1G oder 2G – entspricht das unserer Verfassung?

„Die Verfassung eines Landes gibt noch keine Auskunft über dessen Verfassung.“
Peter F. Keller (Schweizer Autor)

Die Inzidenzen steigen, die Belegung der Intensivbetten auch. Alles passiert genauso wie im letzten Jahr. Trotzdem ist irgendwie alles anders. Es gibt jetzt 3G-Regeln, 2G-Regeln und auch über 1G wird schon gesprochen. In Österreich droht man schon mit einem Lockdown ausschließlich für Ungeimpfte. Die Politiker überbieten sich wieder mit den abstrusesten Ideen. Wirklich einen Plan hat immer noch keiner. Genauso wie im letzten Jahr.

In diesem Zusammenhang bin ich gestern auf einen Face-Book-Eintrag von Markus Gelau gestoßen, der sich mit 2G befasst hat.

Zunächst zur 1G Regel

Diese würde bedeuten, dass nur noch Geimpfte Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens hätten. Nach derzeitiger Sicht unserer Politiker wäre das wohl auch vom Hausrecht abgedeckt. Ich halte das allerdings für ein seltsames Demokratieverständnis innerhalb der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Verlassen wir aber einfach mal den Bereich des öffentlichen Rechts. Stellen wir doch lieber einmal die Frage, ob 1G überhaupt Sinn macht. Wir wissen, dass Geimpfte sich infizieren und das Virus weitertragen können. Auch die Viruslast ist bei Geimpften und Genesenen nahezu gleich. Selbst bei den Ungeimpften unterscheidet sich die Viruslast kaum.

Davon mal abgesehen ist es mittlerweile auch bekannt, dass die Genesenen, also die auf natürlichem Weg Immunisierten, einen höheren Schutz aufweisen, als die Geimpften. Bei 1G würde ich somit die besser Geschützen ausschließen und die schlechter Geschützten zulassen.Wer auf eine solche Idee kommt, der kann nicht ganz richtig im Oberstübchen sein.

1G ist definitiv aus den Überlegungen zu streichen!

Die 2G-Regel

In vielen Bundesländern hat man jetzt die Möglichkeit geschaffen, 2G einzuführen. Die staatlichen Organe überlassen die Entscheidung aber den Unternehmern. Mit 2G würden dann auch Maskenpflicht und Abstandsregeln wegfallen. Welchen Erfolg das hat, haben wir in verschiedenen Clubs schon gesehen. Sie merken aber, wie perfide unsere Regierungen vorgehen.

Wie bewerte ich das?

Zitat von Markus Gelau:“ In diesem Land darf die keine Gastronomie den Zugang verwehren, weil du schwarz bist. Weil du schwul bist oder weil du rote Haare hast.“ Diskriminierung ist in diesem Land gemäß Grundgesetz unzulässig. Auch das Hausrecht kann nicht über dem Grundgesetz stehen. Wer ein öffentliches Unternehmen betreibt, hat das Grundgesetz zu achten.
Natürlich kann ein Unternehmen Zutrittsregeln erlassen, beispielsweise Zutritt nur für Firmenangehörige. Diese Regeln gelten dann aber für alle. Nicht nur für eine bestimmte Gruppe von Menschen.

In Deutschland ist das derzeit wohl anders. Für Schwule, Lesben Schwarze usw. gilt das Hausrecht nicht, da habe ich das Grundgesetz zu achten. Für einen gesunden Menschen (Ungeimpft und negativ getestet) gilt das nicht. Da steht das Hausrecht plötzlich über dem Grundgesetz. Das muss mir mal einer erklären.
Schlussendlich bleibt nur festzustellen, 2G-Regeln sind verfassungswidrig.

Vergleiche mit unserer Vergangenheit

In diesem Zusammenhang werden gerne Vergleiche gezogen mit unserer dunklen Vergangenheit von 1933 bis 1945. Ich habe mit solchen Vergleichen immer meine Schwierigkeiten, weil man damit die Opfer des dritten Reiches polemisch missbrauchen würde. Trotzdem möchte ich das dieses mal tun.

Im Dritten Reich wurden die unterschiedlichsten Gruppen diskriminiert. Schwule, Lesben, Kommunisten und nicht zuletzt die Juden. Im Fall des dritten Reiches waren aber all diese schrecklichen Maßnahmen vom Staat angeordnet. Und wenn der Bürger sich nicht an entsprechende Maßnahmen gehalten hat, dann wurde er aufs schärfste bestraft. Auch die Todesstrafe war durchaus üblich.

Und Heute?

Heute schafft die Regierung ein merkwürdiges Regelwerk. Sie ordnet die Diskriminierung nicht mehr explizit an. Es wird lediglich ein Rechtsrahmen geschaffen, der das möglich macht. Die Regierung drückt die Verantwortung nach unten ab.
Und jetzt kommt der Hammer. Es gibt eine Menge Unternehmen, die 2G-Regeln anwenden. Und sie tun es freiwillig. Keiner zwingt sie. Ich wiederhole, die machen das – F R E I W I L L I G – !
Und wer meint, schlimmer gehts nimmer, der irrt. In Oberhausen hat ein Theater tatsächlich 1G eingeführt. (Hier Berichte von WDR und RTL). Nach Angaben des Leiters habe die Nachfrage nach Karten seit der Ankündigung deutlich zugenommen. Für mehr Geld ist dem auch die Verfassung egal.
Das ist perfide. Ich bin fassungslos.

Fazit

Ob die unterschiedlichen Regeln Sinn machen, darüber kann man trefflich diskutieren. Ich glaube, dass 2G und 1G hirnlose Schnellschüsse sind. Getestete und Genesene werden je nach Regelung ausgeschlossen. Die unsicherste Gruppe, die Geimpften lässt man in beiden Fällen zu. Aber, folgt der Wissenschaft! Hahaha.

Viel schlimmer ist für mich aber, dass sich Unternehmen aus Geldgier zum Handlanger dieser Regierung machen. Sie müssen die Maßnahmen nicht umsetzen, sie tun es aber trotzdem. Alles für den Umsatz. Recht ist dabei nicht so wichtig.
Sollte es je einmal eine Aufarbeitung zu diesem Thema geben, dann haben all diese Unternehmer sich mitschuldig gemacht. Die Ausrede, ich habe es ja nicht gewusst, zieht dann nicht mehr.

Gott sei Dank geht es auch anders. So haben die großen Discounter-Ketten, Aldi, Lidl, REWE, Kaufland usw. schon einhellig erklärt, dass sie diese Regeln nicht umsetzen werden. Die haben ja noch nicht einmal 3G. Und ein besonderes Infektionsgeschehen ist auch dort nicht erkennbar.

„Lieber Gott, lass Abend werden, Morgen wirds von ganz alleine.“

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