Strafverschärfungen für Angriffe auf Politiker
„Ich weiß nicht, ob diese Meinung stimmt, aber eines weiß ich aus Erfahrung: dass noch nie ein Gemeinwesen durch Strafen verbessert worden ist.“
Michel de Montaigne – Wikipedia
Ein Wort vorweg
Ich bin gegen Gewalt. Und das gilt uneingeschränkt. Das schließt aber nicht aus, dass ich unter Umständen Verständnis für einen Gewalttäter aufbringen kann. Denn es gibt Situationen, da verliert man einfach die Kontrolle.
Ausnahme ist lediglich Notwehr. In diesem Falle geht aber die Gewalt zunächst von der anderen Seite aus.
Viele Gewalttäter nehmen für sich Notwehr in Anspruch. Wer aber einen verprügelt, nur weil der eine andere Meinung vertritt, der handelt definitiv nicht aus Notwehr. Somit sind alle tätlichen Angriffe auf Politiker zu verurteilen. Dabei darf es keine Rolle spielen, von welcher Seite die Angriffe kommen. Und hier ist unsere Republik meines Erachtens ein wenig in Schieflage gekommen. Das soll aber heute nicht Thema sein.
Ein Blick in die Vergangenheit
Angriffe auf Politiker hat es schon immer gegeben. Damit meine ich nicht Beschimpfungen oder Beleidigungen. Die hat ein Politiker auszuhalten. Ich meine damit wirklich tätliche Angriffe.
Hierzu nur zwei Beispiele. So wurde Joschka Fischer (Grüne) im Wahlkampf 2005 mit einem Ei beworfen. Heute würde da sofort Anzeige erstattet. Da war Fischer eleganter. Er fragte lediglich: „Welche Ei-Qualität war es: Öko oder Massentierhaltung?“ Mehr Details dazu finden sie hier.
Ein zweiter Fall, der war deutlich gravierender, war das Attentat auf Wolfgang Schäuble am 12. Oktober 1990. Der wurde durch Revolverschüsse so verletzt, dass er anschließend im Rollstuhl landete. Nähere Informationen auf Wikipedia.
Ich könnte da noch unzählige Beispiele anführen, aber das würde zu weit gehen. Was aber all diese Fälle gemeinsam haben, kein Fall hat dazu geführt, dass die Regierung auf die Idee gekommen wäre, das Strafrecht für diese Personengruppe zu verschärfen.
Angriffe auf AfD Politiker
Um eines klar zu machen. Ich will Angriffe durch Beleidigungen nicht näher betrachten. Ich habe schon oben erwähnt, dass Politiker das aushalten müssen. Sie stehen nun mal in der Öffentlichkeit. Und da steht man halt auch schnell einmal in der Schusslinie. Dafür werden sie aber auch fürstlich entlohnt. Ich kenne keinen Beruf, in dem man ohne Abschluss über 10.000 Euro monatlich verdienen kann. Das ist in meinen Augen durchaus ein großzügiges Schmerzensgeld.
Wenn ich also nur die tätlichen Angriffe betrachte, dann ist auffällig, dass AfD Politiker deutlich häufiger angegriffen werden als die anderen. Und trotzdem hat da niemand nach einer Strafverschärfung gerufen. Erst in dem Moment, wo es links-grüne Politiker erwischt, da schreit man laut nach Strafverschärfungen.
Das Strafrecht
Relevant sind hierfür alle Straftatbestände, die die körperliche Unversehrtheit betreffen. Das sind alle Fälle für Körperverletzung sowie sämtliche Tatbestände bei Tötungsdelikten.
Schauen wir uns einmal einige Strafmaße an. Im Bereich der Körperverletzung gibt es alleine 10 Tatbestände. Die Körperverletzung (§ 223 StGB), die käme in Betracht, wenn sie mit Fäusten auf einen losgehen, kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Benutzt der Täter dabei Waffen oder ähnliche Hilfsmittel, dann sind wir im Bereich der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB). Und diese kann mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden.
Bei den Tötungsdelikten sind die Strafen dann noch gravierender. Diese gehen von mindestens drei Jahren bei Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe bei Mord (§ 211 StGB). Ich meine, dass diese Strafen durchaus angemessen sind. Ich sehe da auch keinen Bedarf, diese Strafen zu verschärfen. Haben doch die Gerichte oftmals einen gewaltigen Spielraum bei der Bemessung der Straftat. Nicht immer muss die Höchststrafe verhängt werden.
Um was geht es nun bei den Politikern
Mit Masse dürfte es sich bei den Übergriffen auf Politiker um Körperverletzung oder gefährliche Körperverletzung handeln. Bei Körperverletzung kann der Straftäter „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe“ bestraft werden. Es liegt also im Ermessen des Richters, wie nahe er an die Höchststrafe herangeht. Dadurch kann er die Umstände der Tat ausreichend berücksichtigen. Merkwürdig ist hierbei, dass man in bestimmten Fällen gerne eine Strafe unter zwei Jahren wählt, denn dann kann man die Strafe zur Bewährung aussetzen. Das ist insbesondere oft der Fall, wenn Migranten als Täter vor Gericht stehen.
Aber auch bei Taten der AntiFa wird das gerne genommen. Interessant ist dabei der Fall „Lisa E.“. Diese wurde nach mehreren tätlichen Angriffen auf vermeintliche Rechtsextreme zu fünf Jahren hafte verurteilt. Dennoch hat man sie zunächst laufen lassen, weil sie ja schon 2 ½ Jahre in Untersuchungshaft gesessen habe. Außerdem hatte man seinerzeit gesundheitliche Probleme der Verurteilten mit ins Spiel gebracht. Zum Rechte verprügeln hatte es aber gereicht.
Allerdings jetzt, wo unser links-grüne Blase selbst betroffen ist, da müssen schärfere Gesetze her.
Die Argumentation
Lassen sie sich nicht ins Bockshorn jagen. In ihren Forderungen verknüpfen unsere Spezialdemokraten den Schutz von Sicherheitskräften und vor allem Ehrenamtlichen. Bei den Sicherheitskräften hätte diese Forderung schon vor mindestens zwei Jahren nach den Silvesterkrawallen kommen müssen. Dass dem nicht so war, lässt doch den Charakter dieser Forderung klar erkennen. Dass man auch die Ehrenamtlichen mit ins Boot holt ist auch nur ein ziemlich plumper Versuch. Damit will man doch nur erreichen, dass die Gruppe der Betroffenen einfach größer wird. Damit soll doch nur mehr Akzeptanz erzeugt werden. Wirklich geht es wohl nur darum, der eigenen Klientel mehr Schutz zukommen zu lassen.
Interessant ist dabei auch, dass darüber ausschließlich die Innenminister gesprochen haben. Warum hat man nicht gleich die Justizminister dazu genommen?
Fazit
Ich glaube, dass die Reaktionen unserer Politiker völlig überzogen sind. Das Strafrecht lässt erheblichen Spielraum bei der Strafzumessung zu. Es wäre meines Erachtens völlig ausreichend, wenn die Gerichte ihren Spielraum auch entsprechend ausnutzen würden. Insbesondere bei Migranten habe ich das Gefühl, dass man gerne am munteren Rand des möglichen Strafmaßes bleibt. So schreckt man logischerweise niemanden ab.
Wenn die Politiker aber trotzdem ein eigenes Strafrecht für ihre Klientel fordern, denn bitte schön in aller Konsequenz. Dann sollte man sie auch haftbar machen können, wenn sie wissentlich und damit vorsätzlich Gelder verschwenden. Ich denke, eine Teilhaftung für zu viel bestellte Masken oder Impfstoffe könnten für Spahn und Lauterbach ausgesprochen heilsam sein.
Nun gut, eine Verschärfung des Strafrechts für Angriffe auf Politiker halte ich für völlig überzogen. Denn Politiker sind definitiv keine besseren Menschen.