Schon wieder eine EU-Richtlinie

Reparatur von Elektrogeräten

„Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.“
Douglas Adams

Das Recht auf Reparatur

Sie haben alle unzählige Elektrogeräte im Haus. Und hin und wieder gehen die auch kaputt. War es ihnen nicht manchmal unangenehm, dass man die jetzt einfach wegwerfen musste? Hätten sie die nicht viel lieber noch einmal reparieren lassen?
Dem Grunde nach kann das durchaus sinnvoll sein. Häufig sind nur Cent-Artikel kaputt. Und eigentlich könnte man das Gerät noch Jahre nutzen. Trotzdem landen solche Geräte häufig auf dem Müll. In der Folge wird ein neues Ersatzgerät beschafft.

Nun hat die EU eine Verordnung geschaffen, die die Industrie verpflichten soll, dass Elektrogeräte repariert werden können. Diese Richtlinie ist am 13. Juni 2024 in Kraft gesetzt worden und muss nun bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
So sinnvoll ich eine solche Regelung finde, ich sehe da trotzdem einige Haken. Ob sich am Ende für den Kunden wirklich was verändert, bleibt abzuwarten.

Ich habe früher viel selbst repariert

Kleingeräte habe ich früher oft selbst repariert. Die bestanden damals noch aus zwei Kunststoffschalen, die miteinander verschraubt waren. Schrauben raus und schon hatte man das Innenleben vor sich. Zahnräder aus Kunststoff beispielsweise konnte man auch damals schon nachbestellen, zumindest für Markenartikel.
Heute sind die Kunststoffschalen aber mit Clips verbunden. Die bekommt man so ohne weiteres gar nicht mehr auseinander. Und wenn ich dann zu einem Fachmann gehe, der verlangt für eine halbe Stunde mindestens 30 Euro. So ein Rührgerät für die Küche bekomme ich für diesen Preis aber neu.
Das trifft heute auf die meisten Kleingeräte zu. Hier dürfte es also nichts bringen.

Größere Geräte

Aber auch bei größeren Geräten macht eine Reparatur nicht unbedingt Sinn. Ich hatte da mal eine Waschmaschine, da war aus unerfindlichen Gründen das Pumpengehäuse defekt. Ursache war möglicherweise ein Bügel-BH meiner Frau. Logisch, ich trage sowas nicht. Obwohl, wer weiß?

Ich wusste nicht, wie man da rankommt. Habe also einen Mechaniker kommen lassen. Der war etwa eine Stunde zugange. Das Ersatzteil hatte seinerzeit ca. 60 Euro gekostet. Am Ende habe ich eine Rechnung von etwa 120 Euro erhalten. In diesem Falle könnte man sagen, das hat sich noch rentiert. Bei der gleichen Waschmaschine, sie war schon über 10 Jahre alt, lief nur wenige Wochen später das Trommellager trocken. Diese Reparatur hätte dann um die 300 Euro gekostet. Und das bei einer so alten Waschmaschine. Ich habe mich dann entschlossen, einen neue zu beschaffen. Kostete irgendwas um die 600 Euro. Da hätte ich mir die erste Reparatur besser gespart. Ähnliches ist mir auch schon mal mit einem E-Herd passiert. Auch da habe ich erst einmal repariert und dann fiel das Teil doch komplett aus.
Also bei älteren Geräten, 10 Jahre plus, sollte man sich genau überlegen, ob man repariert.

Ersatzteilkosten

Haben sie sich schon einmal für ein Gerät ein Ersatzteil gebraucht? Wissen sie, was diese Ersatzteile kosten? Nun, ein Saugrohr oder der Bürstenkopf/Saugdüse kosten heute nicht mehr die Welt. Für eine gute Saugbürste bezahlen sie um die 20 Euro. Das lohnt sich auch bei eine 200 Euro-Staubsauger. Wenn aber der Motor hin ist, dann lohnt sich eine Reparatur unter Umständen nicht mehr.

Ich habe einen Pool. Dazu gehört eine Filterpumpe. Solange man dafür Kleinteile benötigt, lohnt sich das allemal, auch wenn man die Versandkosten noch draufrechnet. Sollten aber mal größere Teile kaputtgehen, beispielsweise das 7-Wege-Ventil, dann lohnt sich eine Reparatur kaum noch. Das gilt auch für die Kleinteile der Pumpe selbst. Sollte der Motor selbst oder die Zeitschaltuhr defekt sein, dann dürfte sich eine Reparatur kaum noch lohnen, weil sie dann auch einen Fachmann brauchen.

Erfahrungen mit Fernsehgeräten

Ich hatte mal ein Fernsehgerät, das wollte ich reparieren lassen. Ich bin also zu einem Radio- und Fernsehtechniker gefahren und habe ihm das Problem geschildert. Bei der heutigen Bauweise kann auch der nur noch komplette Platine austauschen. Da sollte man dann doch eine ordentliche Preiskalkulation machen. Ich habe danach ein neues Fernsehgerät erstanden, welches mir weit über zehn Jahre treue Dienste geleistet hat.

Garantie und Gewährleistung

Ich will ihnen hier nicht den Unterschied erläutern. Fest steht, wenn ihnen ein Gerät in der Garantie- bzw. Gewährleistungszeit kaputt geht, dann entscheidet das Unternehmen ob repariert oder durch neu ersetzt wird. Für sie ist das jedenfalls unerheblich, mal abgesehen von dem Ärger den sie mit sowas haben. Meine Tochter hatte beispielsweise Probleme mit der Spülmaschine. Da hat das Unternehmen zunächst versucht, durch Reparatur Abhilfe zu schaffen. Nach mehreren Versuchen konnte das Problem nicht behoben werden. Also gab es am Ende doch ein Neugerät. In diesem Fall stellt sich dann die Frage, ob ein sofortiges Neugerät aus Umweltfragen nicht sogar günstiger gewesen wäre.

Zusammenfassung

Sie haben also jetzt das Recht auf Reparatur. Bitte beachten sie aber dazu eines. Sie haben damit aber gleich auch die Pflicht zu bezahlen!

Und da beginnen dann die Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit. Spätestens wenn sie einen Fachmann hinzuziehen müssen, wird eine Reparatur unter Umständen unwirtschaftlich.
Bei vielen Geräten lohnt sich eine Reparatur nur, wenn sie sie selbst durchführen können. Sobald sie einen Techniker hinzuziehen müssen, sind sie schnell in Bereichen von 150 Euro und mehr, und das selbst bei kleineren Reparaturen. Und dann stellt sich sowieso die Frage, ob es sich lohnt, bei älteren Geräten noch Geld hineinzustecken.

Am Ende glaube ich nicht, dass diese Verordnung wirklich viel bringt. Letztendlich ist es wieder ein Stück Bürokratie, mit der irgendeine Politschranze bei der EU beweisen kann, wie wichtig sie ist.

Zwei Links zur Richtlinie

EU-Richtlinie 2024/1799

Recht auf Reparatur: Das müssen Verbraucher jetzt wissen

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