Einmal nur mit Profis arbeiten

Das neue Infektionsschutzgesetz

„Es ist besser, die Leute vermuten nur, daß man ein Narr ist, als wenn man den Mund aufmacht und alle Zweifel zerstört.“
Mark Twain (amerikanischer Schriftsteller)

Ein Blick in die Geschichte

Jahrmärkte gab es zu allen Zeiten. Dort wurden Waren gehandelt. Ganz früher gab es noch Tauschhandel, später wurde Geld eingeführt.  Natürlich gab es auch Scharlatane, die irgendwelche wirkungslose Mittelchen zu Höchstpreisen unter die Leute brachten.
Aber darauf will ich gar nicht hinaus.

Für Unterhaltung sorgten bei diesen Veranstaltungen die Gaukler. Da gab es Musikanten und Tänzer. Da gab es Spielleute, heute würden wir vielleicht Schauspieler dazu sagen. Es gab Wahrsager, die für einen in die Zukunft schauen konnten. Und natürlich gabe es auch Clowns, die mit ihren Späßen die Menschen unterhielten.

Solche Jahrmärkte gibt es auch heute noch. Als Beispiel soll mal die Frankfurter Dippemess dienen. Mittlerweile ist auf solchen Jahrmärkten der Handel eher eine Randerscheinung geworden. Und zur Unterhaltung tragen auch nicht mehr Gaukler bei. Dafür gibt es Fahrgeschäfte, Schießbuden, Losverkäufer usw. Wahrsager soll es auch noch geben, die sind aber eher selten.

Wo sind aber die Gaukler geblieben?

Man könnte meinen, diese Scharlatane, Narren, Clowns und Wahrsager, um nur einige zu erwähnen, seien ausgestorben. Aber wer unterhält jetzt die Menschen? Gut, die Spielleute findet man im Thater.
Aber die Narren, Wahrsager und Schartlatane? Die finden wir, ich glaube sie haben es schon begriffen, die finden wir heute in den Parlamenten und in der Regierung.

Reden wir einmal über einen Scharlatan und einen Narren

Ich meine damit den Seuchen-Karl, den Don Quichote der SPD, und seinen Steigbügelhalter M. Buschmann, den Sancho Pansa von der FPD.

Das Parlament ist im Urlaub

Die beiden haben nämlich gemerkt, dass das aktuelle Infektionsschutzgesetz Ende September ausläuft. Dem Grunde nach wäre das ja nicht schlimm. Aber die CoViD-Heulboje warnt ja schon vor einem neuen Killervirus. Und da muss uns der Staat ja schützen. Wir Bürger sind ja zu blöd dazu. Und jetzt ist auch noch das doofe Parlament im Urlaub. Also muss ein neuer Gesetzentwurf her, damit man den in der Ersten Sitzung im September unter Dach und Fach bekommt. Ach ja, mit den Gesundheitsministern der Länder sollte man das ja auch schon vorher ausgekaspert werden.
Man hätte ja früher dran denken können. Jetzt muss man halt nachsitzen.

Das Infektionsschutzgesetz

Bevor ich jetzt auf Details eingehe, eine Sache vorweg. Dass uns die Maskenpflicht erhalten bleibt, war zu erwarten. Denn in Bus und Bahn, sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist diese Pflicht nach wie vor gültig. Außerdem ist das ja das Einzige, was in dem vorgelegten Evaluationsbericht nicht infrage gestellt worden ist. Und viele Bürger tragen den Gehorsamsfetzen ja sogar freiwillig. Allerdings könnte die Maskenpflicht auch wieder ausgedehnt werden.

Die Maßnahmen werden in drei Gruppen unterteilt. Zu einen gibt es einen Basisschutz, der ist vom Bund vorgegeben. Dann gibt es Befugnisse für die Länder, die diese zusätzlich anordnen können. Und in der letzten Gruppe finden sich Maßnahmen, die bei besonderen Lagen angeordnet werden können. Diese besonderen Lagen sind allerdings nicht näher definiert.

Die Basismaßnahmen

  • Maskenpflicht im Luftverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr
  • Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nur mit Atemschutzmaske und Testnachweis
  • Maskenpflicht und Testpflicht für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten
  • Ausnahmen beispielsweise für Personen, bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt oder die über einen Genesenennachweis verfügen
  • Betrieblicher Infektionsschutz in Form der Homeoffice-Angebotspflicht, Testangebotspflicht, betriebliche Impfförderung und Maskenregeln

So richtig Überraschendes ist für mich nicht erkennbar. Was definitiv wiederkommt, ist in vielen Bereichen diese Testpflicht. Wer die Tests dann bezahlt, ist wohl noch offen.

