Es ist vollbracht – die Linken jubilieren

Gedanken zur Verurteilung von Björn Höcke

„Journalisten sind Jubel-jaulende Hofhunde.“
Franz Josef Strauß

Die Fakten

Gestern war es soweit. Björn Höcke ist zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 130 Euro verurteilt worden. Eigentlich hatte ich nichts anderes erwartet. Trotzdem stelle ich mir die Frage, warum es zu dieser Verurteilung eigentlich gekommen ist.
Im Mai 2021 in Merseburg hatte Höcke eine Rede mit den Worten „alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendet. Der Aufreger war dabei die Formulierung „alles für Deutschland“. Eigentlich ist das eine völlig belanglose Wortwahl. Ich bin mir sicher, dass die schon bei vielen Anlässen so gewählt worden ist. Auch Beckenbauer hat diese Parole im Zusammenhang mit der Fußball WM 1974 schon genutzt haben. Selbst die Sozialdemokraten in der Weimarer Republik sollen schon diese Parole genutzt haben.

Nun hat aber der ungeliebte Björn Höcke diese Parole genutzt. Natürlich muss man jetzt eine Verbindung zum Nazi-Regime herstellen. Und da hat man dann doch tatsächlich herausgefunden, dass diese Parole der SA als Schlachtruf diente.
Wenn ich ehrlich bin, in meiner Ausbildung, nicht nur in der Schule, haben wir mehrfach den Nationalsozialismus behandelt. Aber dass „Alles für Deutschland“ der Schlachtruf der SA war, war mir bis vor wenigen Tagen nicht bekannt. Ich gehe mal davon aus, dass das auch auf mehr als 90 Prozent der Bevölkerung zutrifft. Dieser Sachverhalt ist ausschließlich durch das Gerichtsverfahren gegen Höcke und dessen medialer Aufbereitung bekannt geworden.

Was waren aber der Grund für die Anklage

Eines muss ich vorwegschicken. Ich bin kein Jurist. Und meine Überlegungen sind sicherlich juristisch angreifbar. Es handelt sich also lediglich um meine Ansicht. Ich versuche diese allerdings mit den Möglichkeiten das gesunden Menschenverstandes zu begründen.

Eines steht allerdings fest. Damit es überhaupt zu einem Verfahren kommt, muss eine Straftat festgestellt werden. In diesem Falle kommen für mich nach ersten Überlegungen eigentlich nur zwei Paragrafen in Frage.
Das ist zum einen der § 130 Volksverhetzung und zum anderen der § 86a Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

§ 130 StGB

Beginnen wir kurz mit dem Thema Volksverhetzung. Ich will ihnen diesen Paragrafen nicht im Detail vorstellen. Dafür ist er zu umfangreich. Letztendlich geht es darum, dass man bestimmte Bevölkerungsgruppen verächtlich macht oder abqualifiziert. Dass man die Bevölkerung zu Hass aufstachelt und gegen eben diese Gruppen zur Gewalt aufruft. Dass die Verletzung der Menschenwürde dabei eine Rolle spielt, ist für mich selbstverständlich. Wie man die Aussage „alles für Deutschland“ in diesen Zusammenhang bringen kann, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich glaube auch nicht, dass dieser Paragraf für eine Anklage ausgereicht hätte.
Nur mal am Rande. Wenn ich das Verhalten unserer Regierung gegenüber linksextremen Elementen wie die AntiFa sehe, dann könnte dieser Paragraf durchaus bei der einen oder anderen Ministerin zum Tragen kommen. Ich denke da beispielsweise an Nancy Faeser. Aber das ist hier nicht Thema.
Für mich steht also fest, dass der § 130 StGB in diesem Falle nur eine untergeordnete Rolle spielen kann.

§ 86a StGB

Bevor wir uns mit diesem Paragrafen beschäftigen, müssen wir kurz einen Blick in den § 86 StGB werfen. Dort steht: „Wer Propagandamittel einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei… im Inland verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht…, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Es dürfte jedem klar sein, dass es sich bei der NSDAP um eine solche Partei handelt.

