Sind flächendeckende Kontaktverbote vielleicht verfassungswidrig?

Schon seit Beginn der „Corona-Krise“ stelle ich mir die Frage, ob denn all diese von der Regierung beschlossenen Maßnahmen geltendem Recht entsprechen. Wer erinnert sich nicht an den Sommer, als Verwaltungsbehörden Demonstrationen verbaten, die Entscheidungen dann aber von Gerichten einkassiert wurden.

Kurz zum Sachverhalt: Am 24. April hatten sich 8 Menschen aus sieben Haushalten zur einer Geburtstagsfeier in einem Hinterhof versammelt.
Gemäß der damals gültigen Thüringer Verordnung zum Schutz vor Corona hätte man sich höchstens „mit einer weiteren haushaltsfremden Person“ treffen dürfen. Die Polizei schritt ein, der Fall landete beim Amtsgericht Weimar.

Letztendlich ging es nur um ein Bußgeld, das Amtsgericht ging aber deutlich darüber hinaus und überprüfte, ob die Verordnung, die zu diesem Verfahren geführt hatte, an sich rechtmäßig war.

Grob gesagt kam das Gericht zu dem Schluß, dass zum Zeitpunkt der Tat die Infektionszahlen rückläufig waren, eine Überlastung des Gesundheitswesens nicht zu erwarten war und somit keine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ vorlag. Damit war die Verordnung an sich rechtswidrig.
Der Beklagte war freizusprechen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft erwägt Berufung, trotzdem ist es bemerkenswert, dass ein Gericht soweit geht und die derzeitigen politischen Entscheidungen in Frage stellt.

Ich will nicht weiter ins Detail gehen, diese sind in den Links 2 und 3 sehr gut und verständlich beschrieben. Was mir aber aufgefallen ist, dass ein Gerichtsurteil mit einer solchen Tragweite in den Nachrichtensendungen bisher keine Erwähnung gefunden hat. Auch bei meiner Recherche im Internet habe ich nicht viel dazu gefunden.
Wird hier seitens der Medien möglicherweise bewußt etwas verschwiegen?

Ob in den regionalen Medien in Thüringen berichtet wurde, konnte ich nicht ermitteln. Vielleicht ist dieses Urteil für die großen Medien nicht relevant genug.

Ich verweise jetzt noch auf den 1. Link. Dort werden in aller Einfachheit die Voraussetzungen für Grundrechtseinschränkungen beschrieben. Unter diesem Gesichtspunkt beabsichtige ich, das Thema Lock-down zu einem späteren Zeitpunkt einmal näher zu beleuchten.

Wieder einmal ein Link verboten?
Unter Achgut.com finden sie einen Artikel „ein_vorbildlicher_akt_richterlicher_souveraenitaet_lockdown_gecrashed“. Dieser wird mir in diesem System als verboten angezeigt. Die Gründe sind für mich nicht erkennbar.

https://www.bpb.de/politik/grundfragen/politik-einfach-fuer-alle/309631/das-coronavirus-und-die-grundrechte

https://www.focus.de/politik/thueringer-urteil-bringt-regierung-in-erklaerungsnot-corona-hammer-gericht-nennt-lockdown-eine-katastrophale-politische-fehlentscheidung_id_12899284.html

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