Ein Hammer ist allerdings doch dabei. Ausnahmen für die Masken- und Testpflicht soll gelten für alle, die vollständig geimpft sind. Allerdings darf der letze Impftermin nicht länger als drei Monate zurück liegen. Das heißt also, wer sich dauerhaft von diesen Pflichten befreien will, muss sich alle drei Monate impfen lassen. Das widerspricht allerdings den Empfehlungen der Stiko. Nun, den Scharlatan interessiert das nicht, und der Steigbügelhalter hat es wohl nicht gemerkt. Aber so kann man natürlich die viele Impfdosen los werden.
Ich habe übrigens nie behauptet, dass Scharlatan nicht clever sein können.

Zusätzliche Maßnahmen

  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie im öffentlichen Personennahverkehr
  • Testpflichten in verschiedenen Unterbringungseinrichtungen sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Ausnahme der Maskenpflicht für Personen mit Test- oder Genesenennachweis, mit vollständigem Impfschutz und letzter Impfung vor höchstens drei Monaten
  • Maskenpflicht für Kinder ab dem fünften Schuljahr

Der erste Punkt ist doppelt. Und auch die Ausnahmeregel für die Geimpften wird hier zum zweiten mal genannt. Was aber der Hammer ist, ist wieder einmal der Umgang mit unseren Kleinsten. Da soll doch tatsächlich wieder die Testpflicht an Schulen und Kindergärten eingeführt werden. Für Kinder ab dem fünften Schuljahr soll sogar die Maskenpflicht verpflichtend werden. Nach wie vor bringt diese Maskenpflicht an Schulen vergleichsweise wenig. Und die die dadurch verursachten Schäden, es gibt tatsächlich Kinder, die malen Menschen ohne Gesicht, sollten mittlerweile alle bekannt sein. Unter diesen Umständen sind diese beiden Maßnahmen rechtlich absolut auszuschließen.

Dem Don Quichote und dem Sancho Pansa ist das alles natürlich egal. Denen beiden ist wirklich nicht mehr zu helfen. Begründen tun die das damit, man möchte so die Schließung von Schulen vermeiden. Also, ihr beiden Ignoranten, Schulschließungen waren auch in der Vergangenheit nicht geboten. Das sollten auch so zwei Volldeppen wie ihr mittlerweile begriffen haben. Hat der Evaluationsbericht übrigens auch festgestellt.

Die Notfallmaßnahmen

  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn Mindestabstand nicht möglich und in öffentlich zugänglichen Innenräumen
  • Verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen sowie für öffentlich zugängliche Innenräume
  • Anordnung eines Mindestabstands im öffentlichen Raum
  • Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen

Da kommt doch tatsächlich eine Maskenpflicht im Außenbereich. Dass diese völlig nutzlos ist, sollte doch nun wirklich jedem klar sein. Aber es gibt halt Menschen, die lernen es nie. Wozu allerdings diese Hygienepflichten angeordnet werden sollen, ist mir schleierhaft. Das macht doch derzeit eh jeder. Das gleiche gilt für diese Abstandsregeln. Und sind wir mal ehrlich, beim Umgang mit meinen Freunden haben mich die Abstandsregeln auch vorher schon nicht interessiert. Und wissen sie was merkwürdig ist. Ich lebe immer noch.

Fazit

Es ist wieder einmal ein Gesetzentwurf geschaffen worden, der das Papier nicht Wert ist, auf dem er steht.
Was für mich übrig bleibt sind zwei Erkenntnisse.
1. Karl Lauterbach versucht alles, um seine Impfstoffe loszuwerden.
2. Marco Buschmann tut alles, um die Ampel nicht zu gefährden. Denn wenn es vorzeitig zu Neuwahlen kommt, dann hat der noch keine volle Amtsperiode abgeleistet. Und das hätte Auswirkungen auf seine Übergangsgebührnisse.

Eins steht jedenfalls fest: um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung geht es diesen beiden Narren nicht.

Die Links

Der Beitrag vom Tagesspiegel war Basis für meine Ausführungen.

https://www.tagesspiegel.de/politik/lauterbach-und-buschmann-einig-das-sieht-der-entwurf-fuer-corona-massnahmen-ab-dem-herbst-vor/28570952.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

https://reitschuster.de/post/lauterbachs-7-punkte-plan-oder-wie-die-realitaet-die-satire-einholt/

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