Grüne und Rechtsstaat – ein Widerspruch?

„Wirrköpfe scheinen häufig genug mit einer wahren Betonverschalung geschützt zu sein.“
Martin Gerhard Reisenberg (*1949), Diplom-Bibliothekar und Autor

Die Grundrechte

Unser Grundgesetz garantiert uns Grundrechte. Diese Rechte stehen uns von Geburt an zu. Sie sind keine Gnadengabe des Staates, sondern sie sind uns garantiert.
Der Staat kann Grundrechte einschränken. Dafür müssen allerdings gute Gründe vorliegen. Ob dies im Zusammenhang mit der Corona-Krise immer der Fall war, darüber lässt sich streiten

Ich möchte aber noch mal folgendes in Erinnerung rufen.
Soll ein Grundrecht eingeschränkt werden, bedarf es der folgenden Voraussetzungen.

1. Die Maßnahmen müssen erlaubt sein. Es bedarf also eines Gesetzes, dass der Verfassung entspricht. In unserem Fall handelt es sich um das Infektionsschutzgesetz.

2. Die Maßnahmen müssen erforderlich sein. Da es notwendig war, die Infektionszahlen zu senken, war es zweifelsohne notwendig, Maßnahmen zu ergreifen.

3. Die Maßnahmen müssen geeignet sein, um den beabsichtigten Zweck zu erreichen. Ob das immer so gewährleistet war, wage ich zu bezweifeln. Für einzelnen Maßnahmen, wie beispielsweise die Maskenpflicht im Freien, gibt es keine schlüssigen Argumente.

4. Was aber immer gewährleistet sein muss, ist die Verhältnismäßigkeit. Das heißt, die Maßnahmen dürfen nicht mehr Schaden anrichten als sie nützen. Und hier ist häufig Schindluder getrieben worden. Die nächtlichen Ausgangssperren mögen als Beispiel dienen.

Und jetzt kommt Kretschmann (MP Baden-Würtemberg)

Heute morgen bin ich bei Tagesschau-Online auf einen Artikel gestoßen. Gemäß dieses Artikels hat Kretschmann in einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ folgendes gesagt: „Meine These lautet: Wenn wir frühzeitige Maßnahmen gegen die Pandemie ergreifen können, die sehr hart und womöglich zu diesem Zeitpunkt nicht verhältnismäßig gegenüber den Bürgern sind, dann könnten wir eine Pandemie schnell in die Knie zwingen.“ Er führt weiter aus: „Wir sollten also einmal grundsätzlich erwägen, ob wir nicht das Regime ändern müssen, so dass harte Eingriffe in die Bürgerfreiheiten möglich werden, um die Pandemie schnell in den Griff zu bekommen.“

Er will also auch Maßnahmen zulassen, die unverhältnismäßig sind. Bevor ich dazu Stellung beziehe, möchte ich noch auf eines hinweisen. Auf dieses Thema bin ich bei Tagesschau-Online gestoßen. Jetzt, nur vier Stunden später ist dieser Beitrag nicht mehr auffindbar. Merkwürdig.
Glücklicherweise gibt es aber noch andere Medien.

Missachtung der Verhältnismäßigkeit

Wenn in einem Entscheidungsverfahren die Verhältnismäßigkeit ausgeblendet wird, dann bedeutet das letztendlich, dass jedes Mittel zulässig ist. Der Zweck heiligt die Mittel. So gesehen haben Kretschmanns Aussagen schon etwas totalitäres.
Solche Forderungen sind nicht neu. Das neue Infektionsschutzgesetz geht auch schon in diese Richtung. Neu ist aber, dass ein solches Ansinnen so explizit geäußert wird.

Hat Kretschmann das wirklich ernst gemeint?

Zunächst wollte ich das nicht glauben. Er ist 73 Jahre alt, vielleicht leidet er schon an Alterstarrsinn, vielleicht ist er schon ein wenig dement. Wer weiß?
Wenn er diese Absicht aber wirklich so verfolgt, dann gehört er nicht in ein politisches Spitzenamt, sondern aufs Schafott.
Dennoch glaube ich, dass er genau weiß, was er tut. Das ergibt sich zum einen aus seinen weiteren Ausführungen. Zum anderen wissen wir mittlerweile, was die Grünen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz bereit sind zu tun.

Mein Schlussurteil

Ob Corona- oder Klimadiktatur, die Absage an die Verhältnismäßigkeit ist genau das. Von den Grünen ist nichts besseres zu erwarten als von den Rechten. Wer jetzt noch Grün wählt, ist entweder ein Masochist oder stockendoof.

sueddeutsche.de/regierung-stuttgart-kretschmann-im-pandemiefall-haerter-durchgreifen-duerfen

stuttgarter-zeitung.de/winfried-kretschmann-zu-kuenftigen-pandemien-wir-brauchen-harte-eingriffe-in-buergerfreiheiten

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