Der 86 reicht aber in unserem Fall nicht für eine Anklage Höckes aus. Welches Propagandamittel hat er denn mit seiner Aussage verbreitet? Und da müssen wir in den 86a hineinschauen. Hier geht es um die Verbreitung von Kennzeichen der im 86 genannten Parteien. Damit ist auch klar, warum in Deutschland das Hakenkreuz verboten ist.
Im Absatz 2 dieses Paragrafen wird dann genauer beschrieben worum es sich handelt. Dort steht: „Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“ Im Fall Höcke geht es wohl darum, dass er den SA-Gruß „alles für Deutschland“ verwendet hat.

Meine Bewertung

Trotz allem habe ich ein Problem mit dem Urteil. Es gibt sicherlich Erkennungszeichen, die eindeutig dem Nationalsozialismus zuzuordnen sind. Das ist für mich das Hakenkreuz, sicherlich auch der Hitlergruß. Es gibt aber auch viele andere Zeichen, die mit dem dritten Reich in Verbindung gebracht werden, die eben nicht so eindeutig sind.
Einige Beispiele. So sehen viele in der Zahl 88 einen Code für den Gruß „Heil Hitler“. Der achte Buchstabe im Alphabet ist nun mal das H. Dass das HH aber auch Kennzeichen für die Stadt Hamburg oder die Kurzform des Modeherstellers Helly Hansen ist, macht die 88 eben nicht mehr so eindeutig. Sie können noch viele solcher Symbole finden. 18 für „Adolf Hitler“.

Der Kampf gegen rechts führt mittlerweile zu regelrechten Stilblüten. So hat ein Modehersteller die Abkürzung USA gecancelt. Es könnte ja heißen „unser seliger Adolf“. Sie merken schon, es wird irrsinnig.
Was ich damit sagen will. Es gibt im Zusammenhang mit dem § 86 keine Auflistung, was nun definitiv verboten ist. Somit ist da der Willkür Tür und Tor geöffnet. Ich habe bis vor wenigen Tagen nicht gewusst, dass der Slogan „alles für Deutschland“ tatsächlich verboten ist. Oder ist er gar nicht verboten? Ist er nur strafbewährt, wenn der Falsche ihn nutzt? Ich habe da so meine Probleme.

Was nicht verboten ist

Vielleicht sollte auch das einmal Erwähnung finden. Kennen sie das „Das Lied der Deutschen“ von Hoffmann von Fallersleben? Ja, sie wissen es wahrscheinlich. Die dritte Strophe dieses Gedichtes ist unsere Nationalhymne geworden. Viele glauben die ersten beiden Strophen seien verboten. Sie wissen schon, „Deutschland, Deutschland über alles…“. Die Strophen werden nicht gesungen, das ist richtig. Verboten sind sie aber nicht.
Das Gleiche gilt beispielsweise auch nicht für die Reichskriegsflagge. Auch die ist nicht verboten. Sie wird allerdings genau deshalb gerne von Rechten benutzt.
Und jetzt stelle ich erneut die Frage: wo steht, dass die Parole „alles für Deutschland“ verboten ist? Die Begründung, dass das der Schlachtruf der SA war, zieht in diesem Zusammenhang nicht. Oder ist jetzt auch die Aussage „ich liebe meine Oma“ verboten, weil Hitler das einmal gesagt haben soll?

Warum kam es zur Anklage und Verurteilung

Wenn sie meiner Argumentation folgen, dann dürften sie sich fragen, warum es überhaupt zu einem Verfahren gekommen ist. Für die Anklage ist das ziemlich einfach. Die Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden. Und wenn der Justizminister es will, dann wird angeklagt. Unter Umständen muss man eine Straftat sogar an den Haaren herbeiziehen.
Bei der Verurteilung spielen dann auch noch andere Aspekte eine Rolle. Richter werden vom Justizministerium ernannt. Da findet also schon eine entsprechende Auswahl statt.

Was wäre aber passiert, wenn der Richter trotz allem einen Freispruch ausgesprochen hätte? Kündigen hätte man ihn nicht können. Aber auf seine Karriere hätte das mit Sicherheit Einfluss gehabt. Und er hätte mit großer Wahrscheinlichkeit einen riesigen Shitstorm abbekommen. Im schlimmsten Fall hätten gewisse Kräfte ihn sogar besucht.
Also ist er auf der einen Seite nicht der Staatsanwaltschaft gefolgt, die eine Haftstrafe gefordert hatte. Auf der anderen Seite hat er aber dennoch eine Strafe ausgesprochen.

