Die 2G-Regel – ein Schuss in den Ofen?

„Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung.“
Leonardo da Vinci

Derzeit gilt deutschlandweit im Allgemeinen die 3G-Lösung. Wer also geimpft, genesen (nachweislich) oder getestet (natürlich negativ) ist, hat Zugang zu allen öffentlichen Einrichtungen und Freizeitanlagen/-einrichtungen. Man meint, damit die Kontrolle über das Virus erlangen zu können.

Der Gesetzgeber greift allerdings nicht in das Hausrecht der Gewerbetreibenden ein. Diese können die gesetzlichen Maßnahmen im Rahmen ihres Hausrechtes noch verschärfen.

Was ich von solchen Maßnahmen halte, ist hinlänglich bekannt. Jetzt kam es zu einem Vorfall, der meine Meinung dem Grunde nach bestätigt, weil er zeigt, dass all diese Maßnahmen wirkungslos sind.

Der Fall im Club Münster

Die Stadt Münster hat am Freitag mitgeteilt, dass nach einer Party-Nacht in einem Club der Stadt 44 neue Corona-Virus-Infektionen nachgewiesen seien. Club ist für mich so etwas wie eine Tanzbar oder Discothek. Ich bin schon älter und kenne mich da nicht so aus. Dort tanzten also die Gäste dicht an dicht. Das sei wohl auch der Grund für die hohe Zahl an Infizierten, wie das Mitglied des Krisenstabes, Wolfgang Heuer, später feststellte. Für mich eine „extrem neue“ Erkenntnis.

Die 2G-Regel

Das merkwürdige an der Sache ist aber Folgendes. Der Betreiber des Klubs hat der Stadt ein Hygiene-Konzept vorgelegt, welches als gut bewertet wurde. Sonst hätte er ja nicht öffnen dürfen. Darüber hinaus hat der Club-Betreiber die Maßnahmen sogar verschärft. Zugang bekamen ausschließlich vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene! Er führte also die 2G-Regel ein. Auch die Belüftungsanlagen überträfen nach Aussage der Wartungsfirma die Anforderungen. Also, alles Super.

Leider ist dem nicht so. Es hat nichts genützt? 44 Infizierte bis jetzt. Und die Kontaktnachverfolgung läuft noch. Sie sei schwierig, so Heuer. Ich behaupte, sie war noch nie möglich.

Und wieder Werbung

Bei allen bekannten Fällen gäbe es nur leichte Symptome. Das sei ein Erfolg der Impfung, so Wolfgang Heuer. Sie schütze nicht vor Infektion, wohl aber vor schweren Verläufen.

Bei dieser Behauptung möchte ich massive Zweifel anmelden. Wer geht denn in so einen Club? Sind das nicht in der Regel jüngere Leute? Gilt man da nicht schon der Ü30 als steinalt?
Also haben sich doch dort Menschen infiziert, die auch ohne Impfung nur asymptomatisch waren oder nur schwache Symptome zeigten. Wie man dann die besondere Wirkung der Impfung herleiten kann, ist mir schleierhaft.

Weiter sagte Heuer, im Rahmen der Nachverfolgung seien viele Fälle durch die Corona-Warn-App aufgetaucht.
Auch hier wird von einer Erfolgsgeschichte gesprochen, die keine ist. Hat die App eine einzige Infektion verhindert. Und wenn sie so gut funktioniert, wieso ist dann die Kontaktnachverfolgung so schwierig? Also auch hier wieder Werbung für ein nahezu wirkungsloses Tool.

Wie geht es weiter

Natürlich versucht man die Infektionsketten zu unterbrechen. Die Stadt Münster hat alle Besucher des Clubs aufgefordert, sich einem Bürgertest zu unterziehen, natürlich kostenfrei.
Der Ungeimpfte soll in Zukunft seine Tests selbst bezahlen. Wer sich aber freiwillig einem bekannten Risiko aussetzt, erhält auch in Zukunft den Test kostenfrei. Diese Logik erschließt sich mir nicht.

Auf die Frage, was für Maßnahmen jetzt folgen würden, antwortete Heuer ausweichend. Man müsse erst einmal genau recherchieren. Auch das ist ein Zeichen, dass sich der Verantwortliche vor einer klaren Aussage drückt.

Meine Folgerungen

Es ist nicht neu, dass sich Geimpfte oder Genesene noch infizieren können. Es ist auch bekannt, dass sie das Virus weitertragen können. Ob die Impfung wirklich vor schweren Verläufen schützt, ist für mich definitiv nicht erwiesen. Dieser Fall eignet sich aufgrund der Altersstruktur der Infizierten definitiv nicht für einen solchen Nachweis.

Was müsste als Konsequenz folgen?
Wenn man die bisherigen Maßnahmen ernst nimmt, dann müssten Clubs sofort wieder geschlossen werden.
Da es beim Infektionsgeschehen keine Unterschiede zwischen geimpft, genesen und ungeimpft gibt, ist die 2G-Regel sofort kategorisch auszuschließen. Das sollte beispielsweise auch der Schwachkopf aus Hamburg einmal überdenken.

Es ist wohl erlaubt, sich in der Enge dieser Clubs ohne Maske zu bewegen, obwohl dies ein hohes Infektionsrisiko birgt. Wenn es dann zu Infektionen kommt, die nachträglich Tests erfordern, dann dürfen auch diese nicht kostenfrei sein. Gleiches Recht für alle. Der Eine lässt sich nicht impfen, der Andere begibt sich bewusst in Gefahr. Wo ist der Unterschied?

Meine Meinung zu diesem Thema ist sowieso eine andere. Von den Behörden angeordnete Tests, sollten immer kostenfrei sein, basta!

3 Kommentare

  1. Besonders interessant finde ich bei diesem Thema die Kommentare der Leser.
    Die Menschen, die diese 2G-Regelung als fragwürdig erachten kommentieren ähnlich wie im obigen Artikel. Die Corona-Jünger, ImpfNazis, Massnahmenbefürworter … oder wie man sie sonst so in diversen Foren nennt, entgegnen darauf dann gerne : „ja, man sei ansteckend – aber die Viruslast bei einem geimpften wäre geringer. Außerdem hätten die Menschen, die auf der Party waren nur leichte Verläufe.“

    Komisch – vor der Impfung hatten auch viele Leute auch nur leichte Verläufe. Dennoch wurde man in Quarantäne gesperrt und eigentlich hat es auch keinen interessiert, da man ja nur an den Geschichten der schlimmen Verläufe interessiert war. Jetzt im Zusammenhang mit der Impfung sind diese leichten Verläufe natürlich ein voller Erfolg der Impfung.

    Angenommen ich wäre ungeimpft und mich würde eine geimpfte Person mit Corona anstecken, dann wäre mir relativ egal wie klein die Viruslast bei der Person gewesen ist – hat ja scheinbar gereicht …

    Würde man doch immer mit gleichem Maß messen… dann wäre die Pandemie vorbei.

    Und nun noch mein persönlicher Witz der Woche : Woran erkennt man einen gegen Corona geimpften Menschen ? – Er erzählts‘ dir ….

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