Kein Test für Geboosterte – jetzt ist es amtlich

Eine Ergänzung zu gestern

Gestern hatte ich mich schon zu diesem Thema geäußert. Heute entnehme ich der Zeitung, dass Niedersachsen damit ernst macht. Drittgeimpfte müssen jetzt also keinen Test mehr vorlegen, wenn sie Gaststätten, Kino, Geschäfte usw. besuchen wollen. Für Altenheime und Krankenhäuser gilt diese Regelung aber nicht.

Die Begründung

Natürlich hat die Regierung ihre Experten gefragt. Es sind logischerweise die Experten, die die Regierung schon immer gefragt hat, die den Regierungskurs logischwerweise bestätigen.

Man wolle denen, die alles richtig gemacht haben, das Leben nicht unnötig schwer machen, so die Regierungssprecherin Anke Pörksen.

Die rechtliche Frage

Ja, es scheint Zweifel zu geben, ob diese Regelung vor den Verfassungsgerichten Bestand hat. Denn auch die zweifach Geimpften haben bisher „alles richtig“ gemacht. Nur sie sind halt mit der dritten Impfung noch nicht dran, weil ihre Zweitimpfung noch nicht weit genug zurückliegt. Oder sie haben noch keinen Termin bekommen. Sie kennen vielleicht das Problem mit den Impfstoffen. Ich habe von Leuten gehört, die sich gerne boostern lassen würden. Leider haben sie einen Termin bekommen Mitte Januar des nächsten Jahres. Und das noch unter Vorbehalt. Man schließt also eine ganze Menge Menschen aus, die auch „alles richtig“ gemacht haben. So geht also Solidarität.

Die medizinische Frage

Zur Wirkung der Drittimpfung hört man verschiedene Aussagen. So sagt der Immunologe der medizinischen Hochschule: „Zwei Wochen nach der dritten Impfung ist der Antikörperspiegel wieder sehr hoch. Die Geimpften übertragen eine gewisse Zeit keine Viren.“

Das mit dem Antikörperspiegel ist, glaube ich, unstrittig. Von der Wirkung scheint man allerdings nicht so richtig überzeugt zu sein. Wieso sollte man denn sonst diese Sonderregelung für Krankenhäuser und Altenheime aussetzen? Außerdem liegen über die Dauer der Wirkung bisher nur wenige Erkenntnisse vor. Denn der Großteil der Zweitgeimpften hat den zweiten Schuss in der Sommersaison erhalten. Dort ist das Infektionsgeschehen bekanntlich sowoieso geringer.

Und selbst der Immunologe scheint sich nicht sicher zu sein. Wieso formuliert er denn, “ die Geimpften übertragen für eine gewisse Zeit keine Viren“? Was ist denn eine gewisse Zeit? Drei Tage, drei Wochen, drei Monate oder vielleicht nur drei Stunden? Also, eine klare Aussage sieht in meinen Augen anders aus. Und ob der Impfstoff gegen die Omikron-Variante wirkt wird schon jetzt von „Experten“ bezweifelt.

Fazit

Wieder mal eine Regelung rausgefeuert, die mit größter Wahrscheinlichkeit keine Wirkung entfacht. Für Gastronomie und Einzelhandel ist das Weihnachtsgeschäft eh schon erledigt.

Und sollten Kurzentschlossene sich doch noch für einen Booster entscheiden, dann werden sie in diesem Jahr kaum noch einen Termin erhalten.

Und die rechtliche Frage? Selbst wenn jetzt irgendeiner gegen diese Regelung vor dem Landes- oder Bundesverfassungsgericht klagt, verhandelt wird das frühestens Anfang des nächsten Jahres. Das heißt, der Gerichtsentscheid geht den Regierenden am Arsch vorbei.

Also zeigt man wieder einmal Aktionismus, um dem Volk vorzugaukeln, man habe die Lage im Griff. Selten habe ich so gelacht.

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