Fazit

Die Verurteilung dürfte rechtlich kaum zu beanstanden sein. Nachvollziehbar ist sie für mich allerdings nicht. Und ich bin einmal gespannt, was die Berufung ergeben wird. Denn da bin ich mir sicher. So einfach gibt Höcke nicht auf.

Was interessant ist, ist der zeitliche Zusammenhang zur Europawahl. Der Sachverhalt liegt über drei Jahre zurück. Und jetzt, drei Wochen vor der Europawahl, wird das Urteil gefällt. Da passt dann auch das Kölner-Urteil bezüglich der Einstufung der AfD als Verdachtsfall ins Bild. Und da frage ich mich, sind diese Verfahren vielleicht doch politisch motiviert?

Nachwort

Dass der CDU-Mann und ehemalige Ostbeauftragte Wanderwitz jetzt ein Verbot der AfD fordert, war erwartbar. Als Begründung sagte er, die AfD sei politisch nicht mehr zu stellen. Der scheint wirklich zu glauben, dass die Politik der sogenannten Demokraten es nicht schaffen kann, der AfD Paroli zu bieten. Kann das vielleicht an der schlechten Politik der etablierten Parteien liegen? Damit zeigt sich wieder einmal, dass bei diesem Typen der Name Programm ist.

Quellen

Ich habe unzählige Texte zu diesem Thema gelesen. Einige davon habe ich verlinkt. Wirklich lesenswert finde ich den ersten Link.

Auch Sozialdemokraten riefen „Alles für Deutschland” – DIE ACHSE DES GUTEN. ACHGUT.COM

100 Tagessätze je 130 Euro: AfD-Politiker Björn Höcke wegen verbotener Parole verurteilt | NIUS.de

Höcke wegen “Alles für Deutschland” zu Geldstrafe verurteilt – DIE ACHSE DES GUTEN. ACHGUT.COM

Ein Kommentar

  1. Das Herumreiten auf den Ausspruch von Höcke „Alles für Deutschland“ ist absurd. Demnach dürfte man auch nicht mehr die römische Maxime „Suum cuique (deutsch: Jedem das Seine)“ verwenden, weil es über dem Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald stand.

    Auch seinen Ausspruch über das Holokaust-Denkmal als „Denkmal der Schande“ kann ich nachvollziehen.

    Höcke hatte bei einer Veranstaltung in Dresden 2017 gesagt: „Wir Deutsche … sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt hat pflanzen lassen.“

    Höcke selbst beharrt darauf, dass er den Holocaust als Schande für Deutschland bezeichnet habe. Auch der Schriftsteller Martin Walser hat das Holocaust-Mahnmal in seiner Rede in der Paulskirchenrede von 1998 eine „Monumentalisierung der Schande“ genannt.

    Rudolf Augstein setzte sich damals im Spiegel mit Walsers Rede auseinander und notierte unter anderem folgenden Gedanken:
    Nun soll in der Mitte der wiedergewonnenen Hauptstadt Berlin ein Mahnmal an unsere fortwährende Schande erinnern. Anderen Nationen wäre ein solcher Umgang mit ihrer Vergangenheit fremd. Man ahnt, daß dieses Schandmal gegen die Hauptstadt und das in Berlin sich neu formierende Deutschland gerichtet ist. Man wird es aber nicht wagen, so sehr die Muskeln auch schwellen, mit Rücksicht auf die New Yorker Presse und die Haifische im Anwaltsgewand, die Mitte Berlins freizuhalten von solch einer Monstrosität.

    Meiner Meinung nach ist das Berliner Holocaust-Mahnmal selbstverständlich ein Denkmal der Schande. Verbrecherisch und schändlich war es, was die Generation meines Vaters und Großvaters den Juden angetan hat! Ich (geboren 1946) schäme mich heute noch dafür und würde es nicht wagen, nach Israel zu fahren und dort vielleicht einem der letzten ehemaligen KZ-Inhaftierten über den Weg zu laufen.
    Steht es einem Verbrecher überhaupt zu, ein „Denkmal “über seine Schandtat aufzustellen? Dem Opfer ja, aber dem Täter doch wohl nicht! Stellen wir uns doch einmal vor, ein Mörder würde am Tatort einen Gedenkstein aufstellen. Kämen sich dabei nicht die Angehörigen des Opfers irgendwie verhöhnt vor?

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