Das Gerichtsurteil vom Verwaltungsgericht Köln
„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“
Dieter Hildebrandt
Der Sachverhalt
Vorgestern ist der slowakische Ministerpräsident Robert Fico von einem Attentäter angeschossen worden. Mittlerweile soll er wieder aus Lebensgefahr sein.
Interessant ist dabei allerdings, wie die deutschen Medien darauf reagieren. Wieder einmal wird versucht, die Rechten dafür verantwortlich zu machen. Die hätten dafür gesorgt, dass der Ton im Politik-Geschäft verroht sei und das führe logischerweise zu Gewalt. Das ist nicht neu. Irgendwie müssen die Linken ja ihren Kampf gegen rechts legitimieren. Dass sie dabei vergessen, dass es sich bei dem Attentäter wohl um einen linken Autoren handelt, ist dann nicht mehr so wichtig.
Und dann kommt Habeck
Natürlich wurde dieser Vorfall auch im Bundestag behandelt. Und dann kommt Habeck. Der nutzt dann sogar das Kölner Gerichtsurteil, um gegen die AfD zu hetzen. Wörtlich sagt er, „…einer Partei, die nun auch gerichtlich ein gesicherter rechtsextremer Verdachtsfall ist…“
Er bezieht sich dabei auf eine Vorredner der AfD.
Leider erzählt er aber dummes Zeug.
Gesicherter rechtsextremer Verdachtsfall
Diese Wortwahl ist in sich unlogisch. Wenn es sich um einen Verdachtsfall handelt, dann mag es Indizien geben, die auf eine Tat hinweisen. Sicher ist da aber noch gar nichts. Es handelt sich lediglich um einen Verdachtsfall.
Wenn es allerdings gesicherte Erkenntnisse gibt, dann wäre die Eistufung gesichert rechtsextrem eine Tatsache und eben nicht nur ein Verdacht. Und das Gericht in Köln hat lediglich festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als eine solchen Verdachtsfall einstufen darf. Diese Einstufung ermöglicht jetzt zusätzliche Ermittlungsmöglichkeiten. Ob die AfD gesichert rechtsextrem ist, steht also noch gar nicht fest. Habeck hat aber mit seiner Wortwahl genau dies suggeriert.
Auch in der medialen Berichterstattung hatte ich den Eindruck, dass es für die Masse der Medien jetzt feststehe, dass die AfD rechtsextrem sei. Dies hat das Gericht aber definitiv nicht festgestellt.
Noch eine Randbemerkung
Sicherlich ist Robert Fico nicht unumstritten. Und so versuchen die Medien auch zu suggerieren, dass er an der Situation nicht ganz unschuldig sei. Man höre und staune. Wenn man also erschossen wird, dann ist man unter Umständen selbst schuld. Vielleicht sollte man das gerade mal den Grünen klar machen.
Der ethnisch-kulturell geprägte Volksbegriff
Vielleicht erinnern sie sich noch an die Partei die Republikaner. Die benutzen gern den Slogan „Deutschland den Deutschen!“ Dabei meinten sie sie die deutschen Staatsbürger, die echte deutsche Wurzeln haben. Wie heißt es so schön, die Bio-Deutschen. Ein ähnliches Volksverständnis haben einige Vertreter der AfD und insbesondere die jungen Alternativen auch. Daher werden ihre Ansichten von den Linken ja auch häufig als völkisch abgetan. Aber ist schon allein die Benutzung dieses ethnisch-kulturell geprägten Volksbegriffes schon verfassungswidrig? Ist schon die völkische Gesinnung ausreichend für eine Einstufung als verfassungsfeindlich?
Auch hierzu hat das Verwaltungsgericht eine klare Aussage gemacht. „Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines ‚ethnisch-kulturellen Volksbegriffs‘, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird.“
Die Verwendung einer solchen ethnisch-kulturellen Unterscheidung ist also nicht de Facto verfassungswidrig. Erst wenn aus dieser Unterscheidung die rechtliche Gleichstellung aller Staatsbürger in Frage gestellt wird, sind diese Ansichten als verfassungsfeindlich einzustufen. Hier hat Herr Haldenwang möglicherweise noch eine Menge Hausaufgaben zu machen.
Deutschland schafft sich ab
Thilo Sarrazin hat ähnliche Betrachtungen in seinen Büchern angestellt. Dabei ist er darauf gestoßen, dass das Bildungsniveau der Ur-Deutschen im Durchschnitt deutlich höher ist, als das der Zugewanderten. Diese Aussagen waren durch entsprechende Erhebungen eindeutig belegt. Auch er hatte also zwischen Bio-Deutschen und Zugewanderten Unterschiede festgestellt. Das allein ist nicht verfassungswidrig. Seine Bücher sind auch nicht verboten, wenn auch beim den Linken höchst unbeliebt. Er hat den Zugewanderten auch dieselben Chancen zugestanden. Was aber nicht heißt, dass am Ende auch die Ergebnisse gleich sind. Chancengleichheit heißt eben nicht Ergebnisgleichheit.
Erst wenn ich einem Bürger die gleichen Chancen verwehre, erst dann wird es verfassungswidrig. Was der Einzelne daraus macht, ist sein Ding. Jeder ist seines Glückes Schmied.
AfD gesichert rechtsextrem
Nur in drei Bundesländern ist die AfD durch die entsprechenden Landesbehörden als gesichert rechtsextrem eingestuft worden. In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Was dabei interessant wäre, wie die entsprechenden Verfassungsschützer zu dieser Einschätzung kommen. Und jetzt wird es dann doch merkwürdig. In allen drei Fällen wehrt sich die AfD gegen diese Einstufung. Natürlich hätte man auch gerne Einblick in entsprechend Unterlagen. Es soll da Gutachten geben, die mehr als 100 Seiten lang sind. Aber die sind laut den Verfassungsschützern leider geheim. Transparenz geht anders.
Fazit
Bundesweit ist die AfD nicht gesichert rechtsextrem. Sie ist ein Verdachtsfall. Und auch in den Bundesländern, wo sie schon als gesichert rechtsextrem eingestuft ist, sind Zweifel angebracht. Warum werden beispielsweise entsprechende Gutachten nicht veröffentlicht?
Aber das kennen wir ja schon. Wenn von Organen das Staates in die Scheiße gegriffen wird, dann ist erst einmal alles Vertraulich. Und entsprechende Unterlagen müssen mit hohem Aufwand freigeklagt werden. Die besten Beispiele dafür sind der Atomausstieg und die Corona-Krise.
Ich bin mir fast sicher, ähnliches werden wir hier auch bei den Verfassungsschützern erleben.
Und eines sollten wir nie vergessen. Die Verfassungsschützer unterstehen unmittelbar den Innenministern. Die wählen auch den jeweiligen Chef aus. Neutralität sieht für mich auch anders aus.
Ich erinnere mich da noch an den Versuch die NPD zu verbieten. Da kam dann nämlich heraus, dass die treibenden Kräfte Verbindungsleute zum Verfassungsschutz waren. Könnte das nicht auch jetzt der Fall sein. Ist es nicht möglich, dass sich der Verfassungsschutz mit seine eigenen V-Leuten die Daseinsberechtigung verschafft? Ich halte solches Verhalten im besten Deutschland aller Zeiten nicht mehr für unmöglich.
Drei Vorschläge zu Themenbeiträgen
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