Solidarität und Bestrafung

Gegen Berliner Feuerwehrmann wird ermittelt

„Wer bei bürgerlichen Bewegungen parteilos bleibt, verliert allen Anspruch an Ehre.“
Solon

Die Feuerwache Berlin-Reinickendorf

Es ist Samstag der 14. Januar. Der Aufmarsch zu den Bauerndemonstrationen in Berlin hat begonnen. Und eine Traktorkolonne kommt an der Feuerwache Reinickendorf vorbei. Spontan applaudiert einer der Feuerwehrmänner den Bauern zu, vollzieht symbolhaft eine Ein-Mann-La-Ola-Welle. Aus der Feuerwache ertönen kurz die Sirenen. Auch das Blaulicht soll eingeschaltet worden sein. So zeigt auch die Feuerwehr ihre Solidarität mit den Bauern.
Und jetzt wird gegen den Feuerwehrmann disziplinar ermittelt. Die Innensenatorin Berlins, Iris Spranger (SPD), lässt sogar prüfen, ob da strafrechtlich gegen vorgegangen werden muss.

Dienstvergehen

Wenn ein Beamter disziplinarrechtlich belangt werden soll, dann muss er schuldhaft gegen seine Dienstpflichten verstoßen haben. In diesem Fall käme dafür die Pflicht zur Neutralität in Betracht. Gemäß der Bundesbeamtengesetzes § 60 Abs. (2) haben Beamte „bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.“ Es stellt sich hier also die Frage, ob diese Sympathiebekundung schon eine politische Betätigung war. Ich bin der Meinung, dass man das tatsächlich so auslegen könnte. Halte den Fall aber eher für eine Banalität. Eine Disziplinare Maßregelung wäre demnach möglich.

Straftat

Jetzt prüft man aber auch noch, ob man gegen diesen Feuerwehrmann sogar strafrechtlich ermitteln muss. Um wegen einer Straftat belangt zu werden, muss allerdings eine Straftat gemäß Strafgesetzbuch vorliegen. Ich bin jetzt leider kein Jurist. Aber im Strafgesetzbuch habe ich da nichts gefunden. Dass es ein Wehrstrafgesetz gibt, weiß ich. Das gilt aber nur für die Bundeswehr. Ein Beamtenstrafgesetz kenne ich nicht. Habe auch nichts Vergleichbares im Internet gefunden. Also bleibt nur das normale Strafgesetzbuch. Dem Grunde nach kommen da nur zwei Bereiche, „Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates“ und „Straftaten im Amt“, in Frage. In beiden Bereichen habe ich keinen Straftatbestand gefunden, der etwas mit der Verletzung der Neutralität zu tun hat.
Hier entsteht also der Eindruck, dass aus politischen Gründen mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden soll. Eigentlich völlig normal für das linke Berliner Pack.

Maßstäbe

Was mich ankotzt sind nicht Maßstäbe, es sind die doppelten Maßstäbe. Die Bauernproteste haben sich gegen die Regierung gewandt. Und da hat sich der Feuerwehrmann dann solidarisch gezeigt. Ich gehe davon aus, dass diese Geste von vielen Bürgern wohlwollend aufgenommen worden ist. Und das geht ja gar nicht. Regierungskritik. Also gibt es die volle Breitseite.
Wenn der gleiche Feuerwehrmann bei irgendeiner Queer-Veranstaltung die Regenbogenflagge raushängt, dann ist die Neutralität plötzlich nicht mehr so wichtig. Polizeiautos in Regenbogenflaggen eingehüllt sind schon lange keine Seltenheit mehr.
Also merke: du darfst auch als Beamter gegen das Recht verstoßen, es muss allerdings für die richtige politische Ausrichtung sein. Aber wehe du sympathisierst mit der falschen Seite.

Was kommt jetzt

Seitens der Feuerwehrkameraden gibt es schon viele Solidaritätsbekundungen. Nicht nur in Berlin, nein, bundesweit. Mittlerweile geht auf TikTok ein Post viral, wo ein Feuerwehrmann Demonstrationen ankündigt, falls der Kollege bestraft werden sollte. Den kann ich nur wärmstens empfehlen.

Was aus dem Disziplinarverfahren wird, steht in den Sternen. Zu einem Strafverfahren dürfte es meines Erachtens nicht kommen.

Fazit

So wie ich das sehe, handelt es sich hier wieder einmal um ein typisches sozialistisches Verhalten. Bestrafe einen, erziehe alle. Dass der Sozialismus nichts mit Demokratie zu tun hat, dürfte dabei Keinen erstaunen.

Was hätte ich als Disziplinarvorgesetzter gemacht? Als Kompaniechef war ich das nämlich. Ich hätte den schmunzelnd darauf hingewiesen, dass er sich möglicherweise auf dünnem Eis bewegt. Damit wäre für mich dann auch die Sache erledigt.
Aber Kommunisten stehen halt immer unter Druck. Die können nicht anders.

Zwei Links zum Thema

La Ola für Traktoren: Kameraden protestieren gegen Bestrafung von Berliner Feuerwehrmann (tag24.de)

Was der Kanzler darf, darf ein Feuerwehrmann nicht – reitschuster.de

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