, nein es sind sogar Minister des Bundes und der Länder. Und es gibt sogar Amtsträger, die zur Teilnahme an diesen Demonstrationen aufrufen. Aber ist das alles so richtig?

Ein kurzer Blick in das Beamtenrecht

Der Beamte ist ein Organ des Staates. Aufgrund seiner besonderen Stellung hat er natürlich auch besondere Pflichten. So muss er als Beamter politisch neutral sein. Eigentlich ist das ja logisch. Er führt Gesetze aus unabhängig von der jeweiligen Regierung. Das Neutralitätsgebot beinhaltet daher auch einige Einschränkungen der Grundrechte. So ist beispielsweise die freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Auch im Bereich der politischen Betätigung gibt es gewisse Einschränkungen.

Das bezieht sich allerdings immer nur auf sein Amt. Auch der Beamte darf sehr wohl Mitglied einer politischen Partei sein. Er darf nur sein Amt nicht dazu missbrauchen, seine politische Meinung zu bewerben. Auch der Beamte besitzt das aktive und passive Wahlrecht. Aber auch hier darf er sein Amt nicht dazu missbrauchen, Werbung für seien politische Einstellung zu machen.

Das heißt aber nicht, dass er in seiner Funktion bei Parteiveranstaltungen als Experte auftritt. Dort zu den Problemen in seinem Aufgabenbereich vorträgt. Dazu kann er unter Umständen sogar Uniform tragen, wie das seinerzeit Claudia Pechstein getan hat. Dafür benötigt der Beamte allerdings die Erlaubnis seines Vorgesetzten.

Besonderheiten

Wie sieht das allerdings bei einem Bürgermeister aus? Der ist in der Regel nicht parteilos, sondern kommt aus einer politischen Partei. Für sein Amt als Bürgermeister spielt das aber überhaupt keine Rolle. Er ist ein sogenannter Wahlbeamter, ein Beamter auf Zeit. In seiner Funktion unterliegt er damit allen Pflichten, die das Beamtenrecht vorsieht. In seiner Funktion ist er eben nicht mehr Parteipolitiker, sondern der Chef der Gemeindeverwaltung. Ähnlich sieht das auch bei Ministern aus. Auch die sind mit der Ernennung zum Minister in gewisser weise zum Beamten auf Zeit bestellt. Somit gilt auch für diese ein Neutralitätsgebot. Das Problem hier ist allerdings, wer will sie bei Verstößen zur Rechenschaft ziehen? Trotzdem gelten für die eigentlich auch diese Bestimmungen.

Lehrer und Professoren

In Deutschland sind Lehrer und Professoren im Allgemeinen verbeamtet. Obwohl es heißt, Lehre und Forschung sind frei, unterliegen auch sie dem Regelwerk für das Beamtentum. Also gilt auch für diese Klientel die Pflicht zur politischen Neutralität. Um so merkwürdiger ist es, dass eine bayrische Schule im Rahmen der politischen Bildung Abgeordnete aller Parteien zu einer Diskussion einlädt, den AfD Abgeordneten aber kurzfristig wieder auslädt. Ich denke, dass hier schon die Neutralitätspflicht der Lehre deutlich verletzt ist.

Einige Beispiele

Ich will ihnen nun einige Beispiele vorstellen, die erst kürzlich passiert sind. Zuvor aber noch einige wenige Worte zu den Demonstrationen gegen rechts. Ich habe überhaupt kein Problem damit, wenn Menschen gegen Extremismus demonstrieren. Dann aber bitte schön, gegen jeglichen Extremismus. Dann darf es nicht nur gegen rechten, sondern muss es auch gegen linken oder ethnischen (beispielsweise islamistischen) Extremismus gehen.
In unserem Falle geht es aber ausschließlich gegen rechts. Dabei wird noch nicht einmal unterschieden zwischen rechts, also konservativ, und rechtsextrem. Gleichzeitig macht man sogar mit der linksextremen Antifa gemeinsame Sache. In München war eine solche Gruppierung sogar Veranstalter einer solchen Demonstration. Und genau so erhalten diese Demonstrationen eine gewaltige Schlagseite.

Der Oberbürgermeister von Düsseldorf

Der Oberbürgermeister von Düsseldorf ist Stephan Keller (CDU). In dieser Funktion ist er der oberste Verwaltungschef der Stadt Düsseldorf. Er unterliegt als sogenannter Wahlbeamter allen Regeln des Beamtenwesens.

Nach Informationen von „Tichys Einblick“ soll er im Januar städtische Mitarbeiter dazu aufgerufen haben, an der Demonstration „gegen die AfD. Wir schweigen nicht. Wir schauen nicht weg. Wir handeln.“ teilzunehmen. Nach meiner Auffassung hat er damit massiv gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Er hat sein Amt missbraucht, um politisch Stimmung zu machen.
Das hat auch das zuständige Verwaltungsgericht nach zwei Eilanträgen durch die AfD so gesehen. Keller habe „offenkundig und eindeutig die durch das Demokratieprinzip gesetzten Grenzen verletzt“.

Die Spezialdemokraten kritisieren allerdings das Urteil. „Die Meinung, ein Oberbürgermeister dürfe nicht zur Stärkung von Demokratie und Rechtstaat aufrufen, ist eine bemerkenswerte juristische Auffassung“, so Keller.
Ich halte die Auffassung von Keller allerdings merkwürdig. Erstens zweifelt er das Urteil eines Gerichtes und damit die Rechtsstaatlichkeit an. Und Zweitens bestätigt er damit, dass man gegen Gefährder der Demokratie durchaus mit undemokratischen Mitteln vorgehen darf. Eine seltsame Einstellung für einen hohen Repräsentanten des Staates.
Mehr Details finden sie hier.

Die Schulministerin Nord-Rhein-Westfalens

Dorothee Feller (CDU)ist Schulministerin des Landes Nord-Rhein-Westfalen. In dieser Funktion ist sie Teil der Executive. Auch wenn sie formal keine Beamte ist, so unterliegt sie dennoch als Ministerin dem Neutralitätsgebot.

Jetzt hat diese Dame in ihrer Funktion Lehrer und Lehrerinnen dazu aufgerufen, an den Protesten gegen rechts im Land teilzunehmen – auch zusammen mit Schülern. „Ich möchte Lehrkräfte ausdrücklich ermuntern, an diesen Demonstrationen für unsere lebendige Demokratie teilzunehmen, um ein Zeichen zu setzen – gern auch mit ihren Schülern“, sagte die CDU-Politikerin der Zeitung „Neue Westfälische“ (Bielefeld). Auf die Frage, ob dies auch ein Zeichen gegen die AfD sei, antwortete die Ministerin: „Unser Ministerpräsident hat die AfD jüngst als Gefahr für die Demokratie bezeichnet. In diesem Sinne begrüße ich jedes Engagement für Demokratie und gegen alle Feinde des Rechtsstaates.“ Dass sie gemäß ihrer Aussagen selbst an einer solchen Demonstration teilgenommen habe, bleibt ihr unbenommen.

Auch dieses Verhalten halte ich für einen schweren Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Und dass sie sogar fordert, die Schüler mit einzubeziehen, halte ich schon für eine Form der Indoktrination. Selbst wenn der Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), ein überzeugter Merkel-Mann und somit Kommunist, die AfD als Gefahr für die Demokratie bezeichnet, berechtigt das nicht, das Neutralitätsgebot zu ignorieren.
Aber selbst wenn sie als Politikerin so etwas fordert, spätestens die Lehrkräfte hätten dagegen opponieren müssen. Denn die sind wirklich Beamte. Und dass man die Kinder mit einbeziehen will, das halte ich dann schon für unverschämt. Eigentlich fordert Feller die Lehrkräfte dazu auf, Dienstvergehen zu begehen.

Vielleicht noch ein anderer Gedanke

Seit Jahren schneiden wir bei der PISA-Studie immer schlechter ab. Ich frage mich in diesem Zusammenhang, ob die Lehrer und Schüler wirklich Zeit für solche Demonstrationen haben. Es soll sogar Schulen gegeben haben, die tags zuvor noch Plakate und Schilder hergestellt haben. Also dafür ist wirklich keine Zeit, zumindest nicht in der Schule.
Quelle: ZEIT ONLINE und Tichys Einblick

Polizei Grün

Da gibt es jetzt eine „Polizei Grün“. Es handelt sich um eine Vereinigung von Polizisten, die öffentlich Stellung beziehen zu politischen Themen. Dass sie auf X mit dem Hashtag #NoAfD auftreten, zeigt, wes Geistes Kind sie sind. Sie verhehlen dabei nicht einmal, dass sie Angehörige der Polizei sind. Die Bezeichnung der Gruppe mit dem Namen „Polizei Grün“ suggeriert dabei, dass es sich um eine offizielle Seite der Staatsgewalt handeln könnte. Von einer privaten Vereinigung kann man da also nicht mehr sprechen. Vor allem auch deshalb, dass sie in den Social Media in Uniform auftreten.

Was die ganze Sache noch verwerflicher macht, der Sitz dieser Vereinigung befindet sich direkt in der Parteizentrale der Grünen. Einen klareren Verstoß gegen das Neutralitätsgebot kann es meines Erachtens nicht mehr geben. Hier wäre eine disziplinare Ermittlung meines Erachtens zwingend geboten. Aber das ist halt Berlin. Die stehen ja für die richtige Seite. Und da darf man dann schon mal gegen demokratische Grundsätze und Dienstpflichten verstoßen.
Quelle: NIUS

Innenministerium und Verfassungsschutz

Dass Nancy Faeser das Neutralitätsgebot verletzt, zeigt sie eigentlich täglich. Ständig betont sie, dass von rechts die größte Gefahr kommt. Dass sie zeitgleich aber mit Linksextremen kooperiert, wird tunlichst verschwiegen.

Auch das Thema islamistischer Extremismus wird von ihr negiert. Es geht also ausschließlich gegen die AfD.

So ist der Neuen Züricher Zeitung ein Flipchart aus dem Innenministerium durchgestochen worden. Es handelt sich um einen Wunschbaum, an dem wohl höhere Beamte des Ministeriums beteilig waren. Und auf der linken Seite (in grüner Schrift) finden sie ein Schildchen mit der Aufschrift: „konkrete Strategie zur Bekämpfung der AfD entwickeln“. Damit ist die Zielrichtung klar. Von einer Strategie zur Bekämpfung von Extremismus ist nämlich nichts zu finden.

Dass Faeser dazu auch noch das Bundesamt für Verfassungsschutz missbraucht ist auch nicht neu. Schlimm ist nur, dass der Präsident dieses Amtes, Thomas Haldenwang, dieses schmutzige Spiel noch unterstützt. Er hat nämlich in einer Pressekonferenz gesagt, er könne die AfD nicht alleine bekämpfen. Auch ein klarer Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Sein Amt hat keine Parteien zu bekämpfen. Das ist eine politische Aufgabe. Er hat die Verfassung zu schützen. Und er müsste der Hexe Faeser eigentlich klar machen, dass es auch noch andere Gefahren gibt außer der AfD. Da er das aber nicht tut, wird er zum Handlanger einer ultralinken Kommunistin und macht sein Amt zu einer modernen Stasi.
Quelle: Tichys Einblick

Fazit

Im Kampf gegen rechts wird eigentlich kontinuierlich gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Und wenn man dabei auf der „richtigen“ Seite steht, kann man sich sicher sein, dass man nicht belangt wird. Somit werden all diese Proteste zu Propagandaveranstaltungen, die nur einen Zweck haben. Es geht um den Machterhalt der Kommunisten